Diskussion:Gefangenenrate

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Letzter Kommentar: vor 7 Jahren von Jürgen Oetting in Abschnitt schleswig-holstein
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Versionsgeschichte[Quelltext bearbeiten]

Dieser Artikel wurde unter dem Lemma Gefangenenquote gestartet und dann, weil ..rate die gebräuchlichere und in Deutschland amtliche Bezeichnung ist, von mir hierher kopiert. Die ursprüngliche Versionsgeschichte findet sich bei der WL Gefangenenquote. Per Verschiebung wäre es eleganter gewesen, geb' ich ja zu. --Jürgen Oetting (Diskussion) 11:12, 10. Jul. 2012 (CEST)Beantworten

Quellen[Quelltext bearbeiten]

Für den oberen Teil ("Einleitung") fehlen komplett die Quellen. Ich würde ja Statista angeben, doch es gibt keinen Perma-Link und die Seite scheint ab- und zu aktualisiert zu werden. Ideen dazu? --GelberBaron (Diskussion) 16:06, 31. Jan. 2015 (CET)Beantworten

Das hier wird regelmäßig aktualisiert, es werden Gefangenenraten für fast jeden Staat der Welt ausgewiesen. Ich habe die Angaben in der Einleitung aktualisiert und belegt, deutliche Veränderungen zu vorherigen Versionen. San Marino bleibt draußen (Gefangenenrate 0), die haben wahrscheinlich gar kein Gefängnis. --Jürgen Oetting (Diskussion) 18:02, 31. Jan. 2015 (CET)Beantworten
Hinweis zu den Vergleichszahlen: Ganz aktuell sind sie nie, können sie nicht sein, sie werden allenfalls jährlich ermittelt, wobei man bei den absoluten Gefangenenzahlen immer auf die Angaben der nationalen Justizbehörden angewiesen ist. In Deutschland werden die Gefangenenzahlen immer zum 31. März des Jahres ermittelt. Die Gefangenenrate lässt sich dann im Abgleich mit der offiziellen Einwohnerzahl errechnen. Zu den jeweiligen Angaben des International Centre for Prison Studies gibt es bei jedem Staat (verlinkt) genaue Angaben zur Aktualität der Zahlen, auch zu den Entwicklungstrends. Die Dünkel-Analyse im Fließtext ist nicht mehr aktuell, ich kenne bloß keine, die neuer ist, werde aber in Greifswald nachfragen.--Jürgen Oetting (Diskussion) 18:48, 31. Jan. 2015 (CET)Beantworten

schleswig-holstein[Quelltext bearbeiten]

gudn tach!
"was auf eine spezifische Strafverfolgungs- und Sanktionspraxis hinweist" halte ich fuer POV. den beleg kann ich leider nicht einsehen. aber bin mir relativ sicher, dass die bevoelkerungsdichte da entscheidender ist als die spezifische strafverfolgung. -- seth 21:46, 9. Apr. 2015 (CEST)Beantworten

