Diskussion:Gerichtsorganisation in Frankreich

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Vorschlag zur Umbenennung der Seite[Quelltext bearbeiten]

Hallo, um eine gewisse Systematik in der wikipedia beizubehalten, wurde vorgeschlagen, alle Artikel, die die Gerichtsorganisation eines Landes erklären, nach folgendem Muster umzubenennen: "Gerichtsorganisation ([Name des Landes])" Pro/Kontra-Meinungen sind ausdrücklich erwünscht, aber bitte an folgender Stelle: Portal_Diskussion:Recht#Gerichtsorganisation. mfg, --Ianus 08:52, 3. Mär. 2010 (CET)[Beantworten]


Übersetzungen[Quelltext bearbeiten]

Die Übersetzungen der Gerichtsbezeichnungen finde ich wenig sinnvoll, zumal sie zT eher irreführend sind, insbesondere "Obergericht" für das TGI. Das TGI ist kein Obergericht. Als Obergerichte bezeichnet man Rechtsmittelgerichte, das TGI ist aber erstinstanzlich. - "Bagatellgericht" ist auch eine misslungene Übersetzung: In Deutschland würde man nie ein Gericht so bezeichnen. Eine aus Laien bestehende Jury würde man auch nie als Senat bezeichnen. Und "Zuchtpolizeigericht" klingt mittelalterlich... --Albtalkourtaki (Diskussion) 21:43, 7. Jul. 2014 (CEST) Und wenn schon Übersetzung: Die Cour de cassation heißt Kassationsgerichtshof, so die offizielle Übersetzung [1],siehe auch die deutschen Gerichtsbezeichnungen "Bundesgerichtshof, Verwaltungsgerichtshof" --Albtalkourtaki (Diskussion) 19:25, 29. Jun. 2017 (CEST)[Beantworten]

Cour de cassation[Quelltext bearbeiten]

Nicht nur auf der amtlichen Webseite des Conseil Constitutionnel [2], sondern auch weitgehend in der Fachliteratur, z. B. [3] [4] [5] [6] [7] [8] [9] [10] [11] [12] [13] [14] [15] [16] [17] [18] u.v.a.m. wird die Cour de casstion mit Kassationsgerichtshof übersetzt. Andere übersetzen mit Kassationshof. Da es keine einheitliche Übersetzung gibt, ist es sinnvoll, den Begriff unübersetzt zu lassen.--Albtalkourtaki (Diskussion) 15:18, 17. Aug. 2017 (CEST)[Beantworten]