Diskussion:Gemischter Vertrag

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Letzter Kommentar: vor 11 Monaten von 2A02:8071:685:8CA0:8472:3166:4ECF:B819 in Abschnitt Rechtsprechung?
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Zur rechtlichen Behandlung der Gemischten Verträge gibt es nicht nur zwei, sondern drei Theorien. In dem hiesigen Artikel fehlt die Theorie der analogen Rechtsanwendung, die zwar im Ergebnis der Kombinationstheorie gleicht, jedoch die passenden Regelungen des Schuldrechts jeweils nur analog anwenden will. (nicht signierter Beitrag von 134.99.90.88 (Diskussion | Beiträge) 16:15, 20. Jan. 2010 (CET)) Beantworten

Rechtsprechung?[Quelltext bearbeiten]

Im Artikel fehlen Ausführungen dazu, wie die Rspr. einen gemischten Vertrag behandelt. Dazu: Palandt Vor § 311 Rn. 25-26. --2A02:8071:685:8CA0:8472:3166:4ECF:B819 15:43, 28. Mai 2023 (CEST)Beantworten