Diskussion:GNU General Public License/Archiv/2015

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Letzter Kommentar: vor 8 Jahren von LordOfBikes in Abschnitt Rechtslage USA - Fehler?
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Rechtslage USA - Fehler?

" dass eine Kartellrechtsverletzung schwerlich festgestellt werden könne, wenn die Interessen des Klägers von denen der Konsumenten divergieren." Fehlt da ein "nicht"? Also ".. des Klägers NICHT von ..."? (nicht signierter Beitrag von 178.115.130.70 (Diskussion) 16:03, 17. Jun. 2015 (CEST))

Ich denke schon, dass die Interessen des Klägers und der Konsumenten divergieren. Der Kläger klagte auf eine Abschaffung der GPL um die Verbreitung von kostenloser Software zu stoppen. Dem Interesse der Konsumenten, also den Anwendern kostenloser Software, dürfte das kaum entsprechen.
Irreführend ist m.E. jedoch die Formulierung "Sie erzwinge durch die Verfügbarkeit kostenloser Softwarekopien eine Preisabsprache" in diesem Abschnitt. Wenn etwas kostenlos ist, kann man darüber ja keine Preisabsprachen treffen. Der Kläger hat vielmehr argumentiert, dass kostenlose Software einer Preisabsprache entspricht und das wiederum ist laut Kartellrecht untersagt. Da das Kartellrecht aber dem Schutz der Konsumenten und nicht der Wettbewerber dient, wurde die Klage abgewiesen.--LordOfBikes (Diskussion) 17:08, 17. Jun. 2015 (CEST)