Diskussion:Geschichte der Juden in Norwegen

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Letzter Kommentar: vor 14 Jahren von Fingalo in Abschnitt Argumentation Wergelands 1842
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--Asdfj 07:26, 2. Apr. 2008 (CEST)

Literatur[Quelltext bearbeiten]

Standardwerk: Oskar Mendelsohn: Jødenes historie i Norge. (1969) Fingalo 11:32, 20. Aug. 2009 (CEST)Beantworten

Argumentation Wergelands 1842[Quelltext bearbeiten]

  • Die Formulierung „