Diskussion:Geprüfter Betriebswirt

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Letzter Kommentar: vor 10 Monaten von 2A02:908:622:34A0:4189:1739:DAB2:32D4 in Abschnitt Stimmungsmache
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Klarstellung[Quelltext bearbeiten]

Der VWA-Betriebswirt ist nirgendwo <sic> staatlich anerkannt; diese Fortbildung fuer Kaufleute umfasst ca. 800 - 900 Stunden. Dem Bachelor gleichgestellt ist demgegenueber der Staatlich gepruefte Betriebswirt mit Studienumfang 2.400 - 2.800 Stunden. Buran1 (Diskussion) 10:51, 31. Jan. 2013 (CET

oh mei... bitte mal die Quellen lesen, bevor du sowas schreibst^^:
a. alle 3 Abschlüsse sind im EQF zusammen mit den Bachelor auf Stufe 6 einsortiert! Sie gelten als Gleichwertig, jedoch nicht als Gleichartig (Stichwort Akademisch vs. Nicht-Akademisch)
b. der SGB ist ein direkter Lehrgang; der VWA/IHK Betriebswirt setzt eine Vorbildung als Fachwirt/Fachkaufmann/Ökonom vor raus, wodurch sie auch wesentlich mehr Stunden haben als man hier ließt!
c. der VWA Betriebswirt ist von der Agentur für Arbeit anerkannt und als Betriebswirt (Fachschule) einsortiert, die Quelle ist eindeutig, auch wenn du es vielleicht anders sehen magst.
d. der Stoffumfang des reinen IHK Betriebswirtes ist 745 Stunden lt. Rahmenlehrplan. Wenn einige Anbieter ihn aufblähen, dann ist es ihre Aktion, nicht der des IHK/BBIG.
e. es ist etwas dreist, Quellen zu verlangen, wenn sie doch da stehen, sogar für jeden Satz eine eigene^^.
ich weiß, dass es ein sehr emotionales und umstrittenes Thema ist (in jeden Forum wird etwas anders behauptet), die formale und offizielle Quellenlage sieht jedoch anders aus.
--62.227.162.91 18:16, 3. Feb. 2013 (CET)Beantworten

Ich weiss nicht, was du dir zusammendichtest - der VWA-Betriebswirt ist noch nicht einmal auf Stufe 5 des Europaeischen Qualifikationsrahmens zu finden. Er setzt ueberhaupt nichts voraus ausser kaufmaennische Taetigkeit und Hauptschulabschluss. Von "Fachkaufmann", "Oekonom", "Fachwirt" keine Spur. Was irgend ein Arbeitsamt sagt, ist irrelevant. Relevant sind die Fachministerien. Bitte genau lesen und dann Kommentare hinterlassen! Buran1 (Diskussion) 05:58, 4. Feb. 2013 (CET) mfg Buran1 (Diskussion) 05:58, 4. Feb. 2013 (CET)Beantworten

Hier ist eine der offiziellen Quellen zu Obigem: http://faw-nuernberg.de/index.php?option=com_content&view=article&id=119%3Agleichwertig-aber-nicht-gleichartig&catid=26%3Akooperation&Itemid=88&lang=de

Bitte zuerst offizielle Quellen lesen und dann argumentieren. Lieben Gruss Buran1 (Diskussion) 06:26, 4. Feb. 2013 (CET)Beantworten

