Diskussion:Geschäftsordnungsantrag

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ich würde es für sinnvoll halten, in den Artikel auch noch hineinzuschreiben:

Üblich ist z.B. auch in Vereinen, dass Anträge zur Geschäftsordnungsanträge durch das Heben beider Hände signalisiert serden - und dann vorrangig behandelt werden. Dann wird gefragt, ob es eine Gegenrede dazu gibt. Wenn es keine Gegenrede gibt, gilt der Antrag üblicherweise als angenommen.
Üblicherweise wird nur eine Gegenrede zugelassen - und keine weitere Diskussion über den Antrag. Wenn es eine Gegenrede gab, wird sofort über den Antrag abgestimmt.
Häufig besteht diese Geschäftsordnung in Vereinen nur informell. - Selbstverständlich können diese (und andere Fragen - z.B. auch Redezeitbegrenzungen etc.) auch verbindlich in einer Geschäftsordnung geregelt werden.

Gibt es Einwände? --Curt Kösters (Diskussion) 17:46, 15. Nov. 2020 (CET)[Beantworten]

Und wie willst du das belegen, insbesondere auch die Aussage "Häufig besteht diese Geschäftsordnung in Vereinen nur informell."? --178.194.16.151 22:19, 15. Nov. 2020 (CET)[Beantworten]
Das die GO häufig informell besteht, steht so auch in Geschäftsordnung und offensichtlich auch in dem Buch, das dort als Referenz zitiert wird zu genau diesem Punkt. - Und aus diesem Buch ist auch dieses schöne Flußdiagramm, das ziemlich weitgehend meine Beschreibung des Gewohnheitsrechts bestätigt. http://zurgo.de/FDGO.pdf? Nur die Möglichkeit eine Gegenrede nicht zu begründen, war mir nicht geläufig. Das ist aber nachvollziehbar. --Curt Kösters (Diskussion) 21:51, 17. Nov. 2020 (CET)[Beantworten]