Diskussion:Gebietsreform

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Abgrenzung Gebietsreform und Kreisreform[Quelltext bearbeiten]

In Bayern hieß das ganze "Gebietsreform" (jedenfalls stoße ich immer wieder auf diesen Begriff). Hat jemand eine Ahnung, wie das in den verschiedenen Ländern jeweils hieß (offiziell bzw. in der Öffentlichkeit?)?

--zeno 23:18, 10. Mai 2003 (CEST)[Beantworten]

Gebietsreform scheint der offiziellere Titel zu sein, habe hier ein Jura-Lehrbuch (Kommunalrecht NRW) in dem das so heißt.

Kreisreform ist m.M. nach die spezielle Bezeichnung für die Veränderung bei den Kreisen. Gebietsreform ist allgemeiner und meint auch die Gemeindereform (Bildung neuer Gemeinden). Doch gibt es wohl große Unterschiede von Land zu Land. Von einem offiziellen Begriff kann man wohl bei Kreisreform nicht reden, jeder weiß aber, was damit gemeint ist. Martin 22.08. 11.05.2003

Sachsen-Anhalt[Quelltext bearbeiten]

In Sachsen-Anhalt steht eine weitere Kreisgebietsreform an, bei der die Zahl der Landkreise auf 11 (+ 3 kreisfreie Städte) verringert wird.

Ich habe mal eine Liste in Kreisreform angefangen. Wenn man statistische Zahlen auf Kreisebene vergleichen will, kann man leider nie von Jahr zu Jahr die gleichen Bevölkerungs- und Flächenzahlen zugrunde legen, weil immer irgendwo was passiert ist. -- Simplicius 13:50, 19. Jul 2005 (CEST)

"weil immer irgendwo was passiert ist": Aus dem Grund macht eine solche Liste wohl auch wenig Sinn. Das geht leicht in die tausende. --Jofi 23:59, 19. Jul 2005 (CEST)

Herne und Wanne-Eickel[Quelltext bearbeiten]

Die Fusion der beiden Städte war erzwungenermaßen freiwillig. So viel ich weiß, sollte Herne nach Bochum und Wanne-Eickel nach Gelsenkirchen (oder Bochum?) eingemeindet werden. Nur durch das gewissermaßen erzwungene Zusammengehen von Herne und Wanne-Eickel wurde auf die anderen - für beide schlimmeren - Maßnahmen verzichtet. --Harry8 11:59, 19. Mär. 2007 (CET)[Beantworten]


Identitätsraub und Verlust des Heimatgefühls durch Degradierung zum Ortsteil[Quelltext bearbeiten]

Die Bezeichnung vieler Dörfer in einer Gemeinde als "Ortsteil" sorgt nicht nur für Verwirrung sämtlicher Postzustelldienste. Auch gehen die ursprünglichen Ortsnamen allmählich verloren und mit ihnen auch das Gefühl "in seinem Dorf heimisch zu sein". Oft wird dies schon durch die Probleme im Anschriftenwesen deutlich, wo leider in den meisten Fällen nur der Name der Gemeinde zur Geltung kommt und der Name eines Dorfes nicht erwähnt wird. Wie sollen sich also Bürger heimisch fühlen, deren Ortsname es scheinbar nicht mehr geben soll? Wäre hier nicht eine Reform im Anschriftenwesen angebracht, um solche Fälle zu vermeiden und den Bewohnern ihren Ortsnamen zu lassen? Ein Ortsteil im eigentlichen Sinn ist doch mehr oder weniger ein Stadtteil, als ein Bereich eines in sich geschlossenen Ortes und nicht eines Dorfes innerhalb einer Gemeinde. So wäre es doch schon einfach umzusetzen und sehr hilfreich, bei der Ortsbenennung den Bindestrich (wieder) einzuführen. Dann würde nach der Postleitzahl der Name der Gemeinde erscheinen und diesem durch den Bindestrich angehängt der Name des Ortes in der Gemeinde. Mittlerweile gibt es ja schon Karten, ohne den sog. Ortsteilen. Wie soll man denn da noch zu dem richtigen Dorf finden? Auch Navigationsgeräte schleichen sich allmählich auf den Markt, die nur noch die Gemeindenamen kennen und den Dorfnamen als Straße angegeben haben möchten. Ist sowas denn Zeitgemäß; bei allen Reformen und Sparmaßnahmen hin oder her? (Der vorstehende, nicht signierte Beitrag stammt von 141.53.193.47 (DiskussionBeiträge) 21:27, 23. Apr 2007 (UTC+2)) Eigntlich (w) 22:00, 23. Apr. 2007 (CEST)[Beantworten]

