Diskussion:Gerichtsverhandlung

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Letzter Kommentar: vor 9 Jahren von Lektor w in Abschnitt Überarbeiten (2007)
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Überarbeiten (2005)[Quelltext bearbeiten]

Habe den Artikel in meinem Portal Verhandlung und Verkauf gelistet. Drei Sätze sind allerdings doch etwas wenig. Rechtshistorie, Verfahrensrecht, ZPO... was kann man da alles schreiben, wenn man vom Fach ist. Ich glaube Juristen verschenken ihr Know-How allerdings ebenso ungerne wie Verkäufer ;-) Bo 22:43, 9. Jan 2005 (CET)

Wenn man vom Fach ist, kann sicher mehr machen, als ein Baustellenschild aufzustellen. Wenn man meint, ein Baustellenschild aufstellen zu können, sollte man vermisste "Rechtshistorie, Verfahrensrecht, ZPO" einfach dem Artikel hinzufügen. "Listung" in einem "Portal" hilft nicht wirklich weiter. Mit aller Achtung vor den persönlichen Bemühungen von Bo um Qualitätsverbesserung --Bubo 22:09, 10. Jan 2005 (CET)

Ich habe versucht, den Artikel halbwegs les- und brauchbar zu machen. Es fehlt noch ein kurzer geschichtlicher Abriss (wird ggf. nachgeliefert)--Francois Palmier 21:51, 10. Sep 2005 (CEST)

Überarbeiten (2007)[Quelltext bearbeiten]

Der Artikel bedarf einer Überarbeitung. Vieles ist falsch oder missverständlich.

  • Die „Gewährleistung einer Gerichtsverhandlung“ gibt es so nicht. Gewährt wird das rechtliche Gehör, das nicht aus dem Rechtsstaatsprinzip abgeleitet werden muss, weil es ausdrücklich garantiert ist (Art. 103 Abs. 1 GG). Darüber hinaus garantiert die Europäische Menschenrechtskonvention für zivilrechtliche Ansprüche bzw. Verpflichtungen und strafrechtliche Anklagen (nicht aber für sonstige Verfahren) eine mündliche Verhandlung.
  • Es stimmt nicht, dass Entscheidungen in der Hauptsache nur auf Grund einer „gerichtlichen Verhandlung“ ergehen dürfen. Mit „gerichtlicher Verhandlung“ ist wohl „mündliche Verhandlung“ gemeint. Aber auch dann stimmt es nur für den Zivilprozess und den Strafprozess.
  • Fast die gesamten Ausführungen gelten nur für den Zivilprozess, obwohl der Artikel nach seinem Eingang auch den Strafprozess abhandelt. Im Strafprozess kann weder auf die mündliche Verhandlung verzichtet werden noch in Abwesenheit des Angeklagten „verhandelt und entschieden werden“.

Wenn ich dazu komme, werde ich mich mal selbst um den Artikel kümmern. -- Thomas Dancker 09:52, 26. Apr. 2007 (CEST)Beantworten

Der Baustein ist seit fast 8 Jahren (!) im Artikel. Seither hat sich einiges verändert und Thomas Dancker hatte Gelegenheit, sich um den Artikel wie angekündigt zu kümmern.
Ich nehme deshalb den Baustein heraus. Gerne bei Bedarf wieder einfügen, dann mit neuer Begründung, ausgehend vom aktuellen Stand. Lektor w (Diskussion) 22:44, 21. Feb. 2015 (CET)Beantworten

Aufstehen vor Gericht zu Beginn der Verhandlung[Quelltext bearbeiten]

Das scheint eine Geste zu sein, auf die großer Wert gelegt wird. Eine Reihe von Leuten wurden schon zu mehreren Tagen Haft verurteilt, weil sie sich weigerten aufzustehen. Woher kommt das? Was hat das für eine juristische Bedeutung? Anscheinend wird das weltweit fast überall so gehandhabt. Irgendwo habe ich gelesen, dass man mit dem Aufstehen das Gericht anerkennt und auch das Urteil in gewisserweise akzeptieren wird. Wenn man das Gericht ablehnt, als illegal erachtet z.B. im politischen Schauprozess ist das Nicht-Aufstehen meist eines der wenigen möglichen stilistischen Mittel um Protest zu bekunden. (nicht signierter Beitrag von 188.109.98.65 (Diskussion) 19:27, 8. Sep. 2014 (CEST))Beantworten