Diskussion:Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz

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Letzter Kommentar: vor 10 Monaten von LeaWaldmann in Abschnitt Unvollständige Information
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Revisionsklausel[Quelltext bearbeiten]

im Text steht: Spätestens ab 2020 fallen die Bundesmittel komplett weg, es sei denn Bund und Länder einigen sich im Rahmen der „Revisionsklausel” (§ 6 EntflechtG) auf eine Weiterfinanzierung durch den Bund.

in § 6 EntflechtG steht: (1) Bund und Länder prüfen gemeinsam bis Ende 2013, in welcher Höhe die Beträge nach den §§ 2 und 3 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 2 für den Zeitraum vom 1. Januar 2014 bis zum 31. Dezember 2019 zur Aufgabenerfüllung der Länder noch angemessen und erforderlich sind. (2) Für die ab dem 1. Januar 2014 weiterhin erforderlichen Beträge entfällt die gruppenspezifische Zweckbindung. Die neu festzulegenden Beträge unterliegen ab dem 1. Januar 2014 bis zum 31. Dezember 2019 einer investiven Zweckbindung.

Fazit: Hab zwar auch an anderer Stelle schon von der Revisionsklausel gehört, kann die im Text behauptete Regelung zur Revision nach 2019 jedoch im Gesetz nicht finden. Rausnehmen? --212.204.79.69 13:38, 1. Apr. 2012 (CEST)Beantworten

Lösungsvorschlag: Ändern. Die Revisionsklause hat es gegeben. Der jetztige Text der §6 war der zweite Absatz, der erste Absatz ist entfallen. Er hatte eine Befristung für die 'Revision' bis Ende 2013. (nicht signierter Beitrag von Smidtdct (Diskussion | Beiträge) 12:09, 18. Mär. 2014 (CET))Beantworten

Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen[Quelltext bearbeiten]

Im Text steht: "Eine der Voraussetzungen ist, dass die Standardisierte Bewertung für das Vorhaben ein gesamtwirtschaftliches Nutzen-Kosten-Verhältnis größer als 1 errechnet (§ 2 Abs. 1 Nr. 2, § 11 GVFG)."

In § 2 steht etwas ganz anderes, im § 11 auch. Das Nutzen-Kosten-Verhältnis wird im ganzen Gesetz nicht explizit genannt. Bevor ich den Text lösche wollte ich fragen, ob ich etwas übersehen habe.--Mschiffler (Diskussion) 21:04, 10. Apr. 2013 (CEST)Beantworten

GG Änderung[Quelltext bearbeiten]

Angeblich ist die Änderung des Grundgesetzes im Zusammenhang mit dem GVFG mit dem Digitalpakt verbunden. Ist dies zutreffend? Hobbitschuster (Diskussion) 04:40, 25. Feb. 2019 (CET)Beantworten

Unvollständige Information[Quelltext bearbeiten]

"2018 wurden 132 Millionen GVFG-Bundesmittel verausgabt. 2019 waren es 101 Millionen Euro, 2020 schließlich 147 Millionen."

Dieser Satz ist so nur teilweise korrekt. Die hier genannten Zahlen beziehen sich nur auf die Ausgaben für das DB-Schienennetz. Hinzu kommen allerdings oft höhere Summen für kommunale ÖPNV-Projekte.

Siehe zB: https://www.busundbahn.de/nachrichten/politik-recht/detail/news/wieder-mehr-mittelabfluss-bei-gvfg-bundesmitteln.html --LeaWaldmann (Diskussion) 16:22, 26. Jun. 2023 (CEST)Beantworten

Hier gibt es einen guten Überblick über den Mittelabfluss insgesamt in den vergangenen Jahren: https://dserver.bundestag.de/btd/19/301/1930171.pdf --LeaWaldmann (Diskussion) 16:39, 26. Jun. 2023 (CEST)Beantworten