Diskussion:Gemeindeparlament

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Letzter Kommentar: vor 1 Jahr von Voyager in Abschnitt Aktualisierung der Zahlen und Tabellen
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Die grösse des Einwohnerrates und die Wahldaten sind in den einzelnen Schweizen Kantonen verschieden. So kann im Kanton Aargau der Einwohnerrat auf 30 - 80 Mitgliedern bestehen.

Ich habe mir mal erlaubt, den Artikel grundlegend zu überarbeiten. Wenn ihr mit etwas nicht einverstanden seid, ändert es oder schreibt an meine Diskussionsseite. Könnte übrigens jemand eine Weiterleitung von Gemeindeparlament (Schweiz) oder so machen? Merci. -- Functionist 16:55, 7. Jul. 2011 (CEST)Beantworten

Siehe auch[Quelltext bearbeiten]

Sali , dein heutiger, kommentarloser Revert ist sehr unfreundlich und nicht ok. Ich hatte hier und hier den Abschnitt "Siehe auch" gelöscht, jeweils begründet. Nochmal: Gemäss WP:SA soll es einen solchen Abschnitt bzw. solche Links nur geben, wenn diese Links nicht schon im Fliesstext genannt sind. Das ist hier der Fall, der Abschnitt ist daher zu löschen. Unkommentierte Reverts sind übrigens nur für offensichtlichen Vandalismus zulässig, siehe H:REV. --Alpöhi (Diskussion) 13:41, 23. Dez. 2019 (CET)Beantworten

«Ausserordentlich» und «ordentlich organisierte» Gemeinden, Gemeindeparlament als «Quasi-Legislative»?[Quelltext bearbeiten]

Diese Begriffe in den zwei ersten Sätzen der Einleitung habe ich aus folgenden Gründen gestrichen:

Wenn gemäss der bisherigen Anmerkung 1 der für diese Fragen bestqualifizierte Staatsrechtler Andreas Auer meint, dass das Begriffspaar «ausserordentlich» und «ordentlich organisierte» Gemeinden «mehr Verwirrung als Klarheit» stiftet, so gehört das nicht in die Einleitung dieses Artikels. Nur zwei Kantone (BL, SO) verwenden diese Begriffe in ihren Gemeindegesetzen, SO allerdings mit anderer Bedeutung als im alten Text dargestellt. ZH hatte sie noch im alten Gemeindegesetz vom 6. Juni 1926, strich sie aber im Gemeindegesetz vom 20. April 2015 (§3 Abs. 2: «Politische Gemeinden organisieren sich als Versammlungsgemeinden oder als Parlamentsgemeinden»). Der Artikel behandelt die Gemeindeparlamente der gesamten Schweiz. «Ausserordentlich» hat den Beiklang von «ausnahmsweise»: Dahinter steht eine problematische Deutschschweiz-zentrierte Sicht; in der lateinischen Schweiz sieht es ganz anders aus.

Auch der abwertend wirkende Begriff der «Quasi-Legislative» ist im schweizerischen Staatsrecht absolut nicht üblich. Auch Auer, auf den in der bisherigen Anmerkung 2 referiert wird, verwendet ihn nicht. Er legt vielmehr auf S. 148 dar, dass ein enges, man könnte auch sagen: simples Verständnis der Begriffe «Legislative» und «Exekutive» als «gesetzgebende» bzw. «vollziehende» Gewalt der Realität nicht gerecht wird: Auch in den Kantonen und im Bund folgt die Gewaltenteilung nicht einem funktionellen Schema von gesetzgebenden, vollziehenden und richterlichen Tätigkeiten, d. h. dass Legislativen auch vollziehende und die Exekutive auch gesetzgebende Kompetenzen haben. Gewaltenteilung bedeutet vielmehr, dass sich Exekutive und Legislative an die jeweils festgelegte Zuständigkeitsordnung halten. Insofern wären alle Legislativen «Quasi-Legislativen» (und folglich auch alle Exekutiven «Quasi-Exekutiven»), was zeigt, dasss diese Terminologie wenig Sinn macht. --Graf1848 (Diskussion) 20:54, 25. Jan. 2023 (CET)Beantworten

Hallo, finde ich eine schlüssige und nachvollziehbare Argument. Letztlich handelt es sich um theoretische Konzepte, die die Realität beschreiben sollen. Die Verwendung von "Quasi-Legislative" versucht hingegen eher die Realität an das theretische Konzept anzupassen. Finde Deine Änderung hier und in den anderen Artikel gut, Danke dafür! beste Grüße Lokiseinchef (Diskussion) 12:56, 2. Feb. 2023 (CET)Beantworten

Aktualisierung der Zahlen und Tabellen[Quelltext bearbeiten]

Aufgrund der ergänzten Literatur (Michael Strebel, Das schweizerische Parlamentslexikon) könnten die Listen und Zahlenangaben zu den Gemeindeparlamenten aktualisiert werden (Stand 1.1.2023). Es gibt folgende Änderungen: FR +6, NE -4, TI +3 und -8, VD +2 und -2, VS +1 und -1. Die Gesamtzahl der Parlamente beträgt 461 (-3). Strebel kommt zwar auf 458, hat aber 3 Tessiner Parlamente nicht berücksichtigt (Cadempino, Terre di Pedemonte, Verzasca). Dieser kleine Fehler macht seine ausführliche Darstellung auf fast 100 Seiten mit interessanten Analysen und Statistiken nicht weniger wertvoll. Das Problem einer Aktualisierung besteht m. E. nun allerdings darin, dass dann auch die Bevölkerungszahlen der Parlamentsgemeinden zumindest der betroffenen Kantone aktualisiert werden müssten. Dieser Riesenaufwand erscheint mir unverhältnismässig, umso mehr als auch der Nutzen sehr beschränkt ist. Natürlich besteht ein Zusammenhang zwischen der Frage, ob eine Gemeinde ein Parlament hat, und ihrer Bevölkerungszahl, aber das jetzt im Artikel erhaltene Zahlenmaterial bringt dazu wenig Erkenntnisse. Interessanter sind die diesbezüglichen Auswertungen in Strebel, S. 88 ff. Ich möchte anregen, im Hinblick auf die jetzt mögliche und auf spätere Aktualisierungen auf die Spalte «Bevölkerungszahl» zu verzichten. Ich möchte da aber nicht selbst auf «Löschen» klicken – aus Respekt vor der grossen Arbeit des Ersterstellers dieser Tabellen (wenn ich das richtig sehe, so war das Voyager am 1. Juli 2019: was meint er dazu, wäre er vielleicht bereit, sich Strebel zu beschaffen und selber Hand anzulegen?) und offen gestanden auch deswegen, weil meine Stärke nicht unbedingt im technischen Umgang mit Tabellen liegt. --Graf1848 (Diskussion) 16:39, 6. Feb. 2023 (CET)Beantworten

Mit Tabellen kenne ich mich aus. Schick mir einfach ein E-Mail, in dem die Änderungen aufgelistet sind, und ich werde die Angaben entsprechend einfügen. Dafür muss ich mir das Buch nicht ausleihen. --Voyager (Diskussion) 22:00, 6. Feb. 2023 (CET)Beantworten
Das mache ich gerne. Allerdings frühestens übermorgen. --Graf1848 (Diskussion) 22:06, 6. Feb. 2023 (CET)Beantworten
@Graf1848: OK, die Änderungen sind umgesetzt. --Voyager (Diskussion) 22:53, 8. Feb. 2023 (CET)Beantworten