Diskussion:Gedenkstätte für die ermordeten Wiesbadener Juden

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Nicht ganz klar[Quelltext bearbeiten]

Wenn das Architektenbüro Willecke nur an den Entwürfen beteiligt war, ist der Genitiv "... und des Architektenbüros B. W. ..." angebracht, wenn es aber das Mahnmal (baulich) gestaltet hat, wäre der Akkusativ "... und (auf) das Architektenbüro B. W. ..." richtig. Der Dativ "dem" scheint gar nicht zu passen. In diesem Fall würde ich vorziehen: Für die Gestaltung des Mahnmals war, gestützt auf Entwürfe der Künstlerin V. S., das Architektenbüro B. W. verantwortlich. Gruß --Sprachfreund49 (Diskussion) 18:47, 23. Apr. 2012 (CEST)[Beantworten]

Ich muss das nochmal nachschauen. Ich habe einen ganz interessanten Artikel in der Zeitschrift "Stein" darüber gesehen, den lasse ich auch die Tage nochmal einfließen.--Frank Winkelmann (Diskussion) 06:48, 1. Mai 2012 (CEST)[Beantworten]

Der Passus "nicht ausreichend öffentlich erinnert" beinhaltet meines Erachtens eine Wertung und ist daher POV. (nicht signierter Beitrag von 141.90.9.62 (Diskussion) 15:05, 14. Apr. 2016 (CEST))[Beantworten]

Eintrag Gedenkstädte für die ermordeten Wiesbadener Juden[Quelltext bearbeiten]

Der Name der Gedenkstädte lautet "Gedenkstätte für die ermordeten Wiesbadener Juden", entsprechend sollte auch der Wikipedia-Artikel bezeichnet werden. "Namentliches Gedenken" war hingegen die Bezeichnung für den künstlerischen Entwurf bzw. des Bestandteils der Gedenkstätte, in der an die einzelnen Ermordeten mittels abrufbarer Lebensläufe erinnert wird. (Siehe https://www.wiesbaden.de/kultur/stadtgeschichte/gedenkorte/gedenkstaette-michelsberg_.php und https://landschaftsarchitektur-heute.de/projekte/details/1258) (nicht signierter Beitrag von 141.90.2.61 (Diskussion) 15:37, 14. Jan. 2021 (CET))[Beantworten]