Das du überhaupt dich noch nie wirklich mit den Thema beschäftigt hast (aber es dich wohl aus welchen Grunde auch immer Massiv interessiert) sieht man daran, das du in deiner hier zusätzlich erwähnten Quelle den DQR und den EQR verwechselst... Fällt dir was auf? Der VWA Betriebswirt setzt den VWA Ökonomen voraus, das kann man ganz einfach in seiner Prüfungsordnung lesen (z.B. den Personalökonomen oder den Logistikökonomen). Und die Einschätzung als Betriebswirt (Fachschule=) macht nicht irgendein Arbeitsamt, der die drei Abschlüsse auf die selbst Stufe stellt, sondern das offizielle Berufenet der Bundesagentur für Arbeit... Ich wiederhole extra für dich: die Bundesagentur! (und eine Fachschule steht unter einer Hochschule, weswegen es auch keine Profilneurose ist, wie von dir unwissend behauptet). Und drittens, es ist wohl an Frechheit nicht zu überbieten, dass du dich an anderer Stelle darüber beschwerst, dass andere DEINE Artikel verändern?`geht es noch? Da fällt mir nur folgendes Zitat ein: "Ich lebe in meiner eigenen Welt, das ist gut so, man kennt mich dort". Solche Engstirnigen Leute wie du, sind ein Hauptgrund dafür, weswegen die guten Autoren systematisch hier vergrault werden. --62.227.171.131 14:48, 4. Feb. 2013 (CET)Beantworten

Was zu sagen ist, habe ich gesagt und offizielle Quellen angegeben. Was irgend ein Arbeitsamt zu Vermittlungschancen von Hauptschuelern + kfm. Lehre + VWA-Lehrgang sagt, ist irrelevant in Wikipedia.

Darueber hinaus schreibt man ADJEKTIVE in Deutsch klein (s. dein Text).

Von einem universitaeren Abschluss sind diese Leute Lichtjahre entfernt.

