Diskussion:Fritz Schulz (Jurist)

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Letzter Kommentar: vor 3 Jahren von Stephan Klage in Abschnitt 2 Punkte
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Sehr geehrte Benutzer / Verfasser, leider ist der Eintrag voller Fehler. Als nicht-Wikipedia-Schreiber möchte ich nicht in den Beitrag hineingehen. Jeder der bisherigen Autoren kann mich aber gerne anrufen; ich gehe dann den Beitrag Absatz für Absatz durch. Meine e-mail: wolfgang.ernst@rwi.uzh.ch Mit freundlichen Grüssen, -- 130.60.90.58 18:22, 9. Jan. 2008 (CET) Wolfgang ErnstBeantworten

2 Punkte[Quelltext bearbeiten]

  1. „Sein Schüler Werner Flume wurde zu einem der wichtigsten Juristen der zweiten Hälfte des 20. Jahrhunderts.“ Das halte ich für zweifelhaft, selbst wenn sich die Aussage nur auf Deutschland beziehen sollte. Bitte belegen.
  2. Kategorie:Person (Judentum): Entspricht die Einordnung der Kategoriebeschreibung? --Malabon (Diskussion) 22:19, 19. Okt. 2020 (CEST)Beantworten
zu 1.) Er wird in der Rechtshistorie so gewertet. Das ist in deutscher Sprache gesagt. Erwägungen dazu sind m.E. Theoriefindung.
zu 2.) S. Eintrag In der Deutschen Biographie. --Orik (Diskussion) 00:08, 20. Okt. 2020 (CEST)Beantworten
Es sollte durchaus ein Nachweis dafür erbracht werden (können). Werde mal schauen, was sich tun lässt. Ein das Examen abschließender Zivilrechtsstudent, der nicht mit Flume gearbeitet hat und dabei dessen überragende Bedeutung erfahren hat, beziehungsweise nicht in Kontroversen mit ihm eingestiegen ist, hat Zivilrecht nicht „studiert“. ;-) Flume ist ein ganz Großer des Fachs. --Stephan Klage (Diskussion) 07:43, 20. Okt. 2020 (CEST)Beantworten
Nun, wenn Du, Stephan, das so siehst, hat das mehr Gewicht als wenn das Handelsblatt ihn zum Jahrhundertjuristen ernennt. Trotzdem: Einer der wichtigsten Juristen (weltweit)? Die Äußerungen von Orik zu Punkt 1 will ich nicht kommentieren. Zu Punkt 2: Die Einordnung in eine Kategorie muss sich aus dem Artikelinhalt ergeben, nicht aus anderen Lexika usw. Siehe WP:BLG. --Malabon (Diskussion) 21:39, 20. Okt. 2020 (CEST)Beantworten
Jetzt Moment Malabon, weltweit? Stimmt, das wird (uneingedenk der Quelle) suggeriert. Davon distanziere ich mich. Das kann ich nicht beurteilen und sollte seriös durch Wissenschaftlerstimmen belegt sein. Du legst den Finger so oft auf neuralgische Punkte, da horche immer auf. Wie gesagt: Sobald ich Zeit habe, steige ich dem nach, denn das führt mich in eine nicht unbedeutende Zeit meines eigenen Studentenlebens zurück. Wir – meine Mitstreiter und ich in Tübingen – hatten einen außergewöhnlichen Zugang zu Flume geschaffen erhalten, weil sich uns ab dem Hauptstudium einer seiner unmittelbaren Schüler zuwandte, der von mir hoch verehrte Eduard Picker. Bereits dessen Antrittsvorlesung (1986 war das wohl) führte mir mit Wucht vor Augen, welche Geradlinigkeit und Kraft im Zivilrecht steckt. Picker eröffnete uns das Universum, in welchem Flume die Galaxien angeordnet hatte (wenngleich er immer wieder MMen vertrat). Aber weil er so gut argumentieren konnte, profitierten wir erst recht und lernten dabei zu „denken“. Das alles ohne die Intension Flumes? Mir kaum denkbar. Einst völlig alberner Studentenstreit: wer wird den Studenten mehr in Erinnerung bleiben, Flume oder Medicus?  ;-) Meinerseits „unentschieden“. VG --Stephan Klage (Diskussion) 14:03, 21. Okt. 2020 (CEST)Beantworten
Ich habe nichts dagegen, Werner Flume angemessen zu würdigen. Die Aussage „zu einem der wichtigsten Juristen der zweiten Hälfte des 20. Jahrhunderts“ hielt und halte ich für zumindest diskussions- und nachweisbedürftig. Auf welchen geographisch/sprachlichen Raum bezieht sie sich? Orik erläutert: „in der Rechtshistorie“ (dort vermutlich die Romanistik). Stephan bezieht sich auf das Zivilrecht, Steuerrechtler war er aber auch. Zu den „wichtigsten Juristen der zweiten Hälfte des 20. Jahrhunderts“ gehören aber auch Staatsrechtler, Strafrechtler, Völkerrechtler, Rechtssoziologen aus Deutschland, den USA, Großbritannien, Frankreich usw. Ich warte aber gern weitere Ergänzungen ab.--Malabon (Diskussion) 22:14, 21. Okt. 2020 (CEST)Beantworten
An sich gehört jedenfalls das Ergebnis der Diskussion hierher. --Malabon (Diskussion) 22:22, 21. Okt. 2020 (CEST)Beantworten
Lobinger habe ich mal transferiert und unmittelbar zugriffsfähig zu Wort kommen lassen. FS/70 und FG/90 (Horst Heinrich Jakobs u. a.) habe ich eben bestellt, es ist viele Jahre her, dass ich die beiden in Händen hielt.--Stephan Klage (Diskussion) 08:49, 22. Okt. 2020 (CEST)Beantworten
Lieber Stephan Klage: Ich bin immer skeptisch, wenn in WP-Artikeln Personen hochgejubelt werden (NPOV). Bei dem von mir aufgegriffenen Zitat hatte ich Zweifel, ob Flume a) innerhalb der deutschen, deutschsprachigen, europäischen oder Weltweit-Juristen einer der wichtigsten war, bzw. b) habe ich mich gefragt, ob sich seine Bedeutung auf eine oder mehrere Subdisziplinen der Rechtswissenschaft eingrenzen lässt. Wie gesagt, will ich mich einer angemessenen Würdigung Flumes nicht verschließen. Denk’ aber bitte bei aller Begeisterung für den Meister an den Grundsatz "sine ira et studio." Was erwartest Du von Aussagen in Festschriften? Die Äußerungen sind vorhersehbar. Gruß--Malabon (Diskussion) 21:58, 22. Okt. 2020 (CEST)Beantworten
Ich kann zielführenden Fragestellungen nachgehen. Da wäre: wer aus dem Ausland ließ sich ein und aus welchem Ausland (überregionale Bedeutung). Und welche Themen wurden im Reflex auf Flume durch die Festredner aufgegriffen (Themeneinschränkung bei den Subdisziplinen). Deine Fragestellungen sind durchaus tangiert. Ich neige selbst nicht zu Superlativen (die eingepflegten Aussagen stammen auch nicht aus meiner Regie), höchstens verwende ich mal den im Lateinischen gebräuchlichen Elativ; schon damit kein POV und keine Lagerbildung entsteht. Ich bin da dem Grunde nach bei Dir. Und ganz ehrlich: Du hast bei mir mittelbar ein rein privates Interesse geweckt, mich mal wieder auf ihn einzulassen. Ist schließlich alles sehr lange her. Gruß zur Nacht. --Stephan Klage (Diskussion) 00:14, 23. Okt. 2020 (CEST)Beantworten