Diskussion:Gebührenordnung für Ärzte

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Letzter Kommentar: vor 4 Jahren von R2Dine in Abschnitt Mark und Euro
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Korrektur[Quelltext bearbeiten]

Der nachfolgende Satz ist definitiv falsch und sollte schnellstmöglich entfernt werden.

"Die Postbeamten-Krankenkasse beispielsweise verweigert seit dem Jahr 2005 generell die Erstattung von analog abgerechneten ärztlichen Leistungen, sodass ihren Versicherten zahlreiche neue Verfahren nicht mehr erstattet werden."

-- 195.243.152.4 10:30, 15. Okt. 2008 (CEST)Beantworten

Letzte Gebührenänderung[Quelltext bearbeiten]

Sehe ich das richtig, dass die Gebühren seit 1982 unverändert sind? Wenn ja, ist das m. E. eine Erwähnung im Artikel wert. --Section6 23:44, 26. Mai 2010 (CEST)Beantworten

OK, ich sollte vielleicht den ganzen Artikel lesen :)--Section6 23:46, 26. Mai 2010 (CEST)Beantworten

Mark und Euro[Quelltext bearbeiten]

Bis heute gab es keine amtliche Anpassung der GOÄ an den Euro. Bis auf den im erwähnten Satz mit dem Umrechungswert in Eurocent, sind alle Angaben in Mark bzw. Pfennig und müssen mit dem üblichen Kurs umgerechnet werden. --91.65.84.29 13:25, 12. Aug. 2017 (CEST)Beantworten

Stand 09.2019 sind alle Wahrungen in der GOÄ auf Euro/Cent umgestellt. Abschnitt Trivia trifft nicht mehr zu. (nicht signierter Beitrag von 212.204.81.68 (Diskussion) 10:58, 11. Sep. 2019 (CEST))Beantworten

Bitte belegen. R2Dine (Diskussion) 11:35, 11. Sep. 2019 (CEST)Beantworten

Beleg: http://www.e-bis.de/goae/Goae00000005.html http://www.e-bis.de/goae/Goae00000010.html http://www.e-bis.de/goae/Goae00000011.html; (nicht signierter Beitrag von 79.195.152.25 (Diskussion) 13:30, 6. Feb. 2020 (CET))Beantworten

Die amtliche Gesetzesfassung bestätigt das nicht, siehe links im Fließtext. R2Dine (Diskussion) 16:47, 6. Feb. 2020 (CET)Beantworten