mfg

Buran1 (Diskussion) 14:58, 4. Feb. 2013 (CET)Beantworten
Ich sag es dir noch ein drittes mal... im Artikel steht FACHSCHULE... Eine Fachschule ist keine Universität... Warum du dich an einer Universität aufgeilst, obwohl sie garnicht da stehst, wird dein Geheimnis bleiben... Oder ist dein BWL Studium lt. deinem Profil gar kein Studium sondern nur der Staatlich Geprüfte Betriebswirt den du Aufbauen willst? Und Diskussionsregel Nr1, passend zu deiner Adjektivaussage: "Wenn du verlierst, korrigiere ihre Grammatik". --62.227.171.131 15:11, 4. Feb. 2013 (CET)Beantworten
Ach liebe IP, mach dir nichts aus ihm, er ist mittlerweile als Troll wikipediaweit bekannt. --Tbb-cs (Diskussion) 15:52, 4. Feb. 2013 (CET)Beantworten
Vor allen, er hält die Internetseite einer einzelnen SCHULE für eine gute Quelle, die Internetseite einer BEHÖRDE mit über 100.000 Mitarbeitern dagegen nicht. Wobei sich die beiden Seiten nicht einmal widersprechen. Warum müssen gute und belegte (!) Wikipediaartikel ständig von solchen Trollen zerstört und ruiniert werden? --62.227.171.131 15:57, 4. Feb. 2013 (CET)Beantworten
Ach liebe IP, Diskussionen lohnen sich nicht, typisches Dunning-Kruger-Effekt Opfer halt. --Tbb-cs (Diskussion) 16:11, 4. Feb. 2013 (CET)Beantworten
Vor allen kann er nicht rechnen: VWA Ökonom (800h) + VWA Betriebswirt (800h) = 1.600h Gesamtkursdauer. 1.600Stunden reine Wirtschaftsfächer (Analog dazu 800h Fachwirt/Fachkaufmann + 800h IHK Betriebswirt = 1600h gesamt)... der Staatlich Geprüfte Betriebswirt (den er aus unerfindlichen Gründen immer als Gegenbeispiel nennt): 1.600h reine Wirtschaftsfächer + 800h allgemeine Fächer (Deutsch,Englisch, Mathe, Sport, Gemeinschaftskunde). Der reine Fachanteil ist bei allen drei ansatzweise gleich, nachzulesen in den Prüfungsordnungen! Aber er hält halt eine Schulhomepage als Quelle dafür ausreichend, den IHK und VWA Betriebswirt abzuwerten, obwohl in den Artikel gar keine Aussage zu den Betriebswirten gemacht wird. Das ist Quellendroping ohne es selber zu lesen, in der Hoffnung dass auch andere sie nicht lesen. Einfach nur ein <KPA>. --62.227.171.131 16:48, 4. Feb. 2013 (CET)Beantworten
Ach liebe IP, kein Wikistress, das lohnt bei solchen Personen nicht. --Tbb-cs (Diskussion) 19:26, 4. Feb. 2013 (CET)Beantworten
Und dann ist DAS Standartargument dieses <KPA>, dass die Betriebswirte kein Hochschulniveau haben. Das ist Richtig, es ist Fachschulniveau... Fachschule ist immer noch unterhalb einer Hochschule... Aber warum liegt dieser Mensch soviel Wert darauf? Etwas anderes wird schließlich weder in den WP-Artikel, noch den WP-Diskussionen, noch bei den Kursanbietern behauptet... Er legt auf etwas wert, was jeden informierten Menschen klar ist und zerstört/verleumdet, mit Begründung dieses nirgendwo behaupteten Sachverhaltes, sogar richtiges Wissen!!! Wie <KPA> muss man dafür sein? Der IHK Betriebswirt ist ein Fachschul Betriebswirt (was er anzweifelt trotz Quellennachweis einer Behörde) und der VWA Betriebswirt hat ein Diplom (trotz Quellennachweis der VWA, also tausende von Menschen begehen ohne Folgen und offen Titelmissbrauch, interessant). Wer stoppt diesen Troll Namens Buran1? Es wird Zeit!!!. --62.227.171.131 19:57, 4. Feb. 2013 (CET)Beantworten
Ach liebe IP, sei ruhig und trink ein Bier. Wir wissen alle, dass Buran1 einen unbegründeten Hass auf IHK und VWA hat und diesen hier offenbar ausleben muss. --Tbb-cs (Diskussion) 21:06, 4. Feb. 2013 (CET)Beantworten
Nagut, bei solche <kpa> muss man aber sehr viel Bier trinken um bei diesen unreflektierten und extrem schlecht recherchierten und nachweislich falschen Behauptungen ruhig zu bleiben. Wenn ich meine eigene Meinung durchdrücken will, trotz besseren Wissens, dann lege ich auch nur 50% der Quellen zugrunde... und verschleiere Quellen, nehme Quellen die gar nichts Beweisen in den Zusammenhang (Die Schule aus Nürnberg) oder bestreite anerkannte Quellen (das Berufenet der Agentur für Arbeit). Man muss sich das Vorstellen... Zugangsvoraussetzung ist für den Betriebswirt (IHK) ist ein Fachwirt oder Fachkaufmann. Beides ist im EQR Bereits auf Stufe 6 verortet und der Depp behauptet doch tatsächlich, dass etwas, das auf dem Niveau 6 folgend Aufbaut keine Einstufung hat oder wenn dann sogar niedriger als die notwendige Vorbildung? Was für ein <kpa> Wesen muss er nur haben. So, nun bin ich ruhig... Schlimm das solche einzelne Beratungs- und Diskussionsrestistenten Menschen die Wikipedia offenbar von Innen heraus versuchen zu zerstören. --62.227.171.131 21:22, 4. Feb. 2013 (CET)Beantworten

Richtigstellung Abschnitt Weiterbildung[Quelltext bearbeiten]

Der von Buran1 verfasste Abschnitt Weiterbildung ist nicht richtig recherchiert bzw. belegt.
Hier wird versucht, den staatlich geprüften Betriebswirt aufzuwerten und die anderen Betriebswirte (IHK/VWA) abzuwerten.

