Diskussion:Geldbuße

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Letzter Kommentar: vor 1 Jahr von Peter Gröbner in Abschnitt Neuer Artikel
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Verschieben[Quelltext bearbeiten]

Der Titel müsste mal verschoben werden. Geldbuße oder Bußgeld gehört nicht zum Strafrecht, sondern zum Ordnungswidrigkeitenrecht. Ich schlage mal "Buße (Recht)" vor. --130.75.128.107 08:06, 2. Okt 2003 (CEST)

Ganz dringend! So erweckt er den falschen Anschein. Es geht um Verwaltungsunrecht und nicht um Strafrecht! (nicht signierter Beitrag von 172.180.209.70 (Diskussion) 22:09, 26. Okt. 2003 (CEST))Beantworten

Allerdings gehört das Lemma geändert, dabei gehört allerdings auch noch die Rechtslage in Österreich und der Schweiz, eingearbeitet, gerade letztere kennt die Geldbuße im technischen Sinn auch. Das Ordnungswidrigkeitenrecht in DE wird gerne als Chimäre beschrieben, es ist allerdings dem Strafrecht insgesamt näher als dem Verwaltungsrecht und wird deshalb auch gerne als kleines Strafrecht bezeichnet. Bitte Lemma auf Recht ändern! In Österreich ist es ganz klar Verwaltungsrecht, dort ist der Begriff Geldbuße auch üblich allerdings fehlt der Begriff in der eigentlichen Rechtssprache, diese kennt freilich andere Begriffe. Bitte Lemma auf Geldbuße (Recht) ändern! --Rabauz (Diskussion) 18:29, 7. Jul. 2021 (CEST)Beantworten

höhe einer Ordnungswidrigkeit[Quelltext bearbeiten]

Entsprechend § 46 AtG sind Ordnungswidrigkeiten bis € 50.000,- vorgesehen (nicht signierter Beitrag von 62.246.28.225 (Diskussion) 22:23, 14. Sep. 2004 (CEST))Beantworten

Ersatzhaft / abarbeiten[Quelltext bearbeiten]

es wäre sehr praktisch wenn jemand hinzufügen könnte ob eine bußgeld sich abarbeiten lassen kann oder man ersatzhaft dafür "nehmen" kann

bzw. ob das bei einer totalen zahlungsunfähigkeit auferlegt werden kann

ist ein wichtiger aspekt

  • ich weiss es leider nicht**

sonst hätte ich es hinzugefügt ; )

und bitte ersatzhaft nicht mit erzwingungshaft verwechseln (nicht signierter Beitrag von 78.51.117.48 (Diskussion) 07:28, 27. Nov. 2007 (CEST))Beantworten

Nun, ich weiß es: es kam mal im TV. Da hatte eine Frau auch keine Lust, 800 Euro aus ihrer Tasche zu bezahlen, und ist - da sie sich dort schon auskannte - in den Knast um ihre Tagessätze abzuarbeiten. Das ist in der Tat zulässig. -andy 85.179.172.188 07:07, 1. Dez. 2009 (CET)Beantworten
Das Abarbeiten einer Geldbuße ist nur Jugendlichen und Heranwachsenden möglich. "Ersatzhaft" gibt es ebenfalls nicht - es gibt "Erzwingungshaft", aber die ist kein Ersatz, denn die Geldbuße bleibt trotz Erzwingungshaft bis zu ihrer Verjährung bestehen.--Giebenrath (Diskussion) 02:25, 25. Mai 2014 (CEST)Beantworten

Was geschieht mit den Bußgeldern[Quelltext bearbeiten]

Zur Frage, wie und wofür die Bußgelder nach Zahlung verwendet werden, finden ich nur sehr spärlich Information. Wer weiß genaueres und bemüht sich mal, das hier in ein Paar Sätzen niederzuschreiben? (nicht signierter Beitrag von 153.96.151.102 (Diskussion) 09:11, 15. Feb. 2008 (CEST))Beantworten

Würde mich auch interessieren. Kriegen die Bußgelder die Länder, die für die Polizei zuständig sind? Bei Strafzetteln für falsch parken geht es aber doch wahrscheinlich an die Gemeinden, die kriegen ja schließlich auch die Parkgebühren. Kann jemand mir was dazu sagen? --Kricket 11:48, 31. Aug. 2008 (CEST)Beantworten

Es gibt mittlerweile einen Abschnitt "Bußgeldkasse der Gerichte", in dem an der Verwendung von Bußgeldern Kritik geübt wird. Auf die Kriterien für Verwendung von Bußgeldern wird aber nur am Rande und ohne Quellen eingegangen. Es scheint mir, dass die Kritik im Wesentlichen die Meiung eines Einzelnen ist. Deshalb habe ich den NPOV-Baustein eingebaut. Zumindest ist nicht belegt, inwiefern die geschlilderte Verwendungspraxis juristisch oder moralisch zu beanstanden ist. Traxer (Diskussion) 21:06, 18. Aug. 2014 (CEST)Beantworten

