Diskussion:George Shearing

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Letzter Kommentar: vor 13 Jahren von VampLanginus in Abschnitt britischer Musiker
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britischer Musiker[Quelltext bearbeiten]

Shearing muß - obwohl er die meiste Zeit seines Lebens in de USA vebrachte - als britischer Jazzpianist Komponist gelten, denn wenn er kein britischer Bürger gewesen wäre, hätte er nicht 2007 als "Sir" zum Ritter geschlagen werden können. ViennaUK 23:02, 15. Feb. 2011 (CET)Beantworten

Ah, sorry, gerade erst deinen Beitrag hier gesehen. Ich vermute, er hatte seit 1955 beide Staatsangehörigkeiten. Das müsste man nochmal genauer untersuchen. Ist denn der Sir belegt? Den OBE kann er ja durchaus trotzdem haben.-- Kramer ...Pogo? 23:11, 15. Feb. 2011 (CET)Beantworten
Ja, ist belegt: http://www.bbc.co.uk/news/entertainment-arts-12458355 da trägt er um den Hals sogar das Abzeichen eines Knight Bachelor, das ein Nicht-Brite gar nicht bekommen kann. Wir müssen also für die Staatsbürgerschaft (sowohl USA als auch UK erlauben Doppelstaatsbürgerschaften) eine verständliche Formulierung finden. Der OBE wird von alldem gar nicht berührt. Gruß ViennaUK 23:16, 15. Feb. 2011 (CET)Beantworten
Ah, ok. Die en-WP schreibt diesbezüglich „anglo-amerikanisch“ und verlinkt dabei auf beide Länder. Ist aber meines Erachtens missverständlich, weil anglo-amerikanisch normalerweise nicht notwendigerweise meint, dass jemand auch die britische Staatangehörigkeit hat. Daher wäre evtl. „britisch-amerikanisch“ besser?-- Kramer ...Pogo? 23:22, 15. Feb. 2011 (CET)Beantworten
Ja, ich finde "britisch-amerikanisch" mit Verlinkung auf beide Länder die beste Lösung. ViennaUK 15:47, 17. Feb. 2011 (CET)Beantworten
Wenn er noch die britische Staatsbpregrschaft hat, dann heißt das richtig: britisch-US-amerikanischer.... . Gruß -- VampLanginus 22:46, 17. Feb. 2011 (CET)Beantworten