Die Behauptung von Buran1,

"Die nächste Stufe über dem Geprüften Betriebswirt IHK sind der Staatlich geprüfte Betriebswirt und der Bachelor der Betriebswirtschaft. Beide wurden offiziell 2012 auf Stufe 6 des Europäischen Qualifikationsrahmens eingeordnet."

ist unrichtig, da der Betriebswirt (IHK) auf Stufe 7 des DQR verortet ist.
http://www.bavc.de/bavc/web/web.nsf/print/li_ausbilder_1_2012_dqr.html?OpenDocument&vCMSTemplate=druckversion

Des Weiteren kann nicht aufgrund der Anzahl der zu leistenden Präsenzstunden auf die Wertigkeit eines Abschlusses geschlossen werden, da dies keine belastbare Größe ist. Nach dieser Logik müssten dann alle Fernstudiengänge abgewertet werden, da hier nur wenig Präsenzstunden anfallen. Vielmehr müssen eine Vielzahl von Faktoren, wie der Workload, die Qualität der Wissensvermittlung, die Dozenten der Fortbildungseinrichtung usw. berücksichtigt werden.

Insofern habe ich den Abschnitt Weiterbildung richtiggestellt.

--Karon50 (Diskussion) 10:30, 8. Feb. 2013 (CET)Beantworten

Habe passend zur Diskussion, Quellenlage und deinen Einwand den Abschnitt neu formuliert. Hoffen wir, dass er bald gesichtet wird, dann haben wir hier ruhe^^. --Cygnis (Diskussion) 20:16, 8. Feb. 2013 (CET)Beantworten

Hallo Cygnis!

Danke für die Anpassungen und Quellenangaben. Ich hoffe, dass deine Änderungen bald gesichtet werden. --Karon50 (Diskussion) 10:46, 9. Feb. 2013 (CET)Beantworten


DQR[Quelltext bearbeiten]

Wie kommt man eigentlich auf die Idee, die offizielle staatliche DQR Einteilung aus dem Artikel zu entfernen. Er ist doch wichtig, für die objektive Einschätzung des Leistungsniveaus dieses Berufsabschlusses (also nicht subjektiv sinnvoll, sondern objektiv). --62.227.165.80 20:55, 5. Aug. 2013 (CEST)Beantworten

Defekter Weblink[Quelltext bearbeiten]

GiftBot (Diskussion) 19:49, 8. Feb. 2016 (CET)Beantworten

"Akademische Wertigkeit" des Abschlusses u.a.[Quelltext bearbeiten]

1) Zitat: "Akademisch wird der Abschluss im Verbund mit seinen vorausgesetzten Abschlüssen insgesamt als bis zu dreisemestriges berufsbegleitendes Bachelor-Teilstudium bewertet."

Das ist nicht richtig und ergibt sich auch in keiner Weise aus der verlinkten Seite. Dort steht vielmehr, dass es irgendwo eine Uni gibt, die einem Bewerber mit dem Abschluss "Geprüfter Betriebswirt" diesen mit drei Semestern auf irgendein Studium anrechnet. Das lässt keine Rückschlüsse auf die "Wertigkeit" der Weiterbildung zu, da die vermittelten Inhalte überhaupt nicht identisch sind. Das eine ist eine praktische Weiterbildung, die keine Ansprüche auf einen akademischen Abschluss erhebt, das andere ein akademisches Studium, dem in gleicher Weise der praktische Bezug fehlt.

Wenn jemand mit Erstem Juristischen Staatsexamen anschließend noch BWL studiert, kann er sich sein Examen ggf. auf den Bereich Wirtschaftsrecht anrechnen lassen und spart sich dadurch meinetwegen ein Semester. Daraus zu folgern, das Erste Juristische Staatsexamen habe dieselbe Wertigkeit wie ein Semester Bachelor-Studium, ist schlichtweg lächerlich. Anderes Beispiel: Eine examinierte Krankenschwester beginnt ein Medizinstudium. Aufgrund ihrer bereits belegten praktischen Kenntnisse in der Pflege muss sie im Rahmen des Studiums kein Pflichtpraktikum in der Pflege absolvieren. Demnach hätte die Ausbildung zur Krankenschwester einschließlich ggf. mehrjähriger Berufspraxis damit die "Wertigkeit" eines zweiwöchigen studentischen Pflichtpraktikums? Lächerlich.

