Diskussion:Geschäftsführung (Deutschland)

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Letzter Kommentar: vor 5 Jahren von 07Basic53 in Abschnitt Anmerkung
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Anmerkung[Quelltext bearbeiten]

Nicht nur bei einer juristischen Person kann man von der Geschäftsführung sprechen(vgl. z.B. § 709 BGB für GbR oder § 114 ff.HGB für OHG bzw. i.V.m. § 161 II HGB für die KG. Diese Personengesellschaften sind jedoch keine juristische Personen. Darüber hinaus muss nicht unbedingt ein Geschäftsführer einer solchen Personengesellschaft gleichzeitig Gesellschafter sein. Aufgrund einer individualvertraglichen Abrede(Emmerich in : Heymann, § 125 Rn.6)kann auch ein Dritter Geschäftsführer werden(Baumbach/Hopt,§ 125 Rn.7 ). Aufgrund der Selbstorganschaft darf man jedoch nicht durch eine Vereinbarung im Gesellschaftsvertrag alle Gesellschafter von der Geschäftsführung ausschließen und die Geschäftsführungsbefugniss vollkommen auf einen Dritten übertragen(Emmerich in : Heymann, § 125 Rn.8f. ). unsigniert Spezial:Beiträge/89.15.134.127 10. Februar 2009, 15:45 Uhr

Das Vorstehende betrifft (inzwischen?) den letzten Satz des Abschnitts Allgemeines: "Geschäftsführung betrifft allgemein das Handeln für die juristische Person; demgegenüber ist die „Vertretung“ nur ein Teil dieses Handelns ... Werner Flume, Allgemeiner Teil des BGB, Band 1 Teil 2, 1983, S. 357
Was davor steht und mit Holger Phillips [richtig: Philipps], Finanzkrise, Managementpflichten und Wirtschaftsprüfung, 2009, S. 13 "belegt" ist, ist aber auch unrichtig, und vor allem steht davon überhaupt nichts bei Philipps http://books.google.de/books?id=mYnSsb0jhlEC&pg=PA13.
Wer schafft Abhilfe oder setzt wenigstens den QS-Baustein? --Vsop (Diskussion) 18:31, 28. Sep. 2014 (CEST)Beantworten
Wenn von dem Organ einer Gesellschaft die Rede ist ist es dann nicht weiterhin daran die Gesellschaft als Körper zu vertreten?  07Basic53 (Diskussion) 14:04, 12. Aug. 2018 (CEST)Beantworten

Diskussion mit eingeschränkter Sicht auf Deutschland[Quelltext bearbeiten]

Die Diskussion hier ist

.

Eine Frage: Ist ein Prokurist ein Geschäftsführer? DIe beiden Begriffe verweisen zwar nicht aufeinander (die Artikel), aber die Beschreibung ähnelt sich, oder? Danke für einen Hinweis, -- Cecilia

Soweit hier bei der BGB-Gesellschaft, oHG und KG die Geschäftsführung als "Organ" der Gesellschaft bezeichnet wird, möchte ich leise Zweifel anmelden: In funktionaler Hinsicht gibt es bei diesen Gesellschaften natürlich eine Geschäftsführung, als "Organ" der Gesellschaft aber - vorbehaltlich einer speziellen gesellschaftsvertraglichen Regelung - eigentlich nicht (anders als bei der GmbH). Als handelnde Personen tauchen im Gesetz nur die Gesellschafter auf, die ihrerseits verschiedene Funktionen (Geschäftsführung, Vertretung usw.) wahrnehmen. --Bonzo 22:01, 29. Mär 2005 (CEST)

Bitte diesen Artikl mit Vorsicht genießen. Ich kann mich meinem Vorredner nur anschließen. Organe bei Personengesellschaften treffen wohl nicht ganz des Pudels Kern. (Der vorstehende, nicht signierte Beitrag stammt von 84.19.199.37 (DiskussionBeiträge) 19:58, 30. Mar 2006) --[Rw] !? 08:48, 4. Apr. 2007 (CEST)Beantworten

Dieser Artikel ist mit äusserster Vorsicht zu geniessen. Zum Beispiel kann die Geschäftsführung auch einer juristischen Person eine juristische Person sein. ( GmbH & Co. KG ) In einer BGB Gesellschaft ist das Thema Geschäftsführun genauer zu bezeichnen. da man diese nur schwer regeln kann und lt Gesetz ja auch BGB Gesellschaften OHNE Gründungsvertrag gelten. (Der vorstehende, nicht signierte Beitrag stammt von 84.179.91.150 (DiskussionBeiträge) 20:26, 26. Sep 2006) --[Rw] !? 08:48, 4. Apr. 2007 (CEST)Beantworten

