Diskussion:Georg Neithardt

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Letzter Kommentar: vor 12 Jahren von Widerborst in Abschnitt "Versuche der Staatsanwaltschaft"
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Festungshaft ist niemals ehrenrührig. Da dem Mörder von Kurt Eisner mit der Todesstrafe nicht auch die bürgerlichen Ehrenrechte abgesprochen wurden, mußte die Landesregierung ihn bei der Begnadigung zu lebenslänglich zu Festungshaft und nicht zu Zuchthaus begnadigen, denn Zuchthaus wäre ehrenrührig, also eine Strafverschärfung, keine Begnadigung. Siehe auch den Wikipedia-Artikel zu Festungshaft. Ein "Fachausdruck" namens "ehrenhafte Festungshaft" wäre ein typischer Pleonasmus: die tote Leiche, die manuelle Handarbeit, die ehrenhafte Festungshaft.--Zweihundertzwölf 03:53, 8. Okt 2005 (CEST)

"Versuche der Staatsanwaltschaft"[Quelltext bearbeiten]

Der Satz im so anfangenden Absatz ist ziemlich Murks. Man sollte daraus vielleicht zwei oder drei Sätze machen. --Widerborst 21:33, 29. Dez. 2011 (CET)Beantworten