Diskussion:Gemeinsame Einwanderungspolitik

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Letzter Kommentar: vor 5 Jahren von 2003:E7:7F26:4801:82A:28B7:5B13:DF21 in Abschnitt Uneinigkeit betreff UNO-Migrationspakt
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EU gegen Ungarn, Polen und Tschechien[Quelltext bearbeiten]

Heute wird gemeldet:

Flüchtlinge. EU geht rechtlich gegen Ungarn, Polen und Tschechien vor | Drei osteuropäische Länder haben bislang keine oder nur wenige Flüchtlinge aus Italien und Griechenland aufgenommen. Die EU-Kommission leitet deshalb ein Verfahren ein. (zeit.de)

Dazu ein Kommentar zum ZEIT-Artikel:

Vielleicht gehört in so einen Artikel auch der Hinweis, dass die betreffenden Ländern der Umverteilung nicht zugestimmt haben und sie erstmals in der EU-Geschichte überstimmt worden sind. (zeit.de Diskussion)

Und hier im Artikel:

"Um die Zahl der aufzunehmenden Flüchtlinge und eine gegebenenfalls einzuführende Umverteilung von Flüchtlingen in Europa gab es 2015 immer wieder Streit zwischen den EU-Mitgliedsstaaten, da vor allem Staaten in Osteuropa sich bislang geweigert haben, mehr Flüchtlinge aufzunehmen beziehungsweise einer Flüchtlingsquote zuzustimmen."

Nun ist es ja so, dass in der EU das Prinzip der Einstimmigkeit herrscht. Fragt sich, wie bzw. auf welcher gesetzlichen / vertraglichen Grundlage die EU da vorgeht. Das könnte herausgearbeitet werden. --Delabarquera (Diskussion) 18:49, 13. Jun. 2017 (CEST)Beantworten

Dieser Abschnitt kann archiviert werden. R2Dine (Diskussion) 12:58, 8. Sep. 2023 (CEST)

Uneinigkeit betreff UNO-Migrationspakt[Quelltext bearbeiten]

Erwähnt werden sollte der UNO-Migrationspakt sowie insbesondere die Uneinigkeit der Mitgliedstaaten der Europäischen Union zur Frage ob man dem Pakt beitreten soll oder nicht.--2003:E7:7F26:4801:82A:28B7:5B13:DF21 19:35, 25. Nov. 2018‎ (CET)Beantworten