Diskussion:Gefahrstofflager

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Letzter Kommentar: vor 5 Jahren von 217.93.137.122 in Abschnitt Quellen bzw. Rechtsvorschriften
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Projekt CPL2Wikipedia[Quelltext bearbeiten]

Aktuell bearbeite ich mit drei Studierenden im 6. Semester, Jasmin Faß, Florian Späth und Christopher Hassel, ein neues Modul im Studiengang Chemie- und Pharmalogistik: „Spezielle Aspekte der Chemie- und Pharma-Logistik“ in dem die Themen Gefahrgutlogistik, Planung für Gefahrstofflager und Recht für Chemie- und Pharmalogistik dargestellt werden. Wir freuen uns über zielführende Diskussionen. --MartinWoelker (Diskussion) 15:08, 16. Apr. 2018 (CEST)Beantworten

Quellen bzw. Rechtsvorschriften[Quelltext bearbeiten]

Als Rechtsquellen werden hier vor allem die TRGS 510 und nur am Rande das BImSchG bzw. GefStoffV erwähnt. Weitere Quellen machen sich etwas rar. Entweder sollte eine Quelle oder die angewendete Rechtsvorschrift bzw. technische Richtlinie genannt werden.

  1. Die TRGS und ähnliche technische Richtlinien besitzen KEINE direkte Bindungswirkung, sondern es besteht lediglich eine Konformitätsvermutung. Wer sich an die TRGS hält, ist auf der sicheren Seite, tatsächlich KÖNNEN im Einzelfall die gesetzlichen Vorschriften aber auch erfüllt sein, ohne dass die TRGS erfüllt ist. Im Zweifel wird ein Gericht jedoch EHER den Anforderungen der TRGS den Vorzug geben, sofern keine überzeugenden Argumente vorgebracht werden.
  2. Der Anwendungsbereich der gesetzlichen Vorschriften geht teilweise über die TRGS 510 hinaus, da sich diese explizit auf GEFAHRSTOFFE bezieht. Das ChemG kennt jedoch zusätzlich den Begriff der "gefährlichen Stoffe". Gefahrstoffe sind praktisch Deckungsgleich mit gefährlichen Stoffen i.S.d. VO 1272/2008/EWG, "gefährliche Stoffe" i.S.d. ChemG umfasst auch Stoffe (und Gemische) welche NICHT in der VO 1272/2008/EWG explizit erfasst sind. Diese Trennung ist relevant, vor allem seitdem durch die Einführung der VO 1272/2008/EWG die Einstufung und Kennzeichnung direkt normiert wird und die GefStoffV NUR NOCH den Arbeitsschutz betrifft.
  3. Eine kurze historische Betrachtung wäre sinnvoll, zumal immer noch ein rudimentärer Rest der VbF existiert. Die alte Klasseneinteilung (AI, AII, AII, B) sowie die fast unüberschaubare Fülle von TRBV und TRGS, welche gelegentlich GLEICHZEITIG galten (glücklichewrweise ja nicht im Gesetzesrang), sollte kurz erwähnt werden.
  4. Die Lagerklassen stammen nach meiner Kenntnis vom VCI. Die TRGS 510 verwendet diese nicht. Nachtrag: In der neuen TRGS 510 wurden die Lagerklassen aufgenommen. Das Grundkonzept stammt aber vom VCI.--217.93.137.122 18:40, 3. Aug. 2018 (CEST)Beantworten
  5. Für den Aufbau des Artikels sollten zunächst die gesetzlichen Grundlagen geklärt werden (Definition "Lagern", Anwendungsbereich - Arbeitgeberpflichten - erweiterter Arbeitgeberbegriff der GefStoffV, Immissionsschutz, Genemigungspflichten, grundsätzlich Anforderungen). der Begriff "Gefahrstofflager" kommt eigentlich in keiner gesetzlichen Vorschrift vor. Für den weiteren Aufbau erscheint das "entlanghangeln" an der TRGS 510 sehr sinnvoll.
  6. Die Kleinmengenregelung erleichtert lediglich die Anforderungen an die fachgerechte Lagerung gefährlicher Stoffe und Gemische. Ein Lager wird trotzdem unterhalten. Die Tätigkeit "Lagern" i.S.d. GefStoffV findet statt.

--217.93.137.122 17:10, 3. Aug. 2018 (CEST)Beantworten