Die oben wiedergegebene Aussage hat kein anderes Ziel, als den Abschluss "Geprüfter Betriebswirt" gegenüber dem Bachelor-Studium zu diskreditieren. Mutmaßlich, weil dieser im EQR-System "über" dem Bachelor steht. Das ist keine Information, sondern Politik/Stimmungsmache und hat in einer Enzyklopädie nichts zu suchen.

2) Zitat: "Die Bezeichnung [Master Professional] erfreute sich jedoch auf Karrierenetzwerken im Internet großer Beliebtheit und wurde dort trotz des § 132a Abs. 2 StGB weitestgehend unbehelligt wie ein akademischer Grad geführt"

Haltlose Behauptung; zudem ohne jegliche Angabe, woher der Verfasser diese vorgebliche Kenntnis nimmt. Fühlt sich eigentlich niemand für die hier veröffentlichten Inhalte verantwortlich oder ist sinnlose bis absichtliche Desinformation hier mittlerweile salonfähig geworden? --2A02:908:67E:EDA0:7083:8779:6073:9FD2 11:40, 22. Nov. 2018 (CET)Beantworten

Habe die Änderungen revertiert, bitte den Neutrlaitätsgrundsatz beachten. Nur weil dies ein Artikel über Geprüfte Betriebswirte ist, heißt das nicht, dass der Standpunkt der Betriebswirte hier alleine ausschlaggebend sein darf. Der Standpunkt der Akademiker ist genauso darzustellen. Demnach ist der geprüfte Betriebswirt eine BWL-Schmalspurbildung mit stark anwendungsorientierten Inhalten. Dieser tief verwurzelten Grundkonflikt zwischen IHKen und Unis ist darzustellen, die Wikipedia wird ihn nicht lösen. Die hier angeführten Argument sind bekannt, es sind die der IHKen. Die Unis stimmen dem nicht zu. Nur das Ministerium jetzt seit neustem. Aber noch ist da nichts in Stein gemeißelt. --rtc (Diskussion) 15:55, 22. Nov. 2018 (CET)Beantworten
Was bitte soll denn „politisch gleichwertig“ bezogen auf den Abschluss bedeuten? Ist es ein Abschluss auf Qualifikationsniveau 7? In welcher Hinsicht mangelt es denn an Gleichwertigkeit mit diesem Niveau? Ich frage nicht, ob sich der Weg zum Abschluss unterscheidet, sondern welche Einschränkung durch das Wort „politisch“, bezogen auf den Abschluss, ausgedrückt werden soll. Es mag polemische Akademiker geben, die lieber Attribute für den Ausbildungsweg vergeben, aber sicher doch auch solche, die die Frage nach dem erreichten Qualifikationsniveau klären können. (BWL ist auch an der Uni das billigste Studium. Maschinenbau und Elektrotechnik sind schon allein wegen der nötigen Apparate deutlich teurer pro Student. Dennoch kann dies alles mit einem Master abgeschlossen werden. Sind wir uns wenigstens hierbei einig, dass die Masterabschlüsse einer Uni oder FH das gleiche Qualifikationsniveau erreichen? Sind ein Dr. rer. pol. und ein Dr.-Ing. nur „pol.“ gleichwertig, kommt das daher?) --Shcemirfnik (Diskussion) 19:44, 20. Feb. 2020 (CET)Beantworten
