Diskussion:Geburtsurkunde

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Letzter Kommentar: vor 2 Monaten von 91.64.45.72 in Abschnitt Beispiele verschiedener Epochen fehlerhaft
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Korrekturanmerkungen[Quelltext bearbeiten]

Für das Rheinland gab es schon 1798 ein ziviles Personenstandsrecht, welches 1814 unter den Preussen weiter Bestand hatte. Müsste auch für die anderen Länder geprüft werden. --Eynre 16:54, 4. Apr 2006 (CEST)

Geburtsurkunde[Quelltext bearbeiten]

Das Original einer Geburtsurkunde liegt beim Standesamt des letzten Wohnorts der Eltern (wenn sie nach dem 1.1.1959 geheiratet haben). Man kann telefonisch die Zusendung einer beglaubigten Kopie veranlassen. Das kostet ein paar Euro und ist ein halbes Jahr lang gültig. Mvb 12:09, 3. Jan. 2007 (CET)Beantworten

Stimmt nicht. Ich habe jahrelang dem einzig in Frage kommenden Standesamt die Türen eingerannt. Aber die wussten nichts von einer Geburtsurkunde.
Das Original der Geburtsurkunde liegt beim Standesamt des Geburtsortes und verbleibt auch dort, wenn jemand in eine andere Stadt zieht. Was der Benutzer Mvb offensichtlich meint, ist das Familienbuch (nicht zu verwechseln mit dem Stammbuch, dass die meisten von uns in der Schublade haben). Das Familienbuch führt auch die Geburtseinträge und kann somit in einigen Fällen den Charakter eine Geburtsurkunde übernehmen. Gruß, Thomas G. aus D. (nicht signierter Beitrag von 62.143.149.193 (Diskussion | Beiträge) 14:58, 9. Dez. 2009 (CET)) Beantworten

Adoptierte[Quelltext bearbeiten]

Was für Papiere kriegen künftig Adoptierte? Ich will keine Papiere mit meinen Adoptiveltern drauf. Und Abstammungsurkunden werden 2009 ja abgeschafft. Wo stehen denn jetzt meine richtigen Eltern, wenn alle meine Dokumente in der Papiermühle gelandet sind? Kann ich dann nie mehr beweisen, wer ich biologisch bin? --Aiuto

-- Die leiblichen Eltern kann man nach einer Adoption nur noch aus einem beglaubigten Registerausdruck aus dem Geburtseintrag ersehen (§ 55 Abs. 1 Nr. 1 PStG). Allerdings gibt es hier eine Benutzungsbeschränkung nach § 63 Abs. 1 PStG, die insb. für das adoptierte Kind zu beachten ist. Gruß, JoWyzer 13:01, 18. Mär. 2009 (CET)Beantworten

Wem gehört die Urkunde? Eltern oder Kind? Wer sollte sie aufbewahren?[Quelltext bearbeiten]

Eine Antwort darauf im Text wäre hilfreich. (nicht signierter Beitrag von Stupidarmy (Diskussion | Beiträge) 15:32, 14. Nov. 2009 (CET)) Beantworten

Die Urkunde gehört dem Standesamt. ;-) Man bekommt nur beglaubigte Abschriften ausgehändigt. Gruß, Thomas G. aus D. (nicht signierter Beitrag von 62.143.149.193 (Diskussion | Beiträge) 14:58, 9. Dez. 2009 (CET)) Beantworten

Taufe[Quelltext bearbeiten]

Ich kann mich erinnern, dass früher™ auf der Rückseite der deutschen Geburtsurkunden Taufen eingetragen werden konnten. Ist das immer noch der Fall oder ist das inzwischen obsolet? Sollte dann mit entsprechendem Bezug (PStG-Aenderung?) noch in den Artikel. --Studmult 09:19, 10. Feb. 2010 (CET)Beantworten