EU-Recht -> Trivia?[Quelltext bearbeiten]

müsste nich eigentlich der punkt "EU-Recht" besser "Trivia" heißen? diese rekordstrafe sagt ja nicht viel über das EU-Recht aus. (nicht signierter Beitrag von 188.193.156.39 (Diskussion | Beiträge) 09:37, 23. Aug. 2009 (CEST)) Beantworten

"Bußgeld" (allgemeinsprachlich)[Quelltext bearbeiten]

Sollte man nicht noch eine allgemeinsprachliche Definition anbringen? Ich denke doch. Beispiel: Der Belgier Y, o. f. W. in Deutschland, fahre mit 160 auf einer deutschen BAB auf dem Standstreifen bei erlaubten 120 etliche gefährliche Überholmanöver, bis ihn die Polizei z. T. anhand telefonischer Informationen durch andere Verkehrsteilnehmer stoppen kann. Vernehmung auf Polizeidienststelle; Hinzuziehung eines Staatsanwalts, der eine Sicherheitsleistung anordnet. Umgangssprachlich würde man aber sagen: "Der hat ein hohes >Bußgeld< bekommen für seine Kamikaze-Fahrerei." Die SL taucht im Artikel nicht mal in den verwandten Begriffen auf. Das mutet mich schon seltsam an ... Und wenn wenigstens ein Abschnitt vorkäme wie: "Die Buße darf nicht mit der SL verwechselt werden...etc blabla" -andy 85.179.172.188 07:07, 1. Dez. 2009 (CET)Beantworten

Berechnung des Bußgeldes[Quelltext bearbeiten]

Sehe ich das richtig, dass sich die Bußegeldhöhe ein fester Betrag ist und nicht abhängig vom Einkommen/Vermögen des Verursachers? 78.35.203.248 18:23, 7. Feb. 2012 (CET)Beantworten

Feste Sätze gibt es in Deutschland nur im Straßenverkehr. Die sind aber auch nicht fest sondern können im gerichtlichen verfahren anders festgesetzt werden. Generell gilt in Deutschland, dass die Bußgelder nach pflichtgemäßem Ermessen festgesetzt werden und da spielt das Einkommen durchaus eine Rolle.--HolgerB 19:21, 7. Feb. 2012 (CET)Beantworten

Neuer Artikel[Quelltext bearbeiten]

Ich habe den Artikel weitestgehend neu geschrieben. Er war teilweise missverständlich und teilweise unvollständig, manchmal auch nicht richtig. Dabei habe ich mich bemüht, den sehr wesentlichen Teil, der durch „Report Mainz“ ans Licht gebracht wurde, zu lassen und einzubetten.

„Erzwingungshaft“ kann m.E. wegfallen, dazu gibt es einen umfangreichen eigenen Artikel.

Das Stichwort sollte m.E. in „Geldbuße (Deutschland)“ neu gefasst werden, weil die Rechtslage in Deutschland schon umfangreich genug ist.

EU, Österreich, Schweiz und andere Länder sollten eigene Stichwörter erhalten – Ordnungswidrigkeiten und Geldauflagen gibt es wohl in vielen europäischen Staaten, auch wenn sie anders heißen.

Soll ich den Artikel einfach einstellen oder was?

Es müsste noch die Verweisung in der Begriffserklärung „Buße“ und ggf. Artikeln wie „Bußgeldbescheid“ „Erzwingungshaft“ usw. geändert oder eingefügt werden. Mache ich das mit Einstellung oder später, wenn der Artikel gesichtet ist?

Für Diskussion bin ich dankbar. --Julius Chr. (Diskussion) 23:16, 3. Nov. 2014 (CET)Beantworten

Entsprechend meiner Ankündigung habe ich den teilweise neu geschriebenen Artikel eingestellt. Der Punkt „Bußgeldkasse der Gerichte“ entspricht weitgehend nicht der Rechtslage, ansonsten waren Erweiterungen erforderlich. Es bleibt die Frage, ob die Rechtslage in der Schweiz und der EU nicht zu neuen Artikeln zu machen wären. Kritik, Anregungen und Fragen sind willkommen--Julius Chr. (Diskussion) 17:49, 10. Nov. 2014 (CET)Beantworten

