Diskussion:Gerichtssendung

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Letzter Kommentar: vor 5 Monaten von Peter Trautwein in Abschnitt Täter
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(Für mich) unverständlicher Satz[Quelltext bearbeiten]

Ich verstehe diesen Satz nicht... wer ist jetzt wer, wann ist von Realität, wann von Fiktion die Rede... kann das evtl. jmd. verständlicher formulieren? Vielen Dank.

"Umgekehrt sind die wahren Täter entgegen der tatsächlichen Situation überdurchschnittlich häufig Personen aus höheren gesellschaftlichen Schichten." --Alex (nicht signierter Beitrag von 84.119.56.69 (Diskussion) 00:18, 8. Jan. 2017 (CET))Beantworten

Die überschrift Ära des ZDF sollte wohl besser in Äre von ARD und ZDF oder so etwas umgeändert werden[Quelltext bearbeiten]

"echte Fälle dürfen niemals öffentlich verhandelt werden" Ist in dieser Form falsch. Fast alle Verhandlungen vor deutschen Gerichten(Ausnahme z.B. Jugendstrafsachen) werden öffentlich Verhandelt. Bild- und Tonaufnahmen sind allenthalben verboten. --Gammaflyer 14:11, 13. Nov 2005 (CET)

"Die erste [..] aller Gerichtsshows in Deutschland ist "Richterin Barbara Salesch" War das nicht "Streit um Drei"? Mondmotte 13:27, 8. Mär 2006 (CET)

Soweit ich weiß ja @Mondmotte, das lief doch damals auf ZDF. Hatte aber mit der Form, wie die Shows jetzt laufen, wenig gemeinsam. 11:12, 09.März 2006 (CET)


Vielleicht sollte auch das "Königlich Bayerische Amtsgericht" Erwähnung finden: http://www.br-online.de/bayerisches-fernsehen/koeniglich-bayerisches-amtsgericht/index.xmlMilan8888 00:10, 20. Jun 2006 (CEST)


Zitat: "... werden in den Gerichtssendungen entweder echte Fälle nachgestellt oder fiktive Fälle möglichst authentisch gespielt ..." - auf die heute üblichen Gerichtsshows trifft m.E. nichts von beidem zu. 80.135.25.35 11:43, 19. Okt. 2006 (CEST)Beantworten

Gerichtssendungen in den USA[Quelltext bearbeiten]

Hier werden u.a. auch Judge Judy und co. genannt, die keine echten Gericthsverhandlungen sind sondern Schiedsverhandlungen, in denen zumal die 'Gewinner' der Verhandlung von der Produktionsfirma bezahlt werden, und nicht von der unterlegenen Partei. Hat mit echten Gerichtsverhandlungen wenig zu tun. Man kann das entweder erweitern oder diese 'Syndicourt' shows hier herausstreichen. --116.15.180.238 16:05, 4. Feb. 2010 (CET)Beantworten

Täter[Quelltext bearbeiten]

„Umgekehrt sind die wahren Täter entgegensetzt der tatsächlichen Situation überdurchschnittlich häufig Personen aus höheren gesellschaftlichen Schichten.“ Ist das tatsächlich so? Das sollte man auf jeden Fall belegen. -- Elendsredder (Diskussion) 02:33, 26. Mär. 2012 (CEST)Beantworten

Der Satz ist ein Widerspruch in sich selbst. Da müsste man mal recherieren, wie der zustande kam. --Peter Trautwein (Diskussion) 13:31, 17. Nov. 2023 (CET)Beantworten

"... glauben mittlerweile Fernsehzuschauer ..., Gerichtsverhandlungen seien aggressiv, hoch emotional und kontingent" - Kontingent?[Quelltext bearbeiten]

Fügte Benutzer:Wowo2008 2013 ein. Was soll denn hier mit Kontingent genau gemeint sein? --Zulu55 (Diskussion) Unwissen 11:31, 23. Jul. 2015 (CEST)Beantworten

Bedeutet hier "ereignisintensiv", nachzuschlagen bei [Wiktionary]. --Wowo2008 (Diskussion) 12:36, 23. Jul. 2015 (CEST)Beantworten
Danke. --Zulu55 (Diskussion) Unwissen 12:56, 23. Jul. 2015 (CEST)Beantworten