Diskussion:Gerichtsherrschaft

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Ist das schon alles, was es zu diesem Lemma zu sagen gibt?[Quelltext bearbeiten]

Gerichtsherrschaft ist mehr als die Ausübung der niederen Gerichtsbarkeit durch den Grundherrn. Gerichtsherrschaft ausüben heißt auch, die Macht zu haben, die hohe Gerichtsbarkeit auszuüben, also Verbrechen zu verfolgen, die mit einer Leib- oder Lebensstrafe zu ahnden waren. Der Artikel vermittelt ein unvollständiges Bild vom behandelten Lemma, weil er Wesentliches ausklammert und dadurch den Eindruck vermittelt, als würde die Ausübung der Hochgerichtsbarkeit keine Gerichtsherrschaft sein. Zum Einstieg in das Thema siehe u. a. auch das Deutsches Wörterbuch von Jacob Grimm und Wilhelm Grimm [1] --Kluibi (Diskussion) 21:44, 9. Jan. 2024 (CET)Beantworten