Diskussion:Furchtbare Juristen

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Letzter Kommentar: vor 1 Jahr von 2003:FA:5F19:A000:B87A:AAB6:886E:44A8 in Abschnitt Justiz im dritten Reich
Zur Navigation springen Zur Suche springen

Hochhuth[Quelltext bearbeiten]

Geht der Terminus "furchtbarer Jurist?" nicht ursprünglich auf Rolf Hochhuth zurück? Dies sollte doch eigentlich hier im Text Erwähnung finden, oder? --Scooter Sprich! 23:05, 15. Jan. 2007 (CET)Beantworten

Wenn sich dies glasklar belegen ließe, dann auf jeden Fall. --Dr. Regine Bachmann 23:11, 15. Jan. 2007 (CET)Beantworten
Reicht das? --Scooter Sprich! 23:18, 15. Jan. 2007 (CET)Beantworten
Ich habe mir gerade den Artikel Hans Filbinger durchgelesen. Es sieht tatsächlich so aus, dass dieser Begriff von Hochhuth stammt. Ich kenne den Begriff zwar nur vom Buchtitel, aber die Affäre ist ja auch schon eine Weile her. Dann hat Ingo Müller offenbar von Hochhuth abgekupfert, und zwar mit Blick auf Filbinger. Klingt plausibel. --Dr. Regine Bachmann 23:22, 15. Jan. 2007 (CET)Beantworten
Da muss ich jetzt zugeben, dass mich das schon ein bisschen erstaunt. Als ich das Lemma sah (das ich bis vor ein paar Minuten noch nicht kannte), dachte ich sofort an Hochhuth. Für mich ist die Sache geradezu sprichwörtlich. --Scooter Sprich! 23:24, 15. Jan. 2007 (CET)Beantworten
Na, umso besser. Dann lasse ich dir beim Ergänzen den Vortritt. Aber gib dir Mühe! Gruß --Dr. Regine Bachmann 23:27, 15. Jan. 2007 (CET)Beantworten
Ähem, ja... hab mir tatsächlich in diesem einen Fall ausnahmsweise mal Mühe gegeben. ;-) --Scooter Sprich! 23:33, 15. Jan. 2007 (CET)Beantworten
Und es hat sich gelohnt. Es fügt sich gut ein, liest sich flüssig und klingt so, als sei es schon immer dort gewesen. Gruß --Dr. Regine Bachmann 23:36, 15. Jan. 2007 (CET)Beantworten

Der Buchtitel geht eindeutig auf das Zitat Hochmuths zurück. Ich habe noch einmal ins Buch geschaut. Müller bezieht sich in seinem Vorwort sogar auf Hochmuth. Das habe ich wohl vergessen. Laut handschriftlichem Datum habe ich das Buch im Juli 1987 gelesen, nach knapp 20 Jahren ist das wohl zu verzeihen. --Dr. Regine Bachmann 23:49, 17. Jan. 2007 (CET)Beantworten

Na, absolut. ;-) --Scooter Sprich! 23:51, 17. Jan. 2007 (CET)Beantworten

Wer waren die furchtbaren Juristen?[Quelltext bearbeiten]

Welceh Juristen wurden vom Autor als furchtbare Juristen genannt? In einem anderen Werk habe ich Wolfgang Siebert als solchen bezeichnet gelesen und verlinke mal mit Quellenangabe auf diesen Artikel. --160.45.172.30 11:10, 3. Aug. 2011 (CEST)Beantworten

Eine ganze Menge. Zuviele, um die hier alle aufzuzählen.--Gruß Kriddl Post für Kriddl? 20:55, 19. Dez. 2011 (CET)Beantworten

Siehe Braunbuch, in der DDR 1965 erstmalig herausgegeben und hier Braunbuch bei scribt.com --Wikiseidank 11:32, 28. Jan. 2012 (CET)Beantworten

Es gibt jede Menge furchtbarer Juristen. Siehe auch Spiegel Artikel von 1987: http://www.spiegel.de/spiegel/print/d-13522536.html, (nicht signierter Beitrag von 94.197.127.167 (Diskussion) 12:47, 2. Mai 2013 (CEST))Beantworten

Kategorie:Jurist[Quelltext bearbeiten]

Sorry, die Kategorie:Jurist ist eine Personenkategorie, das Buch ist aber nunmal weder eine juristische, noch eine natürliche Person. Ich habe die Kategorie daher wieder rausgeschmissen.--Gruß Kriddl Post für Kriddl? 20:55, 19. Dez. 2011 (CET)Beantworten

Justiz im dritten Reich[Quelltext bearbeiten]

Hallo,

also an dieser Stelle sei folgendes festzuhalten ...