Was du evtl. meinst sind die Geburtsurkunden in den sog. Stammbüchern zusammen. Auf der Rückseite des Vordruckes für die Geburtsurkunde befindet/befand sich ein Vordruck für die Taufbescheinigung. Ob sich das im Rahmen der PStG-Reform geändert hat, weiß ich leider nicht. Der Taufbescheinigungsvordruck ist rechtlich jedoch nicht Bestandteil der Geburtsurkunde, so dass ich auch keine Relevanz für den Artikel sehe. -- JoWyzer 15:26, 10. Feb. 2010 (CET)Beantworten

Zu den Weblinks[Quelltext bearbeiten]

Der Link zu "Geburtsurkunde online beantragen" ist ein kostenpflichtiger Service eines Privatunternehmens. Es könnte der Eindruck entstehen, es handele sich dabei um einen Service der deutschen Standesämter. Dies ist nicht der Fall. Vgl. hierzu einen Eintrag im Forum der Netzwelt zu InterTimer GmbH, dem Anbieter des Dienstes. Sollte darauf nicht inrgendwie hingewiesen werden? Ich weiß leider nicht wie? Vielleicht hinter dem externen Link als Erklärung? -- Moke (nicht signierter Beitrag von 87.143.166.192 (Diskussion) 18:05, 23. Mai 2011 (CEST)) Beantworten

Du meinst den Link, der bereits vor Stunden gelöscht wurde? Nein, den würde ich nicht kommentieren... --P.C. 18:06, 23. Mai 2011 (CEST)Beantworten

Abschnitt Inhalt heutiger Geburtsurkunden in Deutschland[Quelltext bearbeiten]

Im Abschnitt werden 13 Bestandteile erwähnt, die in der Geburtsurkunde vorkommen müssen und dabei auf ein Gesetz verwiesen, welches aber nur eine Teilmenge davon nennt. Wo kommen die Behauptungen zu den anderen Bestandteilen her? (Interssanterweise habe ich eine Abstammungsurkunde - nicht Geburtsurkunde - von 1984 welche exakt den 13 genannten Punkten entspricht. Das nur nebenbei.) --Prauch 04:53, 8. Jan. 2012 (CET)Beantworten

Verwendung des Geburtsnamens in der Wikipedia[Quelltext bearbeiten]

Für eine Vielzahl von Familiennamen gibt es Einträge in der Wikipedia. Mir ist bislang aber noch keine Seite untergekommen, in der auch der Geburtsanme von Personen - primär natürlich Frauen - aufgeführt wird. Gibt es hier Regeln, die dies verbieten, oder interessiert das keinen? Ein praktisches Beispiel hierzu. In der Wikipedia finden sich die Biographien der beiden Frauen Hilda Heinemann und Gertrud Staewen, die beide auf den ersten Blick nichts miteinander zu tun haben. Beide sind jedoch Schwestern, und zwar geborene Ordenmann. Ich fände es sinnvoll, wenn beispielsweise auf der Seite http://de.wikipedia.org/wiki/Ordemann auch eine Rubrik zum Thema Geburtsname vorhanden wäre und würde dies gerne auch in die Tat umsetzen. Ist dies unerwünscht oder gar verboten? -- Limeslaeufer (Diskussion) 22:58, 8. Mär. 2012 (CET)Beantworten

Welches Standesamt trägt welchen Geburtsort ein?[Quelltext bearbeiten]

Wer führt folgendes noch fachkundig aus: - Geburt auf Autofahrt oder Eisenbahnfahrt mit nicht genau bestimmbarem Ort der Entbindung (Abnabelung)? - Geburt während eines Fluges, mit naturgemäß unbestimmtem Ort des Geschehens, mit Landung im Inland oder im Ausland? - Wie verhält es sich mit Geburtsurkunden, wenn man im Ausland geboren ist, je nach dortiger "Standesamtsinfrastruktur" -Stichwort zentrales Berliner Standesamt-? Oder das Gegenbeispiel: Tausende Kinder zugewanderter Eltern mit ausländischer Staatsbürgerschaft sind in Deutschland geboren und werden unproblematisch mit ihrer jeweiligen deutschen Geburtskurkunde klar kommen. (Gelöschten Text, ursprünglich von --94.220.66.74 20:52, 1. Sep. 2013 (CEST) an die richtige Stelle)--Biologos (Diskussion) 10:30, 3. Sep. 2013 (CEST)Beantworten

