Diskussion:Gemeindevollzugsdienst

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Letzter Kommentar: vor 7 Jahren von Zieglhar in Abschnitt Andere Bundesländer
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Vielleicht gehört es ja nicht unbedingt in den Artikel, wäre aber gut zu wissen und interessiert die Leser des Artikels: Auskunftspflicht des Mitarbeiters Ordnung/Vollstreckung einer Gemeinde (auf der Grunglage der Polizeiverordnung). Im Artikel hier steht nichts dazu geschrieben, auch nicht in einer Polizeiverordnung. Allgemein ist die Meinung der Bürger zu Ordnungswidrigkeiten, dass eine Anzeige nichts bringt, da sich ja doch nichts ändern wird. Wahrscheinlich ist der Mitarbeiter "Ordnung/Vollstreckung" der Gemeinde nicht verpflichtet dem Bürger, der eine Anzeige zu einer Ordnundwidrigkeit aufgibt, die ihn belastet, Auskunft über eingeleitete Maßnahmen oder den Stand des Erreichen zu geben. Falls sich jemand auskennt ob Auskunftspflicht besteht oder nicht und auf welcher Grundlage, wäre das gut zu wissen. Vielen Dank vorab für die Beantwortung. --Weners (Diskussion) 19:39, 1. Aug. 2012 (CEST)Beantworten

Auskunftspflicht im Ordnungswidrigkeitsverfahren[Quelltext bearbeiten]

Sehr geehrter Herr Weners,

ich kann Ihnen nicht ganz folgen. Ordnungswidrigkeiten (auch aufgrund von Verstößen gegen die Polizeiverordnung) werden auf Grundlage des Ordnungswidrigkeitengesetzes bearbeitet. Als Betroffener (sprich derjenige der den Verstoß begangen hat), werden sie entweder mündlich (durch den Gemeindevollzugsbediensteten) oder schriftlich mit Anhörbogen angehört. Insofern wird der Bürger informiert. Als Zeuge einer Ordnungswidrigkeit ist der Bürger nicht Beteiligter im Verwaltungsverfahren und wird deshalb über den Ausgang eines OwigVerfahrens nicht informiert. Böser

Danke für die Info. Demnach muß also der von der Ordnungswiedrigkeit belastete, der die Anzeige aufgegeben hat (der "Zeuge") vom Amt über Maßnahmen zur Herstellung von Ordnung nicht informiert werden, weil er nicht Beteiligter am Verwaltugsverfahren ist. Wenn sich nix ändert kann er erneut die Ordnungswidrigkeit zur Anzeige bringen und hoffen, dass sich was ändert. Danke nochmals für die Antwort. --Weners (Diskussion) 20:46, 25. Okt. 2012 (CEST)Beantworten

Andere Bundesländer[Quelltext bearbeiten]

Der Artikel bezieht sich in der Einleitung nur auf Baden-Württemberg, obwohl es bei den Weblinks Hinweise auf Sachsen gibt und eine grobe Recherche zeigt, dass es in Sachsen und wohl auch Sachsen-Anhalt ebenfalls einen GVD gibt. Allenfalls gibt es ja auch in weiteren Bundesländern einen GVD. Kann das jemand ergänzen? --Zieglhar (Diskussion) 16:48, 18. Jun. 2016 (CEST)Beantworten

Ich sehe gerade noch den Artikel Kommunaler Ordnungsdienst, der die Situation in NRW beschreibt. --Zieglhar (Diskussion) 16:53, 18. Jun. 2016 (CEST)Beantworten