Deine Ausführungen mögen durchaus ihre Berechtigung haben – aber was hat Wikipedia damit zu tun? Wir bilden hier nur die Wirklichkeit ab (oder wollen es zumindest), und die Ortsteil-Artikel hier werden nicht nur auf die Eigenschaft als Ortsteil beschränkt, sondern liefern weitergehende Informationen. Gruß
Die Möglichkeit, den Ortsteil aufzuführen, gibt es. Man muss es nur tun, z. B.
Frau
Emilie Resenberg
Oberaden (= Orts- bzw. Stadtteil)
Rotherbachstr. 189
59192 Bergkamen
Dies ist ein (fiktives) Beispiel für die korrekte Adressenangabe mit Orts- bzw. Stadtteil. Viele machen allerdings keinen Gebrauch davon. --Harry8 07:38, 24. Apr. 2007 (CEST)[Beantworten]

Der Artikel ist erstens sehr wertend und daher keineswegs passend für ein Lexikon.

Zweiten: Die Liste mit Beispielen für umstrittene Eingemeindungen sollte entfernt werden. Denn bei jeder Eingemeindung gab es Proteste. Da könnte man alles aufführen. --Kaffeefan 19:53, 1. Mai 2007 (CEST)[Beantworten]

Zu zweitens: Die aufgelisteten Eingemeindungen waren (und sind) besonders umstritten. Anders als in den Fällen, in denen Bürger unzufrieden waren, sich aber mittlerweile (oder recht schnell) mit der Eingemeindung abgefunden haben, führten die aufgelisteten Eingemeindungen (in der Regel) zu Gerichtsverfahren und Auflösungen der neu gebildeten Gemeinden oder zu bis heute nicht verwundenen Narben, wie sich bei Kommunalwahlen anhand der Erfolge der Bürgerinitiativen aus den betroffenen Orts- bzw. Stadtteilen ablesen lässt (z. B. in Wattenscheid). --Harry8 07:55, 2. Mai 2007 (CEST)[Beantworten]
Ich finde den Artikel äußerst neutral und die Eingemeindungen gengen den Willen der Bevölkerung gehören in den Artikel. Skandal genug, dass in dieser Bundesrepublik die Bürger nicht über solche Gebietsänderungen befragt werden.--Vinom 23:02, 8. Jun. 2007 (CEST)[Beantworten]

Erster Satz grammatikalisch falsch[Quelltext bearbeiten]

Bereits der erste Satz ist grammatikalisch falsch. Da fehlt wohl ein Wort "zugleich auch ...". Da ich mit dem Thema nicht auskenne (deswegen lese ich ja hier darüber), bitte ich Kenner, das zu berichtigen bzw. zu ergänzen. (Der vorstehende, nicht signierte Beitrag stammt von 89.15.92.177 (DiskussionBeiträge) 6:52, 30. Jul. 2007)

Eingemeindung versus Gemeindezusammenschluss[Quelltext bearbeiten]

Mich würde mal interessieren, ob es rechtlich oder sonstwie einen Unterschied gibt zwischen Eingemeindung (Eg.) und Gemeindezusammenschluss (Gz.).

Unter Eg. stelle ich mir eben vor, dass Gemeinde A in Gemeinde B aufgeht. Gemeinde B wird, ganz unabhängig vom Gemeindenamen, größer. A verliert seine Selbständigkeit, B aber behält sie.

An Gz. denke ich, wenn ich höre, dass im Rahmen von Gemeindereformen aus z.B. drei etwa gleich großen Dörfern eine Gemeinde wird. Das Rathaus ist möglicherweise in Gemeinde C, die einzige Schule in Gemeinde B und größte Gemeinde ist A. Im Prinzip verlieren aber alle drei Gemeinden ihre Selbständigkeit. Das zählt doch nicht als Eg., oder? --Testtube 00:28, 30. Mai 2008 (CEST)[Beantworten]