Hallo Julius Chr.! Kannst Du bitte die Überschriften wieder richtig formatieren? Die oberste Ebene hat zwei Gleichheitszeichen und explizite Fettschreibung braucht man auch nicht. --Asdert (Diskussion) 11:32, 11. Nov. 2014 (CET)Beantworten
Hallo Asdert! Wird gemacht. Soll ich in allen Überschriften die Fettschrift entfernen oder nur bei denen mit zwei Gleichheitszeichen?--Julius Chr. (Diskussion) 11:57, 11. Nov. 2014 (CET)Beantworten
Bei allen. Die Überschriften werden dann automatisch richtig formatiert und sehen überall gleich aus. Siehe auch Wikipedia:Formatierung. Normalerweise korrigiere ich das kurzherhand, aber hier sind das so viele, da wollte ich den Verursacher ;-) direkt darauf hinweisen. --Asdert (Diskussion) 12:03, 11. Nov. 2014 (CET)Beantworten
Ist erledigt. Danke für die Hilfe!--Julius Chr. (Diskussion) 13:06, 11. Nov. 2014 (CET)Beantworten
Ich hab da noch ein bisschen nachgebessert. Die oberste Ebene der Überschriften hat zwei Gleichheitszeichen, nicht nur eines. Siehe-auch, Weblinks und Einzelnachweise gehören in diese Ebene. Vor Überschriften gehört auch nur eine einzige Leerzeile, die Leerzeile danach kann entfallen. Du hattest zwei Überschriften mit einem Aufzählungszeichen formatiert, ich habe da eine Überschrift auf Ebene 3 daraus gemacht. Ist das von der beabsichtigten Gliederung jetzt so okay? Gruß --Asdert (Diskussion) 14:38, 11. Nov. 2014 (CET)Beantworten
Hallo Asdert! Ich bin todfroh, dass Du das erledigt hast; als Neuling macht man eben viele Fehler und alles ist (hoffentlich: noch) ein bisschen schwergängig. Der Artikel selbst war leicht, die Links schon schwerer, aber die Formatierung - die war das schwerste! Also nochmals grossen Dank!--Julius Chr. (Diskussion) 23:18, 11. Nov. 2014 (CET)Beantworten
Gern geschehen! (Das Wort "todfroh" sehe ich heute zum ersten Mal) --Asdert (Diskussion) 16:01, 12. Nov. 2014 (CET)Beantworten
Nun ist aber die Einleitung verschwunden (siehe unten). --84.141.20.231 08:51, 9. Jun. 2016 (CEST)Beantworten
Ich habe den Eindruck, dass der Artikel sich aktuell ab den einen Absatz einleitenden Worten „Im heutigen Recht …“ ohne weiteren Hinweis lediglich auf Deutschland bezieht. In Österreich habe ich als juristischer Laie Buße immer nur mit dem Katholizismus in Verbindung gebracht, begegne dem Wort in Deutschland aber viel häufiger im Alltag, auch in Verbindung mit dem Bußgeldkatalog. -- Peter Gröbner -- 10:55, 5. Jun. 2022 (CEST)Beantworten

Lemmadefinition oder „Wie schreibe ich gute Artikel?“[Quelltext bearbeiten]

Dem Artikel fehlt eine das Lemma definierende Einleitung – Stattdessen beginnt er mit dem Titel eines Unterabschnitts. Aus verschiedenen Gründen ist das inakzeptabel. --84.141.20.231 08:51, 9. Jun. 2016 (CEST)Beantworten

Versicherbarkeit.[Quelltext bearbeiten]

Bußgelder die von Exektivbeamten zur Erhaltung der Ordnung im gefährdenden Zusammenleben verhängt werden, sind nicht versicherbar.(Verkehrsrechts) Anders bei Ordnungsgeldern die Eigentumsdelikte betreffen bei fehlender Müllsortierung oder banalem Falschparken(reservierte Parkplätze) im beruflichen Anfahren von Zielen.

Liegt eine Versicherung vor, kann ein Bußgeld solange verdoppelnd angehoben werden, bis die Bußempfindung erreicht wird.(Niemand steht über dem Gesetz, nur weil er oder sie reich ist. Das Casino ist eröffnet.)

Versichern von Bußgelder ist dabei im Zweifel der Versuch die freiheitlich demokratische Grundordnung abzuschaffen, und gegen monetär kontrolliertes Pfründerecht zu ersetzen. Die Bemessung von maximal 1000 Euro ist Antik, und nicht mehr Anwendbar, sie entstammt einer Zeit mit kontrolliert niedrigen Höchsteinkommen, zulässig sind nur mehr Stunden und Tagessätze bis zu denen eines Monates als Maximalgrenze des beamtlichen Ermessens, da anders kein Disziplinarcharakter mehr erreicht sein kann.(nicht signierter Beitrag von 217.255.139.101 (Diskussion) 22:12, 6. Jun. 2018‎)

Rechtsfragen, verworrener Satz[Quelltext bearbeiten]

Im Abschnitt Rechtsfragen findet sich ein für normalsterbliche ziemlich verworrener Satz:

Begehen Stellvertreter oder Organwalter von juristischen Personen oder Personenvereinigungen Ordnungswidrigkeiten, durch die Pflichten, welche die juristische Person oder die Personenvereinigung treffen, verletzt worden sind, so kann gegen diese eine Geldbuße festgesetzt werden (§ 30 OWiG).

Es wäre schön, wenn der Satz juristisch mangelfrei entwirrt werden könnte. Einfach die Teilsätze "durch die Pflichten" und "verletzt worden sind" zusammenzufassen ist vermutlich falsch. --Ruedi aus Lübeck (nicht signierter Beitrag von 77.3.128.159 (Diskussion) 20:21, 24. Feb. 2021 (CET))Beantworten

Buße in der Bibel[Quelltext bearbeiten]

Ist in der zitierten Bibelstelle mit „Buße“ wirklich eine Geldbuße gemeint? Gerade im religiösen Kontext kann „Buße“ für viele andere Dinge stehen. Nachtbold (Diskussion) 17:30, 20. Sep. 2021 (CEST)Beantworten