Diskussion:Georg-Danzer-Steg

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Letzter Kommentar: vor 4 Jahren von 194.166.102.248 in Abschnitt Umfang der Benennung Georg-Danzer-Steg
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Am stärksten frequentiert wird der Weg jährlich von Millionen Menschen am Wiener Donauinselfest[Quelltext bearbeiten]

Diese Aussage halte ich für zweifelhaft, zwar waren 2006 2,9 Mio. Menschen am Donauinselfest, aber die sind sicher nicht alle über die U6-Brücke hingekommen, da es auch noch zahlreiche andere Möglicheiten gibt, auf die Donauinsel zu glangen (z.B. Reichsbrücke). --MrBurns

Ob wirklich "Millionen Menschen" die Brücke beim DIF passieren darf wirklich angezweifelt werden. Hab die "Millionen" weggegeben, besser so? --My Friend FAQ 18:32, 16. Jan. 2009 (CET)Beantworten

Neue Donau[Quelltext bearbeiten]

Der Name Neue Donau ist laut Czeike seit 1984 amtlich. Ich empfehle daher, diese Schreibung anzuwenden. -- Wolfgang J. Kraus (Diskussion) 20:56, 17. Jun. 2018 (CEST)Beantworten

Ist ok, ich habe deine Empfehlung umgesetzt. --Elisabeth 18:15, 18. Jun. 2018 (CEST)Beantworten

Umfang der Benennung Georg-Danzer-Steg[Quelltext bearbeiten]

Ich verstehe nicht, warum die Benennung hier wieder mit Zweifeln über ihren Umfang versehen wurde. Im eingelinkten Text des Amtsblattes der Stadt Wien ist eindeutig von der U6-Donaubrücke die Rede, nicht nur von an die U-Bahn-Brücke angeschlossenen Fuß- und Radwegen. --Wolfgang J. Kraus (Diskussion) 18:42, 17. Mär. 2020 (CET)Beantworten

Wolfgang, danke für die Diskussionseröffnung:
  • Richtig ist, was du über das Amtsblatt schreibst und wie ja auch umseitig zitiert ist. (Wobei deine bezirksbezogene Entfernungsbegründung überdies auch eine andere war.)
  • Gleichermaßen ist aber evident, dass die offizielle Stadtquelle mit der Seite der Brücke auf wien.gv.at ebenso, wie auch das offizielle WGW den GDSt nur auf die unter der Ädige der Abt. Brückenbau stehenden Rad- und Fußgängerbrückenteile beziehen, wie ja nun ebenfalls hinreichend in den Belegen zitiert.
  • Die Beleglage ist sohin gleichrangig, denn es ist ja nicht so, dass zwar amtlich bzw. offiziell das gesamte Brückenbauwerk mit der U-Bahnbrücke als GDSt belegt ist, aber davon abweichend irgendwelche sonstige, nichtamtliche, nicht offizielle, Quellen nur die Rad- und Fußquerung als GDSt benennen.
  • Die Stadt Wien weiß demnach selbst nicht, ob denn mit GDSt nur die Rad- und Fußquerung allein, oder ob damit auch die U6-Brücke als Ganzes (die unter der Zuständigkeit der Wiener Linien steht) darunter zu verstehen ist.
Beide Varianten mit ihrer Diskrepanz darzustellen ist mMn im Sinne unserer WP-Prinzipien geradezu Pflicht, wonach wir umfassend und, bei Unterschiedlichkeit, nicht nur einseitig darzustellen haben, entsprechend auch WP:KTF#Grundsatz ("Ob Aussagen wahr sind oder nicht, ist – insbesondere in umstrittenen Fällen – nicht in der Wikipedia zu klären.") und WP:NPOV#Ausgewogene Darstellung der Standpunkte (sinngemäß, da wir es hier nicht mit Standpunkten im eigentlichen Sinn zu tun haben, sondern mit Diskrepanz der Fakten, zumal von ein und der selben Quelle, nämlich die Stadt Wien bzw. die gesetzgebende Körperschaft der Stadt Wien). --194.166.102.248 19:25, 17. Mär. 2020 (CET)Beantworten
Die Beleglage ist sohin gleichrangig. Dieser Behauptung muss ich widersprechen. Relevant ist vorrangig der eindeutige Beschluss des Gemeinderatsausschusses. Was Magistratsdienststellen anschließend dazu kundtun, ist eindeutig minderen Ranges. --Wolfgang J. Kraus (Diskussion) 19:51, 17. Mär. 2020 (CET)Beantworten
Gleichrangig, wie ich es meinte, ist nach WP-Belegkriterien: Alles offizielle Quellen, nicht irgendwelche private oder halbgare Websites, und damit für uns gleichwertig. Die Wertung, was für die Stadt Wien relevanter ist bzw. zu sein hat, ist nicht unsere Aufgabe. Wenn also "die Welt da draußen" mit Diskrepanz zum selben Lemmagegenstand ist, so ist das unserem Reglement entsprechend, im Artikel auch so darzustellen, wie ich meine. --194.166.102.248 23:15, 17. Mär. 2020 (CET)Beantworten