Diskussion:General der Infanterie (Dienststellung, Bundeswehr)

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Zuständigkeit der Diensstellung früher/heute[Quelltext bearbeiten]

Der frühere "Inspekteur der Verkehrstruppen" war das Referat "In 6" im Reichswehrministerium. Der "Generalinspekteur der Infanterie/Panzertruppe/" hatte/war

  • das Recht zur unangekündigten Inspektion
  • die Herausgabe von Dienstvorschriften zu leisten (= die Entwicklung der Truppengattung)
  • den Generalstäben des Heeres und der Wehrmacht fachlich zur Verfügung zu stehen

war aber weder dem Generalstab (der Wehrmacht, ebenfalls im Ministerium) organisatorisch eingegliedert, noch hatte er eine Kommandogewalt über Truppen! Für Manöver, Übungen, Experimente musste er also Truppen buchen…

Der heutige "General der Infanterie" ist (seit 1995) mit der des Kommandeurs der Infanterieschule in Hammelburg verbunden, d.h. Truppen können jetzt zu ihm kommen, um zu lernen/neue Ideen auszuprobrieren.

  1. Wo war die Dienststellung vor 1995 eingegliedert?
  2. Was sind die Zuständigkeiten der Diensstellung "General der Infanterie"?
  • In der Bundeswehr zählen die Panzergrenadiere zu den Panzertruppen… heißt dass, der "General der Infanterie" ist nur für die (leichte) Infanterie (= also Jäger, Fallschirmjäger und Gebirgsjäger) zuständig? User:ScotXWt@lk