Die Stadt Bonn ist z. B. im Rahmen eines Gemeindezusammenschlusses entstanden. Niemand käme aber auf die Idee, Bad Godesberg, Beuel und andere ehemalige Gemeinden als gleichwertig zu Bonn anzusehen. Zusammenschlüsse dienen oft der Beschwichtigung der Bevölkerung und vor allem des Rates der "untergehenden" Gemeinde. (Wir wurden ja nicht geschluckt, sondern sind gleichwertiger Partner.) Da fast alle Gemeinden - es gibt Ausnahmen - weiterhin ihre Entstehungszeit weiterrechnen - Bonn ist also nicht 40 Jahre alt, sondern viel älter (2000 +?) - und auch sonst alles einschließlich des Namens nach einer De-facto-Eingemeindung aussieht, wird ein solcher Zusammenschluss ohne Änderung des Namens als Eingemeindung gewertet.
Allerdings gibt es eine wichtige rechtliche Folge:
Bei Zusammenschlüssen verlieren (Ober-)Bürgermeister, Dezernenten usw. ihre Ämter und müssen von der Bevölkerung oder vom zuständigen Gremium neu gewählt werden.
--Harry8 07:57, 30. Mai 2008 (CEST)[Beantworten]

Aha. Bei Gz. entsteht rechtlich gesehen eine gänzlich neue und neu zu konstituierende Gemeinde, während bei Eg. eine Gemeinde - die aufnehmende - bestehen bleibt. Oder anders gesagt: bei Gz. verlieren alle beteiligten Gden rechtlich gesehen ihre Selbständigkeit (so paradox das klingt), bei Eg. nur in der anderen aufgehen. - - - Was auch noch in den Artikel könnte, ist, dass es freiwillige und nichtfreiwillige Gemeindereformen gab. - - - Auch fehlt mir die derzeitige Entwicklung in der Schweiz, zum Beispiel der krasse Fall des Kantons Glarus, wo die Bevölkerung gegen den Willen der Regierung entschieden hat, aus um die 30 Gemeinden 3 zu machen. --Testtube 22:26, 6. Jun. 2008 (CEST)[Beantworten]

Unter Gebietsreform verstehe ich alle durchgeführte oder geplante Neuzuschnitte von Gebietskörperschaften oder vergleichbarem. Da es hier offenbar nur um kommunale Gebietskörperschaften geht, sollte man das Lemma mglw. nach Gemeindereform verschieben und Kreisreform einen besonderen Artikel widmen. Oder aber man integriert hier andere Arten von Gebietsreform, bspw. die Überlegungen zur Neugliederung des Bundesgebietes, Änderungen von Pfarrei- oder Bistumsgebieten etc. etc. etc. --Testtube 00:39, 30. Mai 2008 (CEST)[Beantworten]

Gemeindegebietsreform Brandenburg[Quelltext bearbeiten]

Auch in Brandenburg gab es eine Gemeindegebietsreform! Leider fehlt das Land in der Liste. Zwischen 1990 und 2003 verringerte sich die Zahl der Kreise von 36 auf 14, kreisfreie Städte von 6 auf 4 und kreisangehörige Gemeinden 1793 auf 418(!).

Literatur: Büchner, Franzke (2005): Das Land Brandenburg. Kleine politische Landeskunde. Brandenburgische Landeszentrale für politische Bildung (Hrsg.), Potsdam. -- 141.89.74.30 11:38, 4. Feb. 2010 (CET)[Beantworten]

Kreisreform oder Kreisgebietsreform[Quelltext bearbeiten]

Das Lemma Kreisreform Mecklenburg-Vorpommern 2011 wurde in Kreisgebietsreform Mecklenburg-Vorpommern 2011 geändert. Die anderen diesbezüglichen Artikel enthalten das Wort "Kreisreform". Ich denke, das sollte hier diskutiert werden oder? --Torwartfehler 09:40, 28. Okt. 2010 (CEST)[Beantworten]

Weimarer Republik[Quelltext bearbeiten]

Sollte man nicht einen Abschnitt über die Gemeinde-Reform während der Weimarer Republik bringen? Sie fand meines Wissens 1927 statt. Das wäre deshalb wichtig, weil die Grenzen der deutschen Grossstädte damals stark erweitert wurden und grosso modo die Grundlage der heutigen Situation darstellen. So waren bis dahin Altona und Hamburg zwei getrennte Städte. Und auch viele heute "typische" Stadtteile von Berlin - beispielsweise Charlottenburg - gehörten erst seit dieser Reform formell zu Berlin. Desgleichen die Eingemeindung vön Höchst bei Frankfurt. Um nur ein paar Beispiele zu nennen, die wir heute als ganz selbstverständlich hinnehmen. So war es halt nicht immer schon ... <kreuz des südens. 110621.> (nicht signierter Beitrag von 84.163.115.186 (Diskussion) 12:04, 21. Jun. 2011 (CEST)) [Beantworten]

