Diskussion:Generalstaatsanwalt

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Letzter Kommentar: vor 8 Jahren von 2003:84:AD29:7E00:5105:DCD3:7FA:1189
Zur Navigation springen Zur Suche springen

Nur mal so spontan nachgefragt:

  • wann ist eine Staatsanwaltschaft eine Generalstaatsanwaltschaft
  • ist die Generalstaatsanwaltschaft von der Größe der Behörde Staatsanwaltschaft abhängig?
  • wie sortiert sich die Generalstaatsanwaltschaft also in den Gesamtkontext Staatsanwaltschaft ein? --Pelz 23:57, 3. Jun 2006 (CEST)
Tja, "mein" ausbaubedürftiger (dafür aber auch vorgesehener) Artikel Generalstaatsanwaltschaft ist leider gelöscht worden. --Bubo 00:24, 4. Jun 2006 (CEST)
Zaubere ihn wieder aus dem Hut und bau ihn doch einfach hier sinnvoll ein. Meinen "Senf" gebe ich dann gerne dazu. --Pelz 02:07, 4. Jun 2006 (CEST)
Den Artikel Generalstaatsanwaltschaft finde auch ich informativer als diesen Artikel "Generalstaatsanwalt".

Mir fehlen auch Infos zur rechtlichen Positionierung, z.B. ob er tatsächlich die Weisungen des Justizministers befolgen muss oder ob er unabhängig agiert? Ein paar Infos zur diesbezüglichen Einordnung dieses Amtes wären gerade momentan während der "netzpolitik.org - Krise" sicherlich für manchen hilfreich. --2003:84:AD29:7E00:5105:DCD3:7FA:1189 00:11, 5. Aug. 2015 (CEST)Beantworten