Diskussion:Generalumkehr

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Hätte es Sinn (der Artikel ist etwas kurz) zu beschreiben, wie dies bei den DATEV-Übertragungen ausschaut? AN (Yopohari) 09:16, 19. Aug 2004 (CEST)

  Ich fände es gut. Stanley Hinz 15:12, 20. April 2006 (CEST)

Überschneidung Storno?[Quelltext bearbeiten]

Sollte dieses Lemma mit Storno zusammengelegt werden? --84.152.97.236 10:53, 26. Sep 2006 (CEST)

Wenn die Generalumkehr dort entsprechend behandelt wird und ein #Redirect auf Storno gesetzt wird, wäre das OK. - Übrigens: "auch Stornierung genannt" ist falsch, weil es sich hier um eine bestimmte Storno-Methode handelt. Generalumkehr ist aber kein Synonym für Storno. --Abubiju 15:15, 26. Sep 2006 (CEST)

Letzteres ist falsch ... ?[Quelltext bearbeiten]

Wieso steht im Artikel drin, dass "letzteres falsch ist"? Wenn es falsch ist, raus damit! (Kenne mich aber zuwenig mit der Materie aus, als dass ich es selber machen könnte) --Shurakai 00:07, 04. Jan 2007 (CEST)

Sinn des Beispiels?![Quelltext bearbeiten]

Mir ist der Sinn des im Artikel aufgeführten Buchungsbeispiels nicht klar, also was das Beispiel genau mit der Generalumkehr zu tun haben soll!? Das Beispiel bezieht sich eher auf den Hinweis mit der "Nachbuchung" in der Beschreibung zur Generalumkehr. Viel interessanter fände ich noch eine genauere Ausführung der Unterschiede respektive der Vor- und Nachteile von Generalumkehr und "klassischer" Stornobuchung (=Kontentausch). Soweit ich weiß gibt es hierbei nämlich bei fast allen Finanzbuchhaltungssystemen entsprechend gravierende Auswirkungen auf die Jahresverkehrszahlen (abhängig davon, ob Generalumkehr oder eine Stornobuchung verwendet wird). Mir hat mal ein Buchhalter erklärt, dass man Generalumkehr immer dann anwendet, wenn eine Buchung KOMPLETT(!) fehlerhaft i.S.v. "falsch" gewesen ist. Eine klassische Stornobuchung wäre vor allem bei nachträglichen Wertänderungen wie beispielsweise Gutschriften relevant. Beispiel: Buchung einer ursprünglichen Ausgangsrechnung über einen Artikel X (Forderung an Umsatzerlös). Kunde beschwert sich, weil ein kleiner Defekt am Artikel vorliegt. Der Kunde will den Artikel jedoch grundsätzlich behalten, erwartet jedoch einen Preisnachlass (Gutschrift). In diesem Fall sollte man eine Stornobuchung (KEINE Generalumkehr) in Höhe der Gutschrift vornehmen (also Umsatzerlös an Forderung und NICHT Forderung an Umsatzerlös mit negiertem Betrag). Vielleicht kann ein Fachmann, also "echter" Buchhalter, den Unterschied bzw die Auswirkungen mal genauer erklären ;-)