Die Darstellung ist veraltet. Da steht ja sogar noch, dass somit eine Bewerbung ... in einen normalen Masterstudiengang nicht möglich wäre. In den Ländern ist es anders geregelt: Der Zugang zu einem Masterstudiengang nach Art. 57 Abs. 2 Satz 2 Nr. 1 setzt einen Hochschulabschluss oder einen gleichwertigen Abschluss voraus. (Art. 43 Abs. 5 des Bayerischen Hochschulgesetzes) Der Zugang zu einem Masterstudiengang setzt einen Hochschulabschluss oder einen gleichwertigen Abschluss voraus. (§ 59 Abs. 1 des Landeshochschulgesetzes) Die Zugangsberechtigung zu weiterführenden Studiengängen und Masterstudiengängen hat, wer einen Bachelorabschluss oder einen gleichwertigen Abschluss besitzt. (§ 18 Abs. 8 des Niedersächsischen Hochschulgesetzes) ... um nur drei zu nennen. Es mag nicht sinnvoll erscheinen, einen Masterstudiengang zu belegen, wenn mit diesem kein höheres Qualifikationsniveau erreicht wird. Mir ist allerdings keine Promotionsordnung bekannt, die den Zugang an einem Qualifikationsniveau festmacht und ohne Studium den Zugang zu einer Promotion gewährt. Der politische Wille, das zu ändern, ist zurückhaltend. Der Weg zum Abschluss scheint für eine Promotion entscheidend zu sein. Die Bezeichnung "politisch gleichwertig" wurzelt tief in Rtc (s.o.). --Volljurhorst (Diskussion) 11:21, 21. Feb. 2020 (CET)Beantworten
Die Darstellung ist nicht veraltet, sonst könnte man ja zwischen den Systemen hin- und herspringen. Das ist aber nicht der Fall, weder Fachwirt noch gepr. Betriebswirt ermöglichen den Zugang zu normalen BWL-Masterstudiengängen, oder siehst Du das anders? Unabhängig davon zitierst Du selektiv, indem Du wesentliche Einschränkungen weglässt:
  1. "und bei beabsichtigter Aufnahme eines konsekutiven Masterstudiengangs ein fachlich hierfür geeignetes, vorangegangenes Studium [...] nachweisen kann" (Fortsetzung im § 18 Abs. 8 des Niedersächsischen Hochschulgesetzes)
  2. "Die Hochschulen können durch Satzung weitere Zugangsvoraussetzungen festlegen, insbesondere den Nachweis einer studiengangspezifischen Eignung" (Fortsetzung im Art. 43 Abs. 5 des Bayerischen Hochschulgesetzes)
  3. "Die Hochschulen können durch Satzung weitere Voraussetzungen festlegen." (Fortsetzung im § 59 Abs. 1 des BW Landeshochschulgesetzes)
Die Gleichwertigkeit im DQR ist m.E. nicht zu verstehen als Festlegung dessen, was im Sinne der zitierten Gesetzesstellen als gleichwertig anzusehen ist. "Sind ein Dr. rer. pol. und ein Dr.-Ing. nur „pol.“ gleichwertig" Nee, das sind ja Abschlüsse ganz unterschiedlicher Fachrichtungen auf dem gleichen Qualifikationsniveau, während ein geprüfter Betriebswirt und ein Master in BWL diesbezüglich in Konkurrenz zueinander stehen. Solange die Politik auf die Kritik der Hochschulen bezüglich fehlender Grundlagen in der Aufstiegsfortbildung (betrifft insbesondere Mathematik) nicht eingeht, wird man da nicht ohne Einschränkungen von Gleichwertigkeit sprechen können. --rtc (Diskussion) 13:22, 22. Feb. 2020 (CET)Beantworten