Die GmbH & Co. KG ist keine juristische Person, sondern eine Personengesellschaft. --[Rw] !? 08:48, 4. Apr. 2007 (CEST)Beantworten
Geschäftsführung müsste zunächst einmal als Rechtsfigur per se erläutert werden, mit Verweisen auf Geschäftsfähigkeit, Geschäftsführungsbefugnis, Geschäftsführung ohne Auftrag usw. usf. Erst dann sollte, das Thema Schritt für Schritt eingrenzend, auf die gesellschaftsrechtlichen Aspekte und schließlich auf die Geschäftsführung als Organ einer GmbH eingegangen werden. Alles in allem eine recht komplexe Aufgabe, die viel juristisches Vorwissen, genügend Zeit, Mut und Spaß an der Sache und die Fähigkeit zur strukturierten, ansprechenden und allgemeinverständlichen Darstellung umfangreicher und ziemlich abstrakter Inhalte erfordert ... Mal sehen, wer sich traut. --Jordi 06:43, 13. Nov. 2006 (CET)Beantworten
Organ der GmbH ist nicht die "Geschäftsführung", sondern der "Geschäftsführer". --[Rw] !? 08:48, 4. Apr. 2007 (CEST)Beantworten

Die Geschäftsführung als Funktion und die Geschäftsführung als Organ müsste unterschieden werden. § 77 AktG kennt die Geschäftsführung als Funktion auch bei der AG. [primarymarkets] 2.6.2008.

Warum immer erst gleich die nationalen Besonderheiten in den Vordergrund stellen?[Quelltext bearbeiten]

In einer Enzyklopädie interessieren mich länderspezifischen Besonderheiten erst in zweiter Linie. Wichtig ist erstmal die Fragen: Wer ist ein Geschäftsführer? Was hat er für eine Rolle, Verantwortung und Aufgaben? Ich möchte auch mit [[Geschäftsführer|CEO]] verweisen können und dann dort mal eine generelle Rollenbeschreibung vorfinden, ohne gleich im länderspezifischen legalistischen Hickhack zu landen zu Verantwortung, Organhaftung etc. Das ganze mal erst länderneutral aus BWL-Sicht beleuchten . Im Thema Verantwortung kann dann auch juristischen Aspekte verzweigt werden. --ollio 20:58, 12. Mär. 2008 (CET)Beantworten

Straffung des Artikels[Quelltext bearbeiten]

Bei Gelgenheit sollte der Artikel ein wenig noch gestrafft und klarer dargestellt werden. GLGerman 22:55, 3. Apr. 2007 (CEST)Beantworten

Geschäftsführer einer Filiale oder Einzelfirma. Auch hier wird täglich im Sprachgebrauch von Geschäftsführer gesprochen. Sei es, dass der Filialist oder der ein Geschäft führt oft als Geschäftsführer bezeichnet.


Geschäftsführung im Verein[Quelltext bearbeiten]

Auf das Thema "Geschäftsführung in Vereinen" wird überhaupt nicht eingegangen.

Geschäftsführung in Parteien[Quelltext bearbeiten]

es fehlt der Teil "Geschäftsführung in Parteien" und dabei auch die unterteilungen in politische und organisatorische Geschäftsführung --217.24.204.7 17:01, 8. Apr. 2008 (CEST)Beantworten

Geschäftsleitung != Geschäftsführung[Quelltext bearbeiten]

Geschäftsleitung und Geschäftsführung sind nicht das Selbe! Trotzdem landet man bei beiden Begriffen hier auf dem Artikel... Bitte erklärt auch die Unterschiede zwischen Geschäftsführung und Geschäftsleitung. Danke 5. Juli 2008, 22:58 Uhr 84.160.188.171

Ich merke dazu an, dass Geschäftsleitung auf diesen Artikel verweist und im text oft von der Leitung die Rede ist, öfters als von Führung. aber der Begriff Geschäftsleitung kommt nur einmal vor und nicht in definierter Form, beinahe versehentlich. Wäre schön, wenn dazu mal jemand was schreiben würde, der wirklich über Fachwissen verfügt. --Manorainjan 18:02, 14. Jul. 2017 (CEST)Beantworten

https://www.gehalt.de/news/was-ist-der-unterschied-zwischen-geschaeftsfuehrer-und-geschaeftsleiter

Geschäftsführer oder Inhaber[Quelltext bearbeiten]

Ist ein alleiniger Selbständiger (Einzelkämpfer) als Geschäftsführer oder Inhaber seines nicht eingetragenen Betriebs im HR zu bezeichnen? Danke! -- Johnny76 18:11, 13. Jun. 2010 (CEST)Beantworten

