Diskussion:Fruchtaufstrich

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Letzter Kommentar: vor 8 Jahren von 217.186.198.118 in Abschnitt Definition
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Definition[Quelltext bearbeiten]

der nicht in eine der in der EG-Richtlinie 2001/113/EG vom 20. Dezember 2001 über „Konfitüren, Gelees, Marmeladen und Maronenkrem für die menschliche Ernährung“ und in der deutschen Konfitürenverordnung festgelegten Kategorien fällt.

Diese Definition halte ich nicht für korrekt. Die Konfitüreverordnung gibt lediglich Mindestmengen für den Fruchtanteil vor. Bei "Konfitüre extra" sind es zum Beispiel (je nach Frucht unterschiedlich, jedoch meist) 450 Gramm pro 1000 Gramm Enderzeugnis. Demzufolge fällt ein "Fruchtaufstrich" mit 55% oder 70% Frucht ebenfalls unter die Kategorie "Konfitüre extra". Er wird lediglich aus Vermarktungsgründen nicht so bezeichnet.

In der Verordnung steht auch nicht, dass Konfitüre gekocht werden muss. Demzufolge gilt auch der "dänische Fruchtaufstrich ohne Kochen" als Konfitüre.

Theoretisch könnte es Fruchtaufstriche geben, die weniger Frucht enthalten als in der Konfitüreverordnung vorgeschrieben. Diese sind mir aber noch nie aufgefallen. -- 217.186.198.118 09:34, 22. Jan. 2016 (CET)Beantworten