In der Bevölkerungsdichte unterscheidet sich ja Schleswig-Holstein nicht von anderen Flächerländern, wie etwa Niedersachen oder Mecklenburg-Vorpommern. Und es hat auch nicht so wenige Einwohner, wie oft mal vermutet wird. In SH wohnen soviele Menschen wie in in den Stadtstaataten Hamburg und Bremen zusammen. Die Gefangenerate ist traditionell niedrig. Das wird in der kriminologischen Literatur schon lange als Besonderheit dargestellt, ich mache mich am Wochenende mal auf die Suche nach Belegen. --Jürgen Oetting (Diskussion) 10:35, 10. Apr. 2015 (CEST)Beantworten
Die Kriminalitätsrate in Schleswig-Holstein ist nicht auffällig niedriger als die in anderen Flächenländern, die in Niedersachsen war 2012 sogar niedriger, siehe hier, S. 20, die Gefangenenrate in SH ist aber signifikant niedriger, und das seit Jahren, dazu die Untersuchung der Greifswalder Sanktionsforscher um Dünkel und ihre Erklärung, siehe hier, S. 51 ff.. Klar ist das ein Beleg für eine spezifische Strafverfolgungs- und Sanktionspraxis im nördlichsten Bundesland. Nix POV. Nicht die Bevölkerungsdichte, wie seth vermutet, ist von Bedeutung. Aussagekräftig ist nur der Vergleich zwischen Kriminalitätsrate und Gefangenenrate in einem Bundesland. Wenn ein Bundesland eine extrem niedrige Kriminalitätsrate hätte, wäre es wahrscheinlich, dass auch die Gefangenenrate niedrig ist. Hat aber ein Bundesland eine eher durchschnittliche Kriminalitätsrate und trotzdem eine abweichend niedrige Gefangenerate, liegt es an der dortigen Strafverfolgungs- und Sanktionspraxis --Jürgen Oetting (Diskussion) 11:32, 10. Apr. 2015 (CEST)Beantworten
gudn tach!
danke fuer die antwort und die dokumente. insb. das pdf-file der uni-greifswald sollte meiner ansicht nach als weiterfuehrende literatur im artikel aufgenommen werden.
das mit der bevoelkerungsdichte war zugegeben ein schnellschuss. von den reinen gefangenenraten auf strafverfolgungs- und sanktionspraxis zu schliessen, halte ich dennoch fuer gewagt und sehe mich hierin durch das genannte dokument bestaetigt, vgl. s. 43 obere haelfte sowie vor allem s. 54 ff.
dort wird expliziert, dass gefangenenraten nicht von wenigen faktoren abhaengen, sondern das "Resultat einer komplexen Interaktion verschiedener Ursachen darstellen", die sich nicht alle unter strafverfolgung und sanktion subsumieren lassen.
oder habe ich was uebersehen, das tatsaechlich die von mir monierte aussage belegt? -- seth 09:39, 11. Apr. 2015 (CEST)Beantworten
Moin seth, danke für die Entfernung des Neutralitätsbausteins. Zur einfachen Erklärung könnte man wörtlich zitieren: „Ein Beispiel dafür, wie man es anders machen kann, ist Schleswig-Holstein, das seit jeher eine ‚reduktionistische Einsperrungspolitik‘ betrieben hat.“ (Dünkel/Geng, S. 51.) Dann könnte man die Aussage „was auf eine spezifische Strafverfolgungs- und Sanktionspraxis hinweist“ raus nehmen. Punktuell wäre so eine Aussage problematisch, tendenziell (über längere Zeiträume wie in SH) ist was dran, ich klebe aber nicht an der Formulierung. -- Ich will sehen, dass ich die Zahlen des Artikels aktualisiere (auch und besonders international), das ist nicht ganz einfach, weil die immer sehr verzögert veröffentlicht werden. Dünkel/Geng publizieren regelmäßig solche Bestandsaufnahmen, will mal sehen, ob es noch einen aktuelleren Text gibt. Einer der aktueller Texte kommt als Quelle dann rein. --Jürgen Oetting (Diskussion) 10:44, 11. Apr. 2015 (CEST)Beantworten
gudn tach!
hmm, das mit der "spezifischen strafverfolgung" koennte man uebrigens auch so verstehen, als wuerde die polizei dort nicht "richtig" arbeiten.
wenn die ursachen fuer die rate nicht klar genug sind, waere es vielleicht besser, die aussagen ueber SH aufs handfeste zu begrenzen und stattdessen in einem eigenen abschnitt auf die allgemeine mannigfaltigkeit der ursachen hinzuweisen.
also statt (derzeit) Das nördlichste Bundesland weist traditionell die niedrigste Rate auf und hat damit inzwischen die meisten skandinavischen Länder unterboten, was auf eine spezifische Strafverfolgungs- und Sanktionspraxis hinweist.
vielleicht sowas wie: Das nördlichste Bundesland weist seit Beginn der [einheitlichen] Aufzeichnungen im Jahr xxxx die niedrigste Rate auf[ trotz im Vergleich zu den anderen Bundesländern etwa durchschnittlicher Kriminalitätsrate].
und dann wie gesagt ein eigener abschnitt zu den ursachen, wobei ich das eher als vage anregung verstanden haben moechte, da ich zu sehr laie auf dem gebiet bin. -- seth 13:25, 11. Apr. 2015 (CEST)Beantworten
