Diskussion:Günter Weigand

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Letzter Kommentar: vor 8 Jahren von Delabarquera in Abschnitt Die Rede von den "selbsternannten X"
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Zeitungsbericht über den Artikel[Quelltext bearbeiten]

Mängel der Darstellung[Quelltext bearbeiten]

Hallo, ich bin über den Zeitungsartikel hierhin gekommen. Mir ist beim Durchlesen dieses Wikipedia-Artikels einiges aufgefallen, das eine Überarbeitung erforderlich macht.

Dem Artikel zufolge hatte ein Mann "Eheprobleme" (welcher Art?). Der Arbeitgeber droht mit Entlassung. (Dass der Arbeitgeber Bürgermeister ist, tut zunächst nichts zur Sache.) In der Folge (?) wird der Mann tot aufgefunden.

Eine Selbsttötung ist in einer so angespannten Lebenssituation durchaus glaubhaft. Sollte der Mann jedoch ermordet worden sein, wirft dies eine Reihe von Fragen auf:

  • Gibt es Beweise für einen Mord?
  • Wer ist der Täter? Etwa der Arbeitgeber?
  • Was ist das Motiv? Sollte der Arbeitgeber "Eheprobleme" als moralisch besonders verwerflich empfinden, so dürfte er Selbstmord/Mord trotzdem für wesentlich schlimmer erachten.
  • Ein Gericht stellte fest, dass der Mann sich selbst umgebracht hat - hat es sich geirrt, oder bewusst die Unwahrheit gesagt? Warum sollte es das tun?

Die Einweisung Weigands in die Psychiatrie ist noch einmal ein anderer Fall. Die Darstellung im Artikel vermittelt aber den Eindruck, dass ein Bürgermeister einen seiner Mitarbeiter ermordet und dann mit Justiz und Psychiatrie die Aufklärung verhindert. Das sollte so allenfalls als Selbstdarstellung Weigands referiert (ist das so?), aber nicht stehen gelassen werden.

Die Schriften von Weigand sind nicht unter "Literatur", sondern in einem eigenen Abschnitt "Schriften" aufzuführen. Der Spiegel wird in den Einzelnachweisen zitiert, dabei wird weggelassen, dass der Spiegel-Reporter sich sehr kritisch über das Verhalten von Weigand äußert. Wenn man liest, was Weigand alles angestellt hat, ist die Einweisung in die Psychiatrie durchaus nachvollziehbar, auch wenn sie im Nachhinein als ungerechtfertigt angesehen wurde. Dem Spiegel zufolge war der Mann mit Eheproblemen übrigens kein "Mitarbeiter" des Bürgermeisters, sondern Partner einer gemeinsamen Anwaltspraxis. Das müsste ebenfalls überprüft/korrigiert werden.

Natürlich bemüht der Spiegel-Reporter sich darum, doch noch irgendetwas an der Justiz aussetzen zu können. Die Staatsanwaltschaft habe den Mord zu rasch festgestellt und damit (unberechtigten) Zweifeln der Angehörigen Nahrung gegeben. Naja. Jedenfalls ist die Beurteilung in der Hausarbeit der Schülerinnen fragwürdig, wie die Westfälischen Nachrichten sie zitiert: „Der eigentliche Skandal war das Vorgehen der Justiz im Fall von Günter Weigand mit dem anschließenden Urteil. Die Münsteraner Justiz und Rechtsanwälte haben nichts unversucht gelassen, einen unbequemen und hartnäckigen Bürger, der sich aus seiner Sicht für die Gerechtigkeit einsetzte, aus dem Verkehr zu ziehen.“--Ziko 12:27, 17. Mär. 2011 (CET)Beantworten

Möchtest Du den Fall neu aufrollen? Dann wende dich bitte an die Justizinstitutionen. -- Tutenstein 21:51, 1. Mai 2011 (CEST)Beantworten
Der Fall und Weigands Wirken war völlig wirr dargelegt, ich hoffe, er ist nun etwas besser nachzuvollziehen.--bennsenson - reloaded 02:16, 6. Aug. 2012 (CEST)Beantworten

Böll-Zitat bei Fn. 4[Quelltext bearbeiten]

Könnte das bitte jemand prüfen, den den alten Heinrich Böll hierzu im Regal stehen hat? Das "habe" kommt in der Zitierweise hier wie ein Konjunktiv daher. Man darf aber doch wohl vermuten, dass belegt werden soll, dass Böll tatsächlich die Verteidigung unterstützt hat (wobei Ulrich Klug, Strafrechtsprofessor in Köln, ja nicht zwangsweise nach Anwaltsrecht tätig werden musste). -- 77.180.30.253 08:44, 15. Mär. 2012 (CET)Beantworten

Urteil des Bundesverfassungsgerichts[Quelltext bearbeiten]

Es wird hier unterschlagen, dass es das Bundesverfassungsgericht war, welches 1978 die unhaltbaren Urteile der Vorinstanzen aufhob und zur weiteren Klärung an den Bundesgerichtshof zurück verwies. Erst dadurch wurde G. Weigand das Schmerzensgeld zuerkannt. Dass es sich hier um einen Skandal der Justiz handelte, der u.a. 2002 zur gesetzlichen Neuregelung der Gutachterhaftung führte, kommt im Artikel leider auch nicht vor. Das Ganze hat wohl eher ein staatstreuer Jurist verfasst. (Diskussionsbeitrag von IP 79.196.236.46, aus dem Artikel entfernt.) --Chrisandres (Diskussion) 21:28, 5. Mai 2015 (CEST)Beantworten

Die Rede von den "selbsternannten X"[Quelltext bearbeiten]

Ich bin ein selbsternannter Floskeljäger, der, wo es nur geht, darauf hinweist, dass sich manche Redeweisen, weil irgendwie deppert-hipp, ins Sinnlose hinein verselbstständigen. Zu den sich verselbständigen Floskeln gehört das mit dem "selbstnannten X". Im vorliegenden Fall:

"...ist ein ehemaliger selbsternannter 'Sozialanwalt' ..."

Überdenken wir bitte mal: selbsternannt ergibt, jenseits einer vagen, grauen Polemik, die in sachlichen Texten nichts zu suchen hat, nur einen Sinn, wenn es parallel dazu auch Leute gibt, die ordentlich und korrekt ernannt werden. Nun werden 'Sozialanwälte' -- in sich schon ein seltsamer Begriff -- nicht ernannt; sie werden mit diesem Attribut belegt, wenn sie, ev. unter Verzicht auf normale Honorare, sich um "sozial Schwache" = Leute mit wenig Geld kümmern und diese vor Gericht vertreten. Sozialanwalt, wenn es diese Bezeichnung denn gibt, ist also nichts, wozu man von irgend einer Stelle oder einem Amtsträger gemacht = ernannt wird; es ist höchstens eine Bezeichnung aus der Praxis heraus. -- Warum ich so lange über diese Sache rede? Weil ich, wie bereits gesagt, ein selbsternannter Floskeljäger bin und auf latent depperte Redeweisen aus bin. -- Nachtrag: Wer interessiert ist: Meine kleine Fallsammlung hier. --Delabarquera (Diskussion) 23:01, 6. Okt. 2015 (CEST)Beantworten