Diskussion:Gerichtsstrukturgesetz

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Letzter Kommentar: vor 3 Jahren von Marcel Rogge in Abschnitt offizielle Bestätigung
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LG-Struktur[Quelltext bearbeiten]

Ich kann eigentlich kaum glauben, das das LG Rostock zukünftig nur zwei AG´s unter sich hat, das wäre m. W. in Deutschland ein Novum. Ist da evtl noch eine Umstrukturierung geplant?--scif (Diskussion) 19:34, 26. Nov. 2015 (CET)Beantworten

Eine Umstrukturierung ist nicht geplant. Die Anzahl der Amtsgerichte in M-V wird von 21 auf 10 reduziert. Das ist tatsächlich so durch die Reform beschlossen und für das LG Stralsund wird es ab 2017 auch so aussehen, da das AG Ribnitz-Damgarten aufgehoben wird.--Marcel Rogge (Diskussion) 20:57, 26. Nov. 2015 (CET)Beantworten
Ich wette ja eigentlich nicht, aber ich prophezeie mal, das M-V in Bälde nur noch 3 LG´s hat.....--scif (Diskussion) 22:28, 26. Nov. 2015 (CET)Beantworten
Die Größe der Landgerichtsbezirke hat sich ja fast nicht geändert. Sie bleiben etwa für die gleiche Anzahl an Einwohnern zuständig, die sich jetzt nur auf weniger AGs konzentrieren. Außerdem wird aus politischen Gründen bis zur Landtagswahl in Mecklenburg-Vorpommern 2016 wohl eher keine Reform mehr beschlossen.--Marcel Rogge (Diskussion) 23:39, 26. Nov. 2015 (CET)Beantworten

offizielle Bestätigung[Quelltext bearbeiten]

bloß zur Info: Große Teile des umseitigen Abschnitts zur Gerichtsstrukturreform wurden in den Abschlussbericht des Justizministeriums (Seite 12 f.) fast wortgleich übernommen.--Marcel Rogge (Diskussion) 21:33, 7. Mär. 2021 (CET)Beantworten