Und was geschieht bei Nichtanzeige einer Geburt?[Quelltext bearbeiten]

Was geschieht, wenn Eltern die Geburt eines Kindes nicht melden und die Sache kommt nach ein paar Jahren raus? (nicht signierter Beitrag von 2.240.5.34 (Diskussion) 21:38, 4. Aug. 2015 (CEST))Beantworten

Dann haben die Eltern gegen § 18 Personenstandsgesetz verstoßen. Das ist eine Ordnungswidrigkeit, die mit einer Geldbuße geahndet wird. Kindergeld gibt es natürlich auch nicht.--Andif1 (Diskussion) 22:04, 4. Aug. 2015 (CEST)Beantworten

Wann Braucht man die Geburtsurkunde und Warum reicht nicht der Perso ? ==[Quelltext bearbeiten]

In dem Artikel steht nur, wie die Geburtsurkunde zustande kommt. Über die Verwendungszwecke steht nichts im Artikel. Von Bedeutung ist z.B.: Warum verlangen Schulen und Universitäten die Geburtsurkunde, obwohl die Informationen auch im Personalausweis stehen? Ohne diese information ist der Artikel unvollständig. Hellseestern

Beispiele verschiedener Epochen fehlerhaft[Quelltext bearbeiten]

Die Muster sind teilweise falsch beschriftet. 1842 kann Frankfurt am Main niemals zu Preußen gehört haben. Allenfalls kann Preußen ca. 1866 die Freie Stadt Frankfurt annektiert haben. Bitte überprüfen und korrigieren.Frankenschüler (Diskussion) 22:39, 18. Feb. 2018 (CET)Beantworten


Bei den gezeigten Bildern sehe ich nur eine einzige Geburtsurkunde. Alle anderen sind keine Geburtsurkunden sondern nur das was darauf steht, Auszüge aus Registern, Bescheinigung über eine Geburtenanzeige etc. Die Begrifflichkeit Geburtsurkunde wurde erst unter den Nationalsozialisten eingeführt. Ab da an wurden die ersten Geburtsurkunden ausgegeben. Der Beleg über den Kauf eines PKW macht den Beleg nicht zum PKW. (nicht signierter Beitrag von 91.64.45.72 (Diskussion) 14:33, 27. Feb. 2024 (CET))Beantworten

Nachtrag von und durch: (nicht signierter Beitrag von 91.64.45.72 (Diskussion) 14:33, 27. Feb. 2024 (CET))Beantworten

Ich kann ja keine 10 DM Banknote aus den 70er nehmen und diese als 10-Euro-Schein, wie er um 1970 üblich war, betiteln. Die Nazis haben ja auch die „Kennkarten“ (heute Personalausweis) eingeführt, für dessen Erwerb, die ebenfalls von den Nazis eingeführte Geburtsurkunde (wie wir sie von heute kennen) notwendig war und noch immer ist. Ab diesem Zeitpunkt „brauchte“ auch „jeder“ Bürger eine Geburtsurkunde.

Wofür benötigte man vor dieser Zeit, einen Auszug aus dem Geburtenregister? Brauchte man diesen, wie heute in der Form , in jeden Fall?

"... in der Verantwortung der Kirche"[Quelltext bearbeiten]

"Früher war diese Beurkundung und auch die Führung des Personenstands in der Verantwortung der Kirche. "

Diesen Satz halte ich zumindest für ganz grob vereinfachend. Die Kirchen haben nicht die Geburt beurkundet, sondern die Taufe. Dass bei der Taufe auch das Geburtsdatum mit erfasst wurde, macht die Taufbücher natürlich zu einer Quelle solcher Daten, und natürlich steht in einem Auszug aus dem Taufbuch auch das Geburtsdatum mit drin.

Ich glaube jedenfalls kaum, dass z.B. jüdische Familien ihre Geburtsurkunden vom örtlichen Pfarramt ausstellen ließen. --2003:C0:8F13:5200:D8A6:2419:ADE5:8DE9 15:03, 7. Jul. 2021 (CEST)Beantworten