Diskussion:Gemeinsames Extremismus- und Terrorismusabwehrzentrum

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Letzter Kommentar: vor 11 Jahren von Yotwen in Abschnitt Bitte präzise formulieren und belegen
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Muss dieser Artikel am Tag der Einrichtung des Zentrums schon in Wikipedia auftauchen?[Quelltext bearbeiten]

Solche Gemeinschaftseinrcihtungen haben meist auch eine im Bundesgesetzblatt (oder wo auch immer) veröffentlichte rechtliche Grundlage. Nur Pressemeldungen sind nmM unzureichend. --Pm (Diskussion) 09:26, 15. Nov. 2012 (CET)Beantworten

Du hast völlig recht, nur mußt Du das dem deutschen Innenminister sagen, der hält nämlich Rechtsgrundlagen für entbehrlich. Und das Trennungsgebot zwischen Nachrichtendiensten und Polizei wohl auch. Siehe auch Einrichtung von: 2004 Gemeinsames Terrorismusabwehrzentrum (GTAZ), 2006 Gemeinsames Analyse- und Strategiezentrum illegale Migration (GASIM), 2007 "Gemeinsames Internet-Zentrum" (GIZ), 2011 Nationales Cyber-Abwehrzentrum (NCAZ). Einfach eine Presseerklärung raushauen, Büroräume und Computer reservieren und ab geht die Post. --Atlasowa (Diskussion) 17:06, 15. Nov. 2012 (CET)Beantworten
es geht darum, ob Wikipedia in vorauseilendem Gehorsam die neu konstituierte Konferenz gleich als Lemma einstellen sollte. Wenn man dann von der Presseabt des BMI fundierte Fakten erhalten kann (scheint noch nicht der Fall), kann man ja noch immer einen Artikel daraus machen. --Pm (Diskussion) 17:12, 15. Nov. 2012 (CET)Beantworten
BMI PM: "Mit dem GETZ wird nach dem Vorbild des seit acht Jahren erfolgreich operierenden Gemeinsamen Terrorismusabwehrzentrums GTAZ das seit Dezember 2011 bestehende Gemeinsame Abwehrzentrum Rechtsextremismus/Rechtsterrorismus (GAR) um die Bereiche Ausländerextremismus/Ausländerterrorismus, Linksextremismus/Linksterrorismus und Spionage/Proliferation erweitert. (...) An dem Zentrum beteiligt sind insbesondere Bundeskriminalamt und Bundesamt für Verfassungsschutz, der Bundesnachrichtendienst, die Bundespolizei, der Generalbundesanwalt, das Zollkriminalamt und der Militärische Abschirmdienst." --Atlasowa (Diskussion) 20:23, 15. Nov. 2012 (CET)Beantworten
Habe die PM unter Weblinks eingestellt.--Pm (Diskussion) 15:58, 16. Nov. 2012 (CET)Beantworten

Bitte präzise formulieren und belegen[Quelltext bearbeiten]

Hallo, der Artikel behauptet schon im

  • ersten Satz "(GETZ) ist ein Arbeitskreis von über 40 Bundes- und Landesbehörden zur Abwehr von ...". In den Quellen die ich gelesen habe steht aber nur "sollen über 40 Bundes- und Landesbehörden tralala". Und nur 10 von 16 Bundesländern wollen anscheinend überhaupt mitmachen.
  • Dann: "Formaler Sitz ist der Einrichtung ist Köln und Meckenheim." - Formal? Weiter unten liest man "Der Sitz des Zentrums wurde so gewählt, dass es sich in räumlicher Nähe zu den Hauptakteuren, dem Bundesamt für Verfassungsschutz und dem Bundeskriminalamt befindet." Jetzt ist es wieder nur ein Sitz? Auf welchen Quellen beruhen diese Aussagen eigentlich?
  • Und so könnte man den ganzen Artikel durchgehen: "Friedrich sah die Notwendigkeit eines solchen Zentrums als Reaktion auf das weitreichende Versagen und mangelnde Kooperation verschiedener Behörden bei der Aufklärung der NSU Terrorzelle" - und deswegen wird das schon seit 2011 bestehende, spezialisierte "Gemeinsame Abwehrzentrum Rechtsextremismus" (GAR) unter das Dach eines GETZ gezwungen, das alles mögliche abwehren soll (Linksextremismus, Ausländerextremismus, Spionage)? Hat Friedrich das tatsächlich so gesagt? Wo?
  • Es gibt einen Absatz =Geschichte und politische Diskussion=, sollte das nicht eher =Gründung= sein (gestern!)? Und da sollte dann auch der Länderwiderstand rein, und dass "Auch der innenpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Hans-Peter Uhl (CSU), und der Vorsitzende des Bundestags-Innenausschusses, Wolfgang Bosbach (CDU), wussten bis Freitag von den Plänen nichts" [1][2]. Das ist offensichtlich alles noch im Fluss, das muß im Artikel (chronologisch) verständlicher werden.
  • Weiter: "Die Partei Die Linke reichte einen Antrag beim Bundesverfassungsgericht ein, mit dem sie das Zentrum prüfen lassen wollte. Ziel war es zu klären, ob das Zentrum mit dem Trennungsgebot zwischen Polizei und Verfassungsschutz vereinbar ist." Tatsächlich?? Ich lese nur von "erwägt Verfassungsklage"[3] und "Wir werden eine verfassungsrechtliche Lage prüfen" [4] und "Eine Politikerin der Partei Die Linke will sogar vor dem Bundesverfassungsgericht prüfen lassen, ob..."[5] Also was jetzt, Antrag eingereicht oder nicht? Quelle?

Usw. Das braucht alles Einzelnachweise, mit Datumsangabe. Ich will nicht nur nörgeln, ich werde auch mitschreiben. Ich möchte nur mal die zu klärenden Punkte aufzählen. Und allen danken, die bisher schon den Artikel verbessert haben :-) --Atlasowa (Diskussion) 17:24, 16. Nov. 2012 (CET)Beantworten

Moin - subtrahierst du mal die Punkte, die inzwischen erledigt sind? - Dann habe ich bessere Übersicht, was noch fehlt. Yotwen (Diskussion) 11:19, 17. Nov. 2012 (CET)Beantworten