Diskussion:Gült

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Letzter Kommentar: vor 6 Jahren von Partynia in Abschnitt Begrifflichkeiten
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Schweizerisches Recht[Quelltext bearbeiten]

Natürlich ist ein rein schweizerisches Rechtsinstrument "schweizlastig"... Ich habe den Hinweis rausgenommen und den Begriff Grundlast sowie Grundpfandrecht angepasst.nicht signierter Beitrag von --Karsten11 (Diskussion) 19:57, 6. Jun. 2006‎

Begrifflichkeiten[Quelltext bearbeiten]

Es gibt Weiterleitungen mit den Begriffen Gült (Abgabe), Gült (Steuer) und Gült (Pfand). Es ist für den vorab nicht sachinformierten Leser, der sich hier informieren möchte, nicht erkennbar, wie das im Einzelnen zu verstehen ist. Eine entsprechende Aufklärung mit einer entsprechenden Gliederung wäre wünschenswert.

siehe auch

Diskussion:Gült (Abgabe) --Janclas (Diskussion) 11:42, 20. Jul. 2017 (CEST)Beantworten

Begrifflichkeiten wurden entsprechend ergänzt. --Partynia RM 12:40, 20. Jul. 2017 (CEST)Beantworten