Diskussion:Gerechtsame

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Letzter Kommentar: vor 13 Jahren von Itu in Abschnitt Meyers
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Eine Bergwerksberechtsame erfasst aber nur das Recht, die verliehene Lagerstätte zu gewinnen, nicht das Eigentum an dem Gelände darüber !!!

(Der vorstehende, nicht signierte Beitrag stammt von Alterbergbau (DiskussionBeiträge) Regiomontanus (Diskussion) 00:26, 26. Feb. 2007 (CET)) Beantworten

Richtig, nicht immer waren Gerechtsame mit dem Grundbesitz verbunden, sondern standen in Zusammenhang mit den Regalien (siehe auch: Fährgerechtsame).--Regiomontanus (Diskussion) 00:26, 26. Feb. 2007 (CET)Beantworten
Gerechtsame und das Grundstückseigentum sind zwei gänzlich unterschiedliche Rechtsgüter. Die Gerechtsame ist das Mineralgewinnungsrecht und das Grundstückseigentum bezieht sich nur auf den Boden aber nicht auf darunterliegende Mineralien. Deshalb gibt es für Gerechtsame auch eigene Berggrundbücher. Glückauf --MPW57 13:54, 26. Feb. 2007 (CET)Beantworten
Ich habe mir erlaubt, deine Ausführungen teilweise zusätzlich zu den von mir in diesem Sinne eingefügten Änderungen in den Artikel einzubauen.--Regiomontanus (Diskussion) 14:26, 26. Feb. 2007 (CET)Beantworten

Super --Alterbergbau 10:44, 10. Jun. 2007 (CEST)Beantworten

Bedeutung heute[Quelltext bearbeiten]

Im Grundbuch liest man oft Metzgereigerechtsame, Schankgerechtssame,... bei alten Anwesen. Welche Bedeutung hat so eine Gerechtsame heute noch? Darf ich als Inhaber einer solchen Gerechtsame dann im Wohnviertel einfach eine Kneipe aufmachen, ersetzt die Gerechtsame den Gewerbeschein,...? Oder zu was berechtigt mich das im Jahr 2008? 79.209.108.234 16:24, 7. Apr. 2008 (CEST)Beantworten

Meyers[Quelltext bearbeiten]

grosses Taschenlexikon 1992 ISBN 3-411-11004-X (4., vollst. überarb. Aufl.) führt die Sache unter Gerechtigkeiten (plural). --Itu 19:43, 15. Nov. 2010 (CET)Beantworten