Diskussion:General

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Ernennung zum General[Quelltext bearbeiten]

Laut meinen Informationen (Hörensagen) wird ein zum General anstehender Offizier durch den Bundespräsidenten persönlich ernannt (mit allem obligatorischen Pipapo, "Urkunde" "Händeschütteln" "Küsschen links, Küsschen rechts"). Meine privaten Recherchen verliefen leider erfolglos. Aber für völlig aus der Luft gegriffen halte ich diese Information auch nicht. Hat jemand diesbezüglich nähere Infos und wäre es dann ggf. ein Eintrag im Artikel wert?

15:53, 14.04.08, gez. Unreg (nicht signierter Beitrag von 195.145.211.194 (Diskussion) 13:54, 14. April 2008)

Diese Information ist absolut richtig! Im Jahr 2003 wurde unser Oberst zum Brigadegeneral befördert und musste dafür extra 1 Tag nach Berlin zum Bundespräsidenten reisen. Dieser hat ihm die Urkunde persönlich überreicht, allerdings (wahrscheinlich *grins*) ohne Küsschen links, rechts ;) (nicht signierter Beitrag von 212.89.208.191 (Diskussion) 20:24, 26. September 2008)

Das mit dem Händeschütteln beim BP ist zwar häuig praktiziertes Protokoll, aber hat keine Rechtskraft. Einschlägig sind nur die Gesetze und da steht nix über die persönliche Ernennung. Rechtskräftig ist lediglich die Ernennung durch den BP. Ggf. muss das schriftlich mit Datum festgehalten oder zumindest (vor Zeugen) erklärt werden. Wann der Offizier den BP besucht, ob überhaupt, wann ihm die Nachricht der Ernennung zugeht oder durch wen (zum Bsp. durch einen Boten, den Minister, etc.) oder wie (schriftlich, fernmündlich) ist völlig unerheblich. Im Extremfall (Thermonuklearer Krieg) wird man ja auch nicht dauernd Dienstreisen in den Bunker des BP organisieren können, um Generale zu ernennen. Das liegt in der Natur der Sache. Im Übrigen ist es so, dass der Bp alle Offiziere und Unteroffiziere ernennt und entlässt (Art. 60 Abs. 1 GG). Dies geschieht ja in 99% aller Fälle auch in Abwesenheit und ohne Zutun des Bp. Vielmehr ist es so, dass das BMVg oder nachgeordnete Diesntstellen die Ernennung (vulgo auch Beförderungen) im Auftrag/im Namen des Bp selbstständig im Rahmen der geltenden Gesetze, Verordnungen, Richtlinien, Ordnungen durchführen. Und daher kann auch die Ernennung zum General durch andere befugte Stellen vorgenommen werden. --TUBS 17:32, 10. Mai 2017 (CEST)[Beantworten]

Dienststellungen[Quelltext bearbeiten]

Zitat: "In der Bundeswehr ist der General ein Offiziersdienstgrad, der [...] zur Dienstgradgruppe der Generale zählt". Das kann doch als Erklärung nicht ernst gemeint sein? (nicht signierter Beitrag von 91.25.145.242 (Diskussion) 11:57, 16. Mai 2022 (CEST))[Beantworten]