Diskussion:Gerichtsorganisation in Bayern von 1879 bis 1945

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Letzter Kommentar: vor 1 Monat von 2001:A61:556:9B01:9441:77F:1502:8F2C in Abschnitt Verbleib der AG des LG Eichstätt (1944)
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Logik[Quelltext bearbeiten]

Es wäre vielleicht sinnvoll, auch die neu hinzugekommenen Gerichte noch mal zu vermerken, so z.B alle Gerichte nach der Auflösung des LG Neuburg. Darüber hinaus liegt mir das Handbuch der Justizverwaltung von 1942 vor. Manche Gerichte hatten inzwischen ihre Bezeichnung geändert, auch Bruck wurde z.B. Fürstenfeldbruck... --scif (Diskussion) 18:14, 14. Jan. 2024 (CET)Beantworten

OLG Zweibrücken[Quelltext bearbeiten]

Hier wäre zu prüfen, ab wann das komplette LG Saarbrücken dazugehörte. --scif (Diskussion) 18:17, 14. Jan. 2024 (CET)Beantworten

Wohl ab 1938. --scif (Diskussion) 11:36, 15. Jan. 2024 (CET)Beantworten
Ab dem 1. Oktober 1938. Ich habe im Abschnitt über die Landgerichte einen Satz dazu angehängt. --Mark (Diskussion) 18:26, 15. Jan. 2024 (CET)Beantworten

Einheitliche Gerichtsorganisation in Bayern vor 1879 ?[Quelltext bearbeiten]

Seit wann soll sie bestanden haben und was ist mit "einheitlich" überhaupt gemeint. Danke. --2001:A61:556:9B01:CC16:5627:6764:84A6 19:34, 6. Mär. 2024 (CET)Beantworten

Verbleib der AG des LG Eichstätt (1944)[Quelltext bearbeiten]

Findet sich in RGBl. Teil I, Nr. 34/1944 (S. 163-164). --2001:A61:556:9B01:9441:77F:1502:8F2C 12:28, 30. Mär. 2024 (CET)Beantworten