Diskussion:Gefährdungshaftung

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Gefährdungshaftung IST NICHT IDENT mit Erfolgshaftung![Quelltext bearbeiten]

Deswegen hab ich das mal ausgebessert. (nicht signierter Beitrag von 81.217.53.155 (Diskussion) 22:35, 24. Aug. 2008 (CEST)) [Beantworten]

Hallo Ihr, formuliert doch bitte zumindest die Einleitung mal so um, daß Normalsterbliche den Begriff wenigstens halbwegs erfassen können. Danke --79.201.123.155 17:31, 24. Jun. 2008 (CEST)[Beantworten]

Bild absolut unpassend[Quelltext bearbeiten]

Was hat denn dieses Bild mit Gefährungshaftung zu tun? Man haftet doch nicht für das Betreiben einer Brücke mit Gefährdungshaftung! (nicht signierter Beitrag von 109.144.225.52 (Diskussion) 23:27, 21. Aug. 2010 (CEST)) [Beantworten]

Ist raus. Danke. Anka Wau! 18:09, 22. Aug. 2010 (CEST)[Beantworten]

Höchstbetrag[Quelltext bearbeiten]

Der Artikel meint:

"Damit für die Kfz-Haftpflichtversicherer die Haftungsfälle kalkulierbar bleiben, ist bei einem Personenschaden die Haftung auf einen Kapitalbetrag von 600.000 € bzw. auf einen Rentenbetrag von jährlich 36.000 € begrenzt. Bei einem Personenschaden an mehreren Personen ist die Haftung bei 3.000.000 € Kapitalbetrag bzw. 180.000 € jährlichen Rentenbetrag gedeckelt." Gefährdungshaftung#Fahrzeughalterhaftung

Quelle hierzu?

Im STVG § 12 finde ich im Widerspruch dazu:

"Höchstbeträge (1) Der Ersatzpflichtige haftet 1. im Fall der Tötung oder Verletzung eines oder mehrerer Menschen durch dasselbe Ereignis nur bis zu einem Betrag von insgesamt fünf Millionen Euro; im Fall einer entgeltlichen, geschäftsmäßigen Personenbeförderung erhöht sich für den ersatzpflichtigen Halter des befördernden Kraftfahrzeugs oder Anhängers bei der Tötung oder Verletzung von mehr als acht beförderten Personen dieser Betrag um 600 000 Euro für jede weitere getötete oder verletzte beförderte Person;
2. im Fall der Sachbeschädigung, auch wenn durch dasselbe Ereignis mehrere Sachen beschädigt werden, nur bis zu einem Betrag von insgesamt einer Million Euro. Die Höchstbeträge nach Satz 1 Nr. 1 gelten auch für den Kapitalwert einer als Schadensersatz zu leistenden Rente." http://dejure.org/gesetze/StVG/12.html --Necki 17:35, 14. Sep. 2011 (CEST)[Beantworten]


Defekter Weblink[Quelltext bearbeiten]

GiftBot (Diskussion) 07:22, 30. Nov. 2015 (CET)[Beantworten]