Diskussion:Gerichtshilfe

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Letzter Kommentar: vor 17 Jahren von Setrok
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So, habe den Artikel erst mal erstellt, vor allem nach Informationen der Homepages der Staatsanwaltschaften und nach einem Vortrag von zwei Beamtinnen der Gerichtshilfe. Nach weiteren Nachforschungen werde ich den Artikel noch ergänzen und lasse mir eine bessere Gliederung einfallen. --Peter Schuster 00:04, 14. Feb. 2007 (CET)Beantworten

Schon mal ganz gut! Mögliche Ergänzung: 1) Fundstellen § 160 und § 463d StPO. 2)Praktische Bedeutung: In wieviel Prozent der Verfahren kommt sie zum Einsatz? 3)Gibt es sonstige gesetzliche Regelungen über die Einrichtung der Gerichtshilfe? --wau > 20:57, 14. Feb. 2007 (CET)Beantworten
Klingt gut. Die gesetzlichen Grundlagen werde ich noch zusammentragen. Aber zumindest die Statistik müsste jemand anderes machen. :) --Peter Schuster 14:53, 20. Feb. 2007 (CET)Beantworten
Das mit diesem ((zitat de)) ist ja interessant. Nur bei Gesetzen mit Artikeln ist mir die Syntax nicht ganz klar.--Peter Schuster 00:06, 23. Feb. 2007 (CET)Beantworten