Antwort von M. Schröder am 02.06.2010: In der Einzelfirma gibt es den Inhaber nicht grundsätzlich als Geschäftsführer. Der Einzelkämpfer ist daher als Inhaber zu bezeichnen. In einer Einzelfirma haftet der Inhaber als voll haftender Einzelkaufmann. Gleichzeitig kann er einen Geschäftsführer einstellen oder beschäftigen, der die Geschäfte im Auftrag oder aufgrund Dienstvertrages führt. Inhaber und damit rechtlich Haftender ist und bleibt der Inhaber, auf den das Einzelgewerbe angemeldet wurde. (nicht signierter Beitrag von 89.244.116.28 (Diskussion) 13:20, 2. Jun. 2010 (CEST)) Beantworten

Und wie bezeichnet sich ein Einzelkämpfer, der Freiberufler ist? Geschäftsführer oder Inhaber? (nicht signierter Beitrag von 92.226.32.130 (Diskussion) 02:32, 26. Jun. 2010 (CEST)) Beantworten

kleine Korrekturen im Bereich Geschäftsführergehalt[Quelltext bearbeiten]

Der Satz über die Sozialversicherungspflicht traf nicht zu. Der Gf kann SV-Pflichtig sein, wenn er Anteile hält, ohne die Mehrheit zu haben. Kriterium ist der maßgebliche Einfluss, bei dem viele Komponenten in Betracht kommen können.

Der BFH hat 2005 entschieden, dass der Gf unter Umständen als Selbständiger seiner GmbH Rechnungen stellen darf. Das wurde hier entsprechend der vorherigen Rechtslage verneint. --Immofried 21:09, 23. Okt. 2010 (CEST)Beantworten

Unterschied politische <-> organisatorische Geschäftsführung[Quelltext bearbeiten]

Vielleicht noch relevant für den Artikel? --Der Buckesfelder - Diskussion - Bewertung - Email 14:59, 11. Okt. 2011 (CEST)Beantworten

Eingangsdefinition neu[Quelltext bearbeiten]

Nachdem nun schon lange Zeit ein Eingangssatz den Artikel eröffnet, der (bekanntermaßen) nicht korrekt ist, sich aber niemand berufen sieht, einen neuen Anfang zu formulieren, habe ich nun es „gewagt“. Ich hoffe, es ist besser so. --Immofried 17:03, 26. Jan. 2012 (CET)Beantworten

Neuordnung des Artikels[Quelltext bearbeiten]

In dem Artikel geht es kunterbunt durcheinander. Häufig wird Geschäftsführung mit GmbH-Geschäftsführer gleichgesetzt, dann die Person des Geschäftsführers mit der Funktion. Hier sollte m. E. der Systematikus drüber gehen. Dann können auch die inhaltlichen Fehler bereinigt werden (z. B. Geschäftsführervertrag = Werkvertrag) --Michael Metschkoll (Diskussion) 15:11, 19. Dez. 2016 (CET)Beantworten

Anstellung[Quelltext bearbeiten]

Den Abschnitt "Anstellungsvertrag"

"Ein Geschäftsführer wird oftmals nur auf bestimmte Zeit angestellt. Grundlage ist meist ein Werkvertrag im Arbeitsrecht, sonst entstünde bei mehrmaliger Verlängerung ein Konflikt mit dem Teilzeit- und Befristungsgesetz. In diesem Fall ist der Geschäftsführer kein leitender Angestellter. Dieser Werkvertrag beinhaltet Leistungsziele, im Gegenzug kann der Vertragspartner aber auch frei über die inhaltliche und zeitliche Gestaltung seiner Arbeit bestimmen. Die Regel in mittelständischen Unternehmen sind Fünfjahres-Verträge, es können aber auch kürzere oder längere Laufzeiten vereinbart werden. Es ist Usus, dass zum Beginn des letzten Jahres einer Vertragslaufzeit ein Signal der Eigentümer kommt, ob ein Geschäftsführer-Vertrag regulär verlängert werden wird, um dem Geschäftsführer Gelegenheit zu geben, sich gegebenenfalls zeitig ein neues Wirkungsfeld zu suchen. Analog zu den Kündigungsmodalitäten für leitende Angestellte wird eine Kompensationszahlung im Fall der vorzeitigen Kündigung des Werkvertrages vereinbart."

halte ich schlicht für falsch, zumindest für konfus.

Die Regel dürfte ein Geschäftsführerdienstvertrag sein. Werkverträge dürften die Ausnahme sein. Ein Konflikt mit dem Teilzeitbefristungsgesetz besteht nicht, weil ein Organmitglied nicht als Arbeitnehmer gilt. Wenn man aus unionsrechtlichen Gründen das anders sehen will, muss man zwischen Eigen- und Fremdgeschäftsführer differenzieren. Ein Organmitglied ist (im Außenverhältnis) schon kein Arbeitnehmer, daher auch kein leitender Angestellter. Woher die Information über den angeblichen Usus kommt, ist nicht belegt.
--Rechtswissenschaft (Diskussion) 17:32, 18. Okt. 2017 (CEST)Beantworten