Diskussion:Funkensonntag

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Letzter Kommentar: vor 4 Jahren von Fonero in Abschnitt Kanton Appenzell Innerrhoden
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Quelle und Mehr[Quelltext bearbeiten]

Der leider recht knappe Text dürfte von hier stammen. Diese Seite enthält weitere Details, deren Ergänzung dem WP-Artikel gut täten..--1000tage 19:28, 19. Jul 2006 (CEST)

Wo ist denn da der Zusammenhang?[Quelltext bearbeiten]

«Diese spezifische Form wurde mit 2010 in die UNESCO-Liste Immaterielles Kulturerbe in Österreich (nationales Kulturgut) aufgenommen – auch in Hinblick darauf, dass das neue Bundes-Luftreinhaltegesetz auch das Abbrennen von Brauchtumsfeuern untersagt.»

Vor allem der 2.Teil klingt so richtig toll – doch welcher Inhalt soll dabei eigentlich transportiert werden? – Konkret gefragt:

Welchen Zusammenhang gibts zwischen dieser UNESCO-Liste und dem Luftreinhaltegesetz?

Mir kämen dabei spontan durchaus verschiedene Möglichkeiten in den Sinn; z.B.:

  • Das gesetzliche Verbot stellt eine existentielle Bedrohung für dieses Brauchtum dar UND eine solche wäre notwendig (oder zumindest sehr Vorteilhaft) für die Aufnahme in die UNESCO-Liste. (Nach einem kurzen Blick auf die fragliche Liste kann ich diese Möglichkeit wohl streichen; da stehen definitiv genügend nicht gefährdete Dinge drauf.)
  • Die völkerrechtlichen Verpflichtungen zum Schutz des UNESCO Welterbes hebeln für diesen konkreten Fall - sei es direkt oder indirekt, explizit oder implizit, automatisch oder per (NUR dadurch möglicher) Ausnahmeregelung - wesentliche Verbots- oder Strafbestimmungen des Luftreinhaltegesetzes aus.
  • Der Aufnahmeantrag und die darauffolgende Listung dienten primär dem Protest gegen ein unflexibles und im Hinblick auf dieses Brauchtum als sinnlos empfundenes Gesetz, das keinerlei Möglichkeit für passende Ausnahmen bietet – eventuell auch noch als mögliche Rechtfertigung für den gezwungenermaßen regelmäßig in kollektiver Eintracht zelebrierten Rechtsbruch.

Die zweite (erste nicht gestrichene) Möglichkeit ist natürlich – jedenfalls in dieser Absolutheit – höchst unsinningwahrscheinlich; eventuell wäre aber zumindest die Argumentationsrichtung als Begründung für eine konkrete Ausnahme für solch international geadeltes Brauchtum tauglich – sollte andererseits tatsächlich der Protestcharakter im Vordergrund stehen, wäre es umso wichtiger (im Zuge der Erwähnung im Artikel) dies klar und deutlich zu formulieren, damit es als solcher auch wirklich erkennbar ist.

Falls sich allerdings für den angedeuteten Zusammenhang KEIN realer Hintergrund finden ließe, dann kann er im umseitigen Artikel jedenfalls keine Zukunft haben. -- 83.65.195.12 02:00, 30. Okt. 2010 (CEST)Beantworten


Artikelinhalt und Gliederung[Quelltext bearbeiten]

Ich habe kürzlich den Artikel umgearbeitet und schlage folgendes vor:

  • im Artikel sollen nur Informationen untergebracht werden, die direkt den Tag als Termin betreffen.
  • Informationen zum Funkenfeuer oder Scheibenschlagen bitte auf die jeweiligen Seiten, die sich speziell mit diesem Thema beschäftigen.

-- Ralfonso 15:28, 5. Dez. 2010 (CET)Beantworten

Datum am 1. , 2. oder sogar 4. Fastensonntag ?[Quelltext bearbeiten]

Im Vorarlberg ist es jeweils der 1. Fastensonntag. In einigen Gemeinden im St.Galler Rheintal ist es eine Woche später (in den letzten Jahren vielfach auf den Samstag-Abend vorverlegt, wegen Festwirtschaft). Habe hier noch keine Begründung für den 2. Fastensonntag gefunden. Im Appenzellischen findet dieser Brauch, um den Winter zu vertreiben, noch später statt. (Lätare-Sonntag - Dritter Sonntag vor Ostern) Quelle: [1] -- Schofför 00:32, 17. Mär. 2011 (CET)Beantworten

Hinweise auf internationale Feuerbräuche?[Quelltext bearbeiten]

Solche Hinweise wären nützlich, zB das engl. Bonfire. http://en.wikipedia.org/wiki/Bonfire --Astra66 (Diskussion) 17:39, 22. Dez. 2017 (CET)Beantworten

Kanton Appenzell Innerrhoden[Quelltext bearbeiten]

https://www.ai.ch/verwaltung/ratskanzlei/aktuelles/funkensonntag-2020 --Fonero (Diskussion) 21:52, 19. Mär. 2020 (CET)Beantworten