Diskussion:Gerichtsverfassungsrecht

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Letzter Kommentar: vor 6 Jahren von Hvs50 in Abschnitt Und was war vorher?
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Gleichschaltung / Neuanfang[Quelltext bearbeiten]

Auch auf die Gefahr hin, dass mir Geschichtsrevisionismus oder Schlimmeres vorgeworfen werden wird, lösche ich den folgenden Satz: "Nach der Gleichschaltung der Justiz durch die Nationalsozialisten blieb es auch nach dem demokratischen Neuanfang bei den Einrichtungen der Justiz aus dieser Zeit.". Begründung:

  • kein Beleg (das alleine reicht schon zum Löschen)
  • schwammiges "blieb es bei den Einrichtungen der Justiz aus dieser Zeit". Natürlich blieben die Amtsgerichte bestehen. Aber die Gleichschaltung wurde rückgängig gemacht (Justiz ist wieder Ländersache), Verwaltungsgerichte wiedereingerichtet und solche Dinge wie Volksgerichtshof, Sondergerichte, Militärgerichte abgeschafft. --Carl B aus W (Diskussion) 14:34, 28. Apr. 2013 (CEST)Beantworten

Und was war vorher?[Quelltext bearbeiten]

Der Artikel beschreibt allein den Zustand seit 1877/79. Insoweit gehört das alles eigentlich zum Lemma „Reichsjustizgesetze“ - na ja: und die Folgen. Aber Gerichtsverfassungsrecht gab es doch auch schon vorher. Vor allem: die Abschaffung der nichtstaatlichen Gerichtsbarkeit war doch in Deutschland bzw. den deutschen Einzelstaaten weitgehend schon 1848/49 verwirklicht. Kann wer dazu was beitragen? --Hvs50 (Diskussion) 14:50, 21. Feb. 2018 (CET)Beantworten