Danke für die Antworten. Die studiengangspezifische Eignung besagt ja nur, dass die Qualifikationstufe im entsprechenden Fach erreicht wird, also z. B. ein BWL-Bachelor nicht im Maschinenbaumasterstudiengang immatrikuliert wird. Ansonsten liegt die Beweislast gemäß Artikel III.3 Abs. 5 des Übereinkommens über die Anerkennung von Qualifikationen im Hochschulbereich in der europäischen Region bei der Hochschule. Die Begründung dürfte bei gleichem Qualifikationsniveau nicht so offensichtlich sein und ist unabhängig von der Politik. Ich kann Volljurhorst folgen, denn insbesondere wird laut Gesetz nur ein Bachelorabschluss gefordert und kann vorliegend ein Qualifikationsniveau 7 nachgewiesen werden. Der nationale Qualifikationsrahmen beruht auf einem Rechtsakt der EU (ABl. 2017 C 189/15). Dieser kennt den Begriff der „politischen“ Gleichheit nicht, definiert aber das Vokabular, um das gemeinte ggf. auszudrücken. Ich wäre für eine genauere (inhaltliche, nicht politische) Erläuterung dankbar, was damit gemeint ist. Momentan habe ich Zweifel an der Neutralität des Artikels. --Shcemirfnik (Diskussion) 18:39, 27. Feb. 2020 (CET)Beantworten
Wie bereits erläutert: Letztlich wird ausgedrückt, dass man mit dem Abschluss weder ein normales Master- noch ein Promotionsstudium aufnehmen kann. Wäre der Abschluss in jeder Hinsicht gleichwertig zu einem BWL-Masterstudium, dann müsste das ja gehen. Solange das nicht der Fall ist, ist eine Gleichwertigkeit nur aus dem politischen Blickwinkel gegeben. Hast Du eine bessere Formulierung dafür? --rtc (Diskussion) 17:22, 28. Feb. 2020 (CET)Beantworten
Wenn "man mit dem Abschluss weder ein normales Master- noch ein Promotionsstudium aufnehmen kann", dann muss es ja wenigstens eine Hochschule geben, die gemäß Artikel III.3 Abs. 5 des Übereinkommens über die Anerkennung von Qualifikationen im Hochschulbereich in der europäischen Region den Beweis der mangelnden Gleichwertigkeit erbringt. Das Wort "politisch" dient hier offenbar als Feigenblatt, um nicht die Tatsachen anzugeben, dass der Abschluss auf Qualifikationsniveau 7 nicht für die Aufnahme eines Masterstudiums genügen soll. Lässt sich die akademische Wertigkeit des Abschlusses nicht wissenschaftlich fassen? Dann ist die Behauptung wohl nur eine politische und daher nicht neutral. --Shcemirfnik (Diskussion) 13:11, 9. Mär. 2020 (CET)Beantworten
@Shcemirfnik: Seufz... Das Übereinkommen über die Anerkennung von Qualifikationen im Hochschulbereich in der europäischen Region dient, wie ja bereits der Name sagt, der Anerkennung von Abschlüssen zwischen EU-Staaten, und nicht deutscher Abschlüsse in Deutschland. Die Niveaus im DQR sind Anspruchsniveaus. Sie begründen gerade keine Rechte im Bezug auf Hochschulzugangsregelungen. Das steht im Handbuch zum DQR fett drin. Ich habe den Text entsprechend angepasst, das Wort "politisch", das Dich so sehr stört ist jetzt weg. Der falsche Anschein, der DQR mache Abschlüsse auf dem gleichen Niveau uneingeschränkt oder auch nur weitreichend gleichwertig ebenso. --rtc (Diskussion) 15:59, 9. Mär. 2020 (CET)Beantworten
Hallo Rtc, zunächst muss ich mich entschuldigen, dass ich deine Bearbeitung gar nicht mitbekommen hatte. Es ist gar nicht meine Absicht, das nicht zu würdigen. Also: Der Text hat durch die Bearbeitung gewonnen. Ich verstehe nun besser, was du schreibst. Zwar ist die angegebene Quelle nur noch über das Archiv zugänglich, aber ich habe auf Anhieb auch keine bessere gefunden. --Shcemirfnik (Diskussion) 21:06, 9. Mär. 2020 (CET)Beantworten

Überarbeitung von Aktenstapel[Quelltext bearbeiten]

Schade, dass der User Aktenstapel ohne Grund den Artikel so verstümmelt hat und es keinen Interessiert. Der "alte Betriebswirt" darf bis 2024 geprüft werden. Der "neue" wird erstmals im Jahr 2022 geprüft. Ein motivierter User hätte daher zwei Jahre lang Zeit gehabt den Artikel an die neue Rechtslage anzupassen. Aber nein, jemand der offenbar keine Ahnung vom dt. Fortbildungssystem hat, denn solche Vorlauf- und Übergangszeiten sind bei allen Modernisierungen üblich, darf mal eben ohne Not einen guten und anerkannten Artikel zerstückeln und zerstören... Unglaublich. (nicht signierter Beitrag von 93.210.91.22 (Diskussion) 07:52, 22. Feb. 2020 (CET))Beantworten

Siehe-auch[Quelltext bearbeiten]

Bitte aus den Assoziationen Bezüge herstellen, beispielsweise durch Einbau in den Text. Beispielsweise ist bei Europäischer Qualifikationsrahmen erstmal nicht erkennbar, ob die Ausbildung ein ganz Europa anerkannt wird. Siehe WP:Assoziative Verweise oder meine Seite, --Siehe-auch-Löscher (Diskussion) 14:08, 22. Feb. 2020 (CET)Beantworten

Es stand bereits alles im Artikel drin. Da aber Löschungen von Inhalten hier, und anderen Fortbildungsseiten, offenbar toleriert wird, wäre es leider vergebene Arbeitsmühe. --93.208.230.53 22:08, 23. Feb. 2020 (CET)Beantworten

Weiterbildung[Quelltext bearbeiten]

Die Donau-Universität Krems bietet ausschließlich Universitätslehrgänge an. Deren Abschlüsse berechtigen weder zu einem Promotionsstudium, noch zum Eintritt in den höheren Dienst in Deutschland oder Österreich. Und ob diese Kremser Abschlüsse der Stufe 7 des DQR/EQR zuzuordnen wären, ist auf der Diskussionsseite des Nationalen Qualifikationsrahmens bezüglich MBA seit Juli 2019 unbeantwortet.--Karl 3 (Diskussion) 18:23, 13. Mai 2021 (CEST)Beantworten

Stimmungsmache[Quelltext bearbeiten]

Der gesamte Abschnitt...

Analog zum Fachwirt wurde von den IHKen vertreten, dafür die Bezeichnung bzw. Übersetzungshilfe „Master professional“ zu verleihen. Auch dies konnte sich anfangs politisch nicht gegen den Widerstand der Hochschulen durchsetzen. Die Bezeichnung erfreute sich jedoch auf Karrierenetzwerken im Internet großer Beliebtheit und wurde dort trotz des § 132a Abs. 2 StGB weitestgehend unbehelligt wie ein akademischer Grad geführt, gleichermaßen verwendeten die IHKen ihn in ihrer offiziellen Öffentlichkeitsarbeit. Im Januar 2020 wurde der „Master professional“ schließlich offiziell etabliert.[1]

...ist reine Stimmungsmache.

Erstens wird einfach die Behauptung in den Raum gestellt, die Bezeichnung habe sich auf Karrierenetzwerken "großer Beliebtheit" erfreut. Falls das keine rein subjektive Einschätzung/Behauptung sein soll (welche hier nichts zu suchen hätte), fehlt hierzu schon mal jeglicher Beleg. Was soll das konkret heißen? In welchem Netzwerk haben wie viele Personen die Bezeichnung für sich beansprucht?

Zweitens, was bedeutet "weitestgehend unbehelligt"? Weitestgehend unbehelligt bedeutet, dass mindestens eine Person für irgendwas "behelligt" wurde. Wer genau und wofür konkret? Belege?

Drittens, wie sieht das konkret aus, wenn man eine Berufsbezeichnung "wie einen akademischen Grad führt"?

Viertens versuchen hier offensichtlich juristische Laien an Rechtsauslegung und unterstellen anderen öffentlich strafbares Verhalten. Das ist ziemlich heikel und hat in einer Enzyklopädie nichts zu suchen. Beschränkt euch dafür doch bitte auf die einschlägigen "Mein Abschluss ist mehr wert als deiner"-Foren. Das ist hier kein Kinderspielplatz. --2A02:908:622:34A0:4189:1739:DAB2:32D4 17:35, 21. Jun. 2023 (CEST) --2A02:908:622:34A0:4189:1739:DAB2:32D4 17:35, 21. Jun. 2023 (CEST)Beantworten

  1. Bachelor Professional, sueddeutsche.de.