Diskussion:Friedrich Vogel (Politiker, 1929)

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Von wem auch die Formulierung stammen mag: das juristische Studium endet mit der ersten Staatsprüfung. Die anschließende Referendar-Ausbildung, die mit der 2. abschließt, obliegt der Justizverwaltung, nicht der Universität.--Ulula 17:35, 13. Dez 2005 (CET)