Diskussion:Gastrecht

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Letzter Kommentar: vor 7 Jahren von 84.138.157.92 in Abschnitt nein - artikel muss bleiben
Zur Navigation springen Zur Suche springen

Gastrecht[Quelltext bearbeiten]

Es gibt kein "Gastrecht" als besonderes Recht für "Gäste" in einem Staat. Das Grundgesetz postuliert die Gleichheit aller vor dem Gesetz. Ausnahmen gibt es nur für Diplomaten, Abgeordnete etc. (Immunität) Der ganze Artikel "Gastrecht" gehört deshalb rausgeworfen! (nicht signierter Beitrag von 77.8.216.116 (Diskussion) 08:19, 19. Feb. 2016 (CET))Beantworten

nein - artikel muss bleiben[Quelltext bearbeiten]

hi werter vorredner, der Artikel gehört nicht rausgeworfen. Nur weil es kein juristisches Gastrecht in BRD gibt, existiert ja nun doch der Begriff! allerdings wäre es tatsächlich gut, den detaillierteren Inhalt vom Artikel "Gastfreundschaft" hier auch einzufügen ( da steht nämlich einiges konkretes über "richtige" Rechte des Gastes).--84.138.157.92 11:43, 13. Mai 2016 (CEST)Beantworten