Diskussion:Geschützter Landschaftsbestandteil

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Letzter Kommentar: vor 14 Jahren von 87.78.145.72 in Abschnitt Bedeutung des Schildes für Spaziergänger
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Bedeutung des Schildes für Spaziergänger[Quelltext bearbeiten]

Hallo, in der unmittelbaren Nähe meines Wohnortes ist etwa vorletzte Woche ein Schild mit dem Hinweis aufgestellt worden: geschützter Landschaftsbestandteil. Ein dreieckiges Schild, Spitze nach unten, Grüner Rand, ein fliegender Vogel und diese Worte auf dem Schild. Nun bleibt die Frage: darf man weiterhin über den Weg gehen, der durch diese geschützte Streuobstwiese mit vorbeifließendem Bach, gilt das auch für angeleinte Hunde. es tauchte die Mitteilung auf, das nun das betreten dieses Weges verboten sei. Über eine Antwort würde ich mich sehr freuen. Hier meine E-Mail-Adresse: renate-sophia@netcologne.de Es grüßt Renate Wirtz (nicht signierter Beitrag von 87.78.145.72 (Diskussion | Beiträge) 15:50, 2. Mai 2010 (CEST)) Beantworten