Moin seth, ich habe nun erst einmal die Zahl für Deutschland aktualisiert und die Schleswig-Holstein-Angelegenheit nachweislich belegt. Mit dem seit jeher bei Dünkel oder mit deinem Vorschlag seit Beginn der [einheitlichen] Aufzeichnungen habe ich Probleme. Ich denke, dass es nicht immer so war und vermute, muss aber erst noch Belege suchen, dass die Skandinavisierung der Gefangenenrate in SH mit der ersten Regierung Engholm begann. Und mir scheint, dass es mit nachfolgenden Juristen-Generationen eine langsame Rückentwicklung zum bundesdeutschen Durchschnitt gibt, dafür muss ich aber erst noch Belege finden. Vielleicht bietet Bernd Maelicke welche, der war 15 Jahre lang für den SH-Strafvollzug zuständig, sein neuestes Buch Das Knast-Dilemma. Wegsperren oder resozialisieren? Eine Streitschrift erscheint Ende des Monats.
Zum Verhältnis von Kriminalitätsrate und Gefangenenrate noch Hinweise. Mit Kriminalitätsrate ist in diesem Zusammenhang immer die Polizeiliche Kriminalstatistik (PKS) gemeint. Ein direkter Jahresvergleich mit der Gefangenenstatistik verbietet sich, obwohl es sich bei beiden Statisktiken um Hellfelddaten handelt. Die im Dunkeln sieht man sowieso nicht. Die PKS-Daten bilden die ermittelte Kriminalität eines Jahres ab, nehem wir mal 2014 als Beispiel. Die Gefangenenrate für 2014 wurde aber schon am 31.3. ermittelt. Selbst die Gefangenenrate 2015 kann nicht sinnvoll mit den PKS-Zhalen 2014 verglichen werden, denn der juristische Bearbeitungsweg ist lang, dazu gibt es auch weitere Statisktiken, siehe hier, Schaubild Ausfilterung im Strafverfahren, S. 309. Momentaufnahmen in dieser Hinsicht sind also nicht möglich. Verwendbare Aussagen sind nur über langfristige Vergleiche der Zahlen zu erhalten, für Schleswig-Holstein gibt es sie.
Die Gefangenraten in den Vereinigten Staaten oder auch in Rußland (sinkend) müssten auch noch erläutert werden. Mir ist noch nicht ganz klar, ob hier der richtige Ort ist oder der Artikel Punitivität. Und, stimmt, ein Abschnitt zu unterschiedlichen Ursachen für Schwankungen in der Gefangenenrate sollte her. Ich bitte um etwas Geduld. --Jürgen Oetting (Diskussion) 18:28, 11. Apr. 2015 (CEST)Beantworten
Hallo Jürgen, gudn tach Seth, vorhin habe ich mit Interesse eure Diskussion über die Gefangenenrate in Deutschland und im Besonderen in Schleswig-Holstein gelesen. Ohne große Kenntnis der vollzuglichen Verhältnisse in Schleswig-Holstein fiel mir ein bisher unbeachteter Aspekt ein: Ein Sittenstrolch als Schleswig-Holstein, der mangels Haftplatz nicht dort, sondern z.B. in Berlin einsitzt, geht in die Statistik von Berlin ein. Ich kann mir beim besten Willen nicht vorstellen, dass die Gefangenenrate nach dem Haupt- oder letzten Wohnsitz des Delinquenten bereinigt würde. Und da wäre eben ein Bundesland, das die Anzahl seiner Haftplätze großzügig bemessen hat, benachteiligt. Allein die JVAen Tegel und Moabit haben zusammen rund 2.300 Haftplätze. Möglicherweise sitzen dort nicht nur Berliner ein. Vielleicht hat man in Schleswig-Holstein errechnet, dass die Kosten für die exterritoriale Unterbringung eines eigenen Gefangenen niedriger sind als die Kosten für einen Haftplatz in einer JVA in Schleswig-Holstein. Ich denke aber, auch im Informationsfreiheits-Zeitalter werden solche Zahlen, wenn sie denn belastbar sein sollen, schwer zu bekommen sein. Das kann man im Übrigen nicht auf ganze Staaten extrapolieren. Ein schwedischer Räuber wird seine Strafe in Schweden verbüßen, und nicht in einem anderen Land. Damit würde ich infrage stellen, ob die Angabe einer Gefangenenrate für ein Bundesland überhaupt sinnvoll ist. Bitte versteht das jetzt nicht als unsachliche Kritik an euren Überlegungen, das sollte lediglich ein Denkanstoß sein, meint --Datenralfi (Diskussion) 09:24, 29. Jun. 2016 (CEST)Beantworten
Also jetzt schnell aus dem Kopf, ohne in den Statistiken zu wühlen. Die Gefängnisse in Schleswig-Holstein sind nicht überbelegt, eher unterbelegt. Verlegungen in andere Bundesländer sind Einzelfälle, hat mir besonderem Behandlungsbedarf oder besonderen Sicherungsmaßnahmen zu tun. Das ist so selten, dass es statitsich nicht ins Gewicht fällt. Fast immer werden Straftäter in dem Bundesland inhaftiert, in dem sie verurteilt wurden. Und verurteilt werden sie von einem Gericht in dem Bundesland, in dem sie ihre Straftat begangen haben. Die niedrigere Gefangenenrate in Schleswig-Holstein ist Fakt. Steht bestimmt oben schon irgendwo, es gibt (vergleichsweise) sehr wenige Gefangene im offenen Vollzug in SH. Das hat damit zu tun, dass bei den zugrundeliegende Delikten keine Freiheitsstrafen ausgeprochen wurden ... Vielleicht gucke ich mir das Ganze auch noch mal genauer an. In diesen Tagen aber nicht. --Jürgen Oetting (Diskussion) 11:20, 29. Jun. 2016 (CEST)Beantworten