Alle Gesetze, die die Juristen im dritten Reich benutzt haben, um Personen zu Geldstrafen, zu Gefängnis-Haft, zu KZ-Haft oder zum Tode zu verurteilten, wurden von NSDAP Politikern im Reichstag eingeführt ...

Fast alle HSSPF und fast alle Anführer der Einsatzgruppen der Sicherheits-Polizei und des SD waren Juristen ...

Richter haben im dritten Reich bestimmt, wer zum Tode verurteilt wurde. Richter haben Justizvollzugsbeamte und Polizeibeamte dazu befohlen, die richterlichen Urteile auszuführen. Justizvollzugsbeamte und Polizeibeamte, die sich weigerten, die Urteile der Richter auszuführen, wurden in ihren Dienst degradiert und es wurden Strafverfahren wegen Nichtausführung richterlicher Urteile gestartet. Justizvollzugsbeamte und Polizeibeamte, die die richterlichen Urteile ausgeführt haben, wurden in ihrem Dienst befördert. Polizeibeamte und Justizvollzugsbeamte waren in deshalb ihrem Dienst von ihren Vorgesetzten, den Richtern und Staatsanwälten gezwungen, die Urteile der Richter auszuführen.

Justizvollzugsbeamte haben Gefängnisse, teils auch Konzentrationslager, verwaltet. In Auschwitz gibt es den Block 11, das sogenannte Lagergefängnis, das von Justizvollzugsbeamten kontrolliert wurde.

Juristen haben im dritten Reich bestimmt, was strafbar ist und was nicht strafbar ist, und alle Personen waren deswegen systematisch gezwungen, sich an die Gesetze der Juristen zu halten.

Die Juristen im Bundesarbeitsgericht haben im dritten Reich die Gesetze zur Zwangsarbeit durchgesetzt.

Der Reichsjustizminister, unter dem das alles passiert ist, war Georg Thierack, NSDAP Mitglied seit 1932.

Im dritten Reich gab es eine doppelte Gerichtsbarkeit. Neben den Justiz-Institutionen, die es vor dem Nationalsozialismus gab, gab es auch die Standgerichte, auch Sondergerichte genannt. Die Richter und Staatsanwälte der Sondergerichte waren Schutzstaffel-Mitglieder, die ein Jura-Studium hinter sich hatten.

In den frühen Jahren der Bundesrepublik wurden die Akten und Dokumente, die die Justizverbrechen dokumentieren, vom Bundesjustizministerium unter Verschluss gehalten. Es war nicht der Öffentlichkeit sichtbar, was Juristen im dritten Reich alles gemacht haben.

Erst mit dem "Projekt Rosenburg" wurde historische Vergangenheit durch Historiker der Öffentlichkeit gezeigt.

Der Grund, warum Juristen aus dem dritten Reich nie verurteilt wurden, ist, weil die Justiz der BRD nach 1945 großteils von den selben Juristen geführt wurde, die auch im dritten Reich die Justiz kontrollierten.

Weil die Politik, die Gesetzgebung, die Legislative, von ehemaligen NSDAP-Politikern, die nach 1945 in die CDU und FDP eintraten, kontrolliert wurden, haben die Politiker die Gesetze so umgeschrieben, dass NS-Kriegsverbrecher nicht mehr verurteilt werden konnten.

Dies ist etwas Wissenswertes zum Thema "Justiz im dritten Reich". --2003:FA:5F19:A000:B87A:AAB6:886E:44A8 01:37, 27. Nov. 2022 (CET)Beantworten