Es gab mehrere Gebietsreformen in der Weimarer Republik, im Ruhrgebiet vor allem am 1. April 1926, am 1. April 1928 und am 1. August 1929. Harry8 20:36, 21. Jun. 2011 (CEST)[Beantworten]

Hier bitte Vorsicht: das "Ruhrgebiet" war damals (und ist es bis heute eigentlich) keine kommunalpolitische Größe. Daher fanden die Reformen in der Rheinprovinz und in der Provinz Westfalen satt. Das ist im Artikel missverständlich ausgedrückt. Wenn es für diese Phase der Gebietsreformen keinen eigenständigen Artikel gibt (was sicherlich verdient wäre), sollte hier auf wichtige Zusammenschlüsse von Städten (Duisburg, Wuppertal, ...) und vielleicht auch auf einige Kuriositäten verwiesen werden. So wurde die Zusammenlegung der Städte München-Gladbach und Rheydt auf Betreiben des "größten Sohnes der Stadt" Joseph Goebbels, wieder rückgängig gemacht und erst in den 70ern "endgültig" vollzogen.--Rudihaase (Diskussion) 13:33, 30. Mär. 2013 (CET)[Beantworten]

Wegen des Ruhrgebiets gab es aber jeweils Sonderregelungen, sowohl damals, als es zur Rheinprovinz und zur Provinz Westfalen gehörte, als auch 1975 in Nordrhein-Westfalen. MfG Harry8 19:40, 9. Aug. 2014 (CEST)[Beantworten]

Wanne-Eickel[Quelltext bearbeiten]

War der Zusammenschluss von Wanne-Eickel und Herne wirklich so umstritten? Schließlich sollten ja beide Städte nach Bochum eingemeindet werden. Eine Eingliederung Wanne-Eickels in die Stadt Gelsenkirchen stand auch zur Debatte. Somit war der Zusammenschluss wohl gezwungenermaßen freiwillig!? Harry8 10:25, 28. Okt. 2011 (CEST)[Beantworten]

Schleswig-Holstein: Fehmarn?[Quelltext bearbeiten]

Ist nicht die Insel Fehmarn zu einer einzigen Stadtgemeinde fusioniert worden?--93.132.85.77 12:53, 18. Jan. 2013 (CET)[Beantworten]

Ja, ist im Artikel Fehmarn nachzulesen. MfG Harry8 12:57, 18. Jan. 2013 (CET)[Beantworten]
Es können selbstverständlich nicht alle Gemeindeneugliederungsmaßnahmen in den Artikel eingearbeitet werden, sondern nur die markantesten. Es lässt sich natürlich darüber streiten, welches die markantesten Maßnahmen sind. MfG Harry8 13:01, 18. Jan. 2013 (CET)[Beantworten]

Rheinland-Pfalz[Quelltext bearbeiten]

Seit Jahren erhitzt das Thema die Gemüter in ganz Rheinland-Pfalz. Alle möglichen Gemeinden sollen zwangsfusioniert werden, andere wollen fusionieren udn dürfen nicht so, wie sie wollen. Täglich berichtet die Presse darüber. Und hier wird Rheinland-Pfalz nicht mal erwähnt! Woran liegt's?--Friedel (Diskussion) 16:01, 31. Jan. 2013 (CET)[Beantworten]

In der Steiermark soll die Anzahl der Gemeinden im kommenden Jahr drastisch sinken (wohl auf etwas mehr als die Hälfte?). Gibt es dazu schon Infos? MfG Harry8 19:30, 9. Aug. 2014 (CEST)[Beantworten]

Information dazu siehe [[1]] MfG Siddharta.563 19:30, 9. Aug. 2014 (CEST)[Beantworten]
Steiermark mit derzeit 539 Gemeinden wird 2015 um 254 Gemeinden weniger haben, Scoop.at, 18. November 2013
Herzlichen Dank für die Info! MfG Harry8 11:54, 10. Aug. 2014 (CEST)[Beantworten]

Defekte Weblinks[Quelltext bearbeiten]

GiftBot (Diskussion) 01:46, 27. Nov. 2015 (CET)[Beantworten]

Griechenland[Quelltext bearbeiten]

1997 und 2011 hat doch Griechenland sicher nicht übereinstimmende Einwohnerzahlen?

Griechenland  6.000  10.815.197  1.803  1997 
Griechenland  325  10.815.197  33.278  2011

Easelpeasel (Diskussion) 02:38, 19. Feb. 2018 (CET)[Beantworten]