Diskussion:Gesamtgläubiger

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Letzter Kommentar: vor 11 Monaten von Zib in Abschnitt Erfordernis unteilbarer Leistung entfernt
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Erfordernis unteilbarer Leistung entfernt[Quelltext bearbeiten]

Es ist m.E. nicht richtig, dass die Leistung unteilbar sein muss. In § 428 BGB ist dies nicht genannt. Auch in der Kommentierung habe ich keinen Hinweis gefunden. Vielmehr würde das ja bedeuten, dass es bei Geldschulden gibt es keine Gesamtgläubiger gibt. Das ist aber ersichtlich in der Praxis nicht der Fall. --Zib (Diskussion) 10:34, 11. Mai 2023 (CEST)Beantworten