Diskussion:Gegendarstellung

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Letzter Kommentar: vor 9 Jahren von Itu in Abschnitt Glossierungsverbot
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Artikel Gegendarstellung und Gegendarstellungsanspruch[Quelltext bearbeiten]

Für mich stellt sich die Frage ob es notwendig ist, einen Artikel Gegendarstellung und einen Gegendarstellungsanspruch zu haben. Der Inhalt von Gegendarstellung ist vollständig in Gegendarstellungsanspruch enthalten. Ich wäre deshalb dafür, dass der Inhalt von Gegendarstellungsanspruch zum Artikel "Gegendarstellung" wandert und aus Gegendarstellungsanspruch ein Redirect nach Gegendarstellung gemacht wird. -- THamTHon 15:24, 1. Aug 2005 (CEST)

es sind zwei artikel weil das lemma Gegendarstellung eben nicht den anspruch meint. die artikel sind deshalb so ähnlich, weil ich den Gegendarstellungsanspruch erst kürzlich ausgelagert habe. dies geschah auch als reaktion auf die löschdiskussion des artikels Berichtigung bei dem genau dies kritisiert wurde und der inzwischen auf Berichtigung und Berichtigungsanspruch (Medienrecht) verteilt wurde. leider lässt sich der gegendarstellungsanspruch nicht erläutern ohne auch darauf einzugehen, was eine gegendarstellung ist. m.e. wäre es in der tat gut, den artikel Gegendarstellung noch präziser als eigenen text auszubauen und z.b. beispiele anzuführen. ---Poupou l'quourouce 16:22, 1. Aug 2005 (CEST)

Ich möchte anmerken, dass der Unterschied zwischen Berichtigung und Berichtigungsanspruch (Medienrecht) lange nicht derselbe ist wie der Unterschied hier. Berichtigung ist ein sehr allgemeines Konzept, während die Gegendarstellung nur im direkten Zusammenhang mit dem dazugehörigen Anspruch sprachlich benutzt wird. --JonnyJD 18:47, 11. Mai 2007 (CEST)Beantworten

Es gibt keine Rechtfertigung dafür, dasselbe Thema in zwei Artikeln abzuhandeln, die zudem noch fast wortwörtlich übereinstummen. Der Artikel Gegendarstellung kann natürlich weiterhin ausgebaut werden. Ein Redirect habe ich eingerichtet --Dinah 13:34, 28. Mär 2006 (CEST)

Errungenschaft der französischen Revolution oder schon im römischen Reich? (laut Link aufs Lateinische)

abgrenzung gegendarstellung von Gegendarstellungsanspruch[Quelltext bearbeiten]

siehe diese Löschdiskussion [1].--poupou Review? 19:06, 8. Mai 2007 (CEST)Beantworten

Hallo poupou, natürlich sind es zwei verschiedene Sachen, die aber so eng miteinander verbunden sind, dass eine Abgrenzung schwierig wird, weil sie sich gegenseitig bedingen und ohne einadner nicht zu verstehen sind. Ich kannte die alte LD natürlich nicht, aber mir ist beim ersten Lesen aufgefallen, dass die beiden Artikel inhaltich zu 90% identisch sind. Normalerweise baut man das dann in den bedeutenderen ein und leitet den anderen dorthin um. Deswegen habe ich den Redundanz-Baustein eingefügt. Und da steht ja auch: "Vereinen" *oder* "Abgrenzen". Eines von beiden tut aber Not. Der Gegendarstellungsanspruch hat jedenfalls auch nach zwei Jahren in der jetzigen Form IMHO seine Existenzberechtigung nicht nachgewiesen. Dass man da mehr machen könnte, wie in der LD aufgeführt, will ich nicht bezweifeln. Wenn es aber keiner tut, ist ein Artikel besser, der alles im Zusammenhang erläutert. Ach ja - "Ausgiebig diskutiert wurde das ja nun auch nicht gerade mit 1 pro und 2 con. -- Hyperdieter 21:43, 8. Mai 2007 (CEST)Beantworten

Ich bin für eine Einarbeitung von Gegendarstellungsanspruch als Unterabschnitt/Sektion in Gegendarstellung. Der Artikel braucht unabhängig davon auch eine Gliederung in mehrere Abschnitte. Der Artikel ist zu komplex um ihn an einem Stück abzuhandeln, das ist korrekt. Es ist aber sinnvoller ihn in Abschnitte zu unterteilen, als Teile in extra Artikel auszulagern. Wenn er gut gegliedert wird ist er auch übersichtlicher und wird auch eher erweitert und bearbeitet. Wenn sich da nen paar Leute anstrengen kann auch ein richtig guter Artikel draus werden. Stoff scheint es dazu ja zu geben. --JonnyJD 22:25, 8. Mai 2007 (CEST)Beantworten

dann geht aber imho die verlinkungssystematik in den anderen juristischen artikeln kaputt, die sich eben nur auf den anspruch beziehen.--poupou Review? 23:01, 8. Mai 2007 (CEST)Beantworten
Man kann auch Unterabschnitte direkt verlinken (Gegendarstellung#Gegendarstellungsrecht). Das geht ganz gut. Und für Leute die direkt auf den Artikel kommen findet sich meist schnell ein Link im dann bald auftauchendem Inhaltsverzeichnis. --JonnyJD 23:05, 8. Mai 2007 (CEST)Beantworten
Ich kann JonnyJD nur beipflichten. Die Verlinkungssystematik als Argument für einen eigenen Artikel erschließt sich mir nicht, wenn man den Hauptartikel ordentlich strukturiert. Man kann auch auf Unterkapitel redirecten siehe etwa Glukose-Alanin-Zyklus. Wäre auch bereit, da mitzuarbeiten, wenn nicht alles gleich revertet wird. -- Hyperdieter 23:17, 8. Mai 2007 (CEST)Beantworten

Also um das nochmal zu erwähnen. Es geht ja weniger darum den Themen ihre Bedeutung abzureden als vielmehr darum zu verhindern, dass die Editoren unnötig gesplittet werden. Es ist halt besser einen Artikel zu haben an dem ordentlich gearbeitet wird, als immer mal wieder in einem von zwei Artikeln eine passende Information fallen zu lassen, die im jeweils anderen dann fehlt.

Ich bin eigentlich eher dran interessiert, dass da ein guter Artikel draus wird bei diesem, wie ich finde, wichtigem Thema. --JonnyJD 23:18, 8. Mai 2007 (CEST)Beantworten

Ich bin auch für eine Einarbeitung hier. Der ~anspruch wird Redirect mit direktem Verweis auf den Abschnitt und alle sind zufrieden. --Cjesch 11:32, 11. Mai 2007 (CEST)Beantworten

Die Zusammenführung ist nun erledigt. Die Links von Gegendarstellungsanspruch wurden auch alle umgebogen. Rückblickend war das wohl alles eine Art Mißverständnis (siehe einen Abschnitt weiter oben). Es war in keinem Fall sinnvoll direkt auf den Darstellungsanspruch zu verlinken, da eine kurze Einleitung vielen sogar mehr weiterhilft und der Anspruch sofort danach folgt. --JonnyJD 18:54, 11. Mai 2007 (CEST)Beantworten

Danke für dfie Arbeit. Finde ich deutlich besser so. -- Hyperdieter 23:47, 11. Mai 2007 (CEST)Beantworten

Redaktionsschwanz[Quelltext bearbeiten]

Redaktionsschwanz verweist hierher, aber wird nicht offensichtlich erklärt. Wenn man vom Artikel Redaktionsschwanz hierhergeleitet wird, erwartet man aber genau das. Auch dies könnte gut durch einen Unterabschnitt geschehen. Wenn man den Artikel mal ordentlich durchgeht findet man bestimmt einige solcher einzufügenden Abschnitte und erhält am Ende einen sauber gegliederten Artikel den man auch schön lösen kann ;-) --JonnyJD 23:02, 8. Mai 2007 (CEST)Beantworten

Erledigt. --JonnyJD 19:33, 11. Mai 2007 (CEST)Beantworten

Versionsliste Gegendarstellungsanspruch (Zusammenführung)[Quelltext bearbeiten]

Überarbeitung[Quelltext bearbeiten]

Insbesondere der Abschnitt Anspruch bedarf einer Überarbeitung. Ich bekomme das momentan durch die vielen Verflechtungen mit Gesetzestexten nicht so einfach formuliert. Vielleicht kann das jemand übernehmen der sich da ein wenig besser auskennt (Jura und/oder Journalismus) oder sogar derjenige, der den Artikel ursprünglich geschrieben hat (und sich dabei bestimmt was gedacht hat). --JonnyJD 19:36, 11. Mai 2007 (CEST)Beantworten

Sehe die Notwendigkeit nicht so dringend. wAs fehlt dir denn? -- Hyperdieter 10:29, 12. Mai 2007 (CEST)Beantworten
Ein lesbarer und nicht zerklüfteter Text. Also wenigstens, dass man die Gesetztestexte irgendwie zusammenführt. Momentan sind besonder Absatz 3 und 4 so hingeschmissenen Brocken. Wenn ich das aber als einziger so sehe und sich am WE keiner findet der es kann, dann sollte der Baustein auch wieder raus. Vielleicht macht es in der Zeit aber auch jemand. -- JonnyJD 11:53, 12. Mai 2007 (CEST)Beantworten

genau deshalb hatte ich den anspruch damals rausgezogen...hab aber jetzt wenig lust nach dieser ganzen räumaktion, die ich nicht wirklich hilfreich fand.--poupou Review? 12:05, 12. Mai 2007 (CEST)Beantworten

Und was war nun an der Räumaktion kontraproduktiv? Also ich bin fest davon überzeugt, dass beide Themengebiete so besser abgehandelt werden können. Ich bin für Kritik natürlich trotzdem offen sofern sie konstruktiv und/oder ordentlich begründet ist. Das rausziehen hätte an dieser Stelle aber auch garnichts genützt, da dann der extra Artikel einen Überarbeiten-Baustein gebraucht hätte.
Ich hab jedenfalls den Abschnitt jetzt noch ein wenig selbst überarbeitet und den Baustein wieder rausgenommen. -- JonnyJD 12:23, 12. Mai 2007 (CEST)Beantworten
weil die gegendarstellung an sich, mit dem jur. interessanten anspruch wenig zu tun hat. baer ich wiederhole mich...--poupou Review? 12:42, 12. Mai 2007 (CEST)Beantworten

„Eine Gegendarstellung ist eine eigene Darstellung eines Sachverhalts, über den zuvor in einem Medium berichtet worden war, durch den Betroffenen selbst. Wer von einem Bericht über seine Person oder Organisation betroffen ist, soll sich im selben Medium an vergleichbarer Stelle und in vergleichbarer Aufmachung kostenlos artikulieren, beziehungsweise etwas richtig stellen dürfen. Das Recht zur Gegendarstellung ist gegründet auf § 11 des Reichspressegesetzes (RPG) von 1874 und ist heute in den Pressegesetzen der Länder geregelt.“

Obiges ist die Einleitung zur Gegendarstellung. Und das hat nichts mit dem Gegendarstellungsanspruch zu tun? Das hat für mich sehr direkt damit zu tun. (Und an der obigen Einleitung habe ich bei der Zusammenführung auch nichts geändert. Des Weiteren halte ich sie auch nicht für falsch oder zu speziell, denn ich kenne keine andere sinnvolle Beschreibung des Begriffs und verbinde ihn auch mit nichts anderem. Im allgemeinen Sprachgebrauch wird er auch nicht anders verwendet. Wo ist denn dann der große Unterschied der es unmöglich macht beides in einem Artikel zu vereinen? Ich hab oben ja schon erwähnt, dass es etwas anderes ist als mit der Berichtigung. -- JonnyJD 12:53, 12. Mai 2007 (CEST)Beantworten


Weiterer Änderungbedarf[Quelltext bearbeiten]

Ich sehe folgenden Änderungsbedarf an diesem Artikel:

ANSPRUCH/SORFALTSPFLICHT

Der Verweis darauf, dass man auch Gegendarstellungen gegen Blogs verlangen kann, gehört m.E. unter Anspruch und nicht unter Sorgfaltspflicht. Natürlich könnte dort ein Hinweis bleiben, dass auch Blogger mit ihren Inhalten sorgfältig umgehen müssen.

ALTERNATIVEN

a) Hier heißt es: "Der Abdruck eines Leserbriefes ist auch viel einfacher durchzusetzen". Es gibt keinen (Rechts-)Anspruch darauf, dass Leserbriefe abgedruckt/gesendet/ins Netz gestellt werden. Deswegen heißt es ja auch in vielen Impressen" behalten uns die veröffentlichung von zuschriften vor ..." Also kann man einen Leserbrief auch nicht durchsetzen. Leserbriefe abzudrucken sind ein freiwilliges Angebot. Also, deswegen muss m.E. dieser Satz korrigiert werden.

b) Aber natürlich kann ein Hinweis bleiben, dass Redaktionen oft eher bereit sind, Leserbriefe oder eine Korrektur zu bringen.

c) Die angesprochenen Alternativen sind m.E. nicht nur für Promis interessant, sondern auch für Normalos, aus ähnlichen Gründen.

d) Hier steht auch noch die Behauptung: "... verärgert solch eine Prozedur die Redaktionen und Verlage". Das ist mir zu flapsig. Außerdem wird hier verallgemeinert, ohne Quellen dafür zu benennen. Medien bringen Gegendarstellung nicht ungerne "aus Ärger", sondern weil sie sich prinzipiell gegen jeden Eingriff in die Pressefreiheit wehren. Auch die Gegendarstellung ist zunächst als ein solcher EIngriff zu betrachten. Denn da kommt nun von außen und will den Inhalt bestimmen - also sich einmischen in die Autonomie von Verlag und Redaktion. Ich finde es normal, dass man zunächst versucht, einen derartigen Eingriff in die eigene Autonomie nur zuzulassen, soweit man dazu gezwungen ist.

Was meint ihr? Viele Grüße, Ouk_eidos, 21. November 2007, 17.11 Uhr MEZ

Ich stimme dir zu. Sei mutig. --HyDi Sag's mir! 21:09, 21. Nov. 2007 (CET)Beantworten

Wo steht eigentlich der Gegendarstellungsanspruch bei Blogs? Im Telemediengesetz nicht, oder? --Guido Watermann 12:31, 11. Jun. 2008 (CEST)Beantworten

Gegendarstellung in einmaligem Druckwerk[Quelltext bearbeiten]

Der Artikel beantwortet leider nicht die Frage, wie die rechtliche Situation bei einem einmaligen Druckwerk ist. Inwiefern trifft das Recht der Gegendarstellung dann zu, wenn es im Prinzip keine "Möglichkeit" gibt, die Gegendarstellung abzudrucken, da das Originalwerk nur einmal in limitierter Auflage gedruckt worden ist? Kann dies jemand im Artikel hinzufügen, sofern die Lage eindeutig ist. -- Harry2o 19:10, 31. Okt. 2009 (CET)Beantworten

Ich bin kein Anwalt. Aber meines Wissens ist ein einmaliges Druckwerk kein Periodikum (Zeitung, Zeitschrift) und fällt damit nicht unter die Landespressegesetze. Damit gilt das Gegendarstellungsrecht auch nicht. Hier greifen andere Gesetze. --Groucho M 21:07, 31. Okt. 2009 (CET)Beantworten
Nämlich welche Gesetze? Außerdem, was definiert ein Periodikum? Nicht ändernder Titel, gleichbleibender Herausgeber, gleichbleibender Verleger? -- Harry2o 21:47, 31. Okt. 2009 (CET)Beantworten
Schau mal bei Presserecht (engere und weitere Definition) sowie in die einzelnen Landespressegesetze. --Groucho M 06:54, 1. Nov. 2009 (CET)Beantworten

Glossierungsverbot[Quelltext bearbeiten]

[2] - fehlt noch. --Quetsch mich aus, ... itu (Disk) 08:55, 20. Okt. 2014 (CEST)Beantworten