Diskussion:Gerhart-Hauptmann-Schule Grundschule Heilbronn

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Das Impressum besagt [1]:

Anschrift:
Gerhart-Hauptmann-Schule
Grund- und Werkrealschule

Karlstr. 104
74076 Heilbronn

Tel.: 07131/ 56 24 21
Fax: 07131/ 56 32 89

E-Mail: info@ghs-hn.de
Homepage: www.ghs-hn.de

Die Gerhart-Hauptmann-Schule ist eine Körperschaft des Öffentlichen Rechts.
Sie wird durch den Schulleiter Herrn Paul-Gerhard Finkbeiner gesetzlich vertreten.

Zuständige Aufsichtsbehörde:
Staatliches Schulamt Heilbronn
Rollwagstr. 14
74072 Heilbronn 

Ich sehe hier noch keinen Hinweis, dass die Ortsbezeichnung zum Namensbestandteil geworden ist. – Simplicius 15:32, 19. Feb. 2011 (CET)[Beantworten]

Der offizielle Schulname ergibt sich eindeutig aus § 24, Abs. 1 Schulgesetz B-W: „Jeder öffentlichen Schule gibt der Schulträger einen Namen, der die Schulart und den Schulort angibt und die Schule von den anderen am selben Ort bestehenden Schulen unterscheidet, […]“ Schulart und Schulort müssen also drin sein (Ausnahmen kann es bei Schulen geben, die wie manche Berufsschulen mehrere Schularten umfassen). Alles andere sind verkürzte Namensformen. -- Rosenzweig δ 15:44, 19. Feb. 2011 (CET)[Beantworten]
Hier geht es um einen realen Beleg, denn dann haben wir keine Theoriefindung. Die Schule wäre also anzuschreiben. Danke! – Simplicius 17:47, 19. Feb. 2011 (CET)[Beantworten]