Diskussion:Georg Wannagat

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Entnazifizierungsverfahren und umstrittene Wahl zum Präsidenten des BSG 1968[Quelltext bearbeiten]

Ich bin in einem (Bundesarchiv-Quellen auswertenden) Aufsatz - E. Eichenhofer, Erstes Jahrzehnt Bundessozialgericht. In: Fischer/Pauly (Hrsg.), Höchstrichterliche Rechtsprechung in der frühen Bundesrepublik, 2015, S. 263 ff. (281 f.) - auf Angaben gestoßen, die m. E. zu ergänzen sind.

Unsicher bin ich mir über den Umfang und den Ort. Diesen Satz könnte ich mir am Ende des zweiten Absatzes von "Werdegang" vorstellen: "Seine Wahl zum zweiten Präsidenten des BSG am 12. November 1968 war im Richterwahlausschuss mit 12 von 22 Stimmen und gegen Stellungnahmen des Präsidialrats erfolgt, wonach in den Personalakten Hinweise auf Wannagats Wirken von 1940 bis 1943 fehlten." Weitere Sätze könnte lauten: "Sein Amtsvorgänger, Joseph Schneider (Jurist), schrieb in diesem Zusammenhang über Wannagat, er habe während seiner Referendarausbildung in Neuruppin "die Leitung des Kreisrechtsamts der NSDAP innegehabt" und sei Mitglied der "Kreisleitung" gewesen. In seinem Entnazifizierungsverfahren hatte Wannagat eine NSDAP-Mitgliedschaft dagegen verneint und lediglich Rechtsberatung für die Nationalsozialistische Volkswohlfahrt und die Deutsche Arbeitsfront eingeräumt; er wurde als Mitläufer eingestuft und mit einer Geldsühne von 200 RM belegt."

Alternativ könnte man das Entnazifizierungsverfahren auch an der chronologisch richtigen Stelle darstellen.
--Filtor (Diskussion) 17:51, 1. Feb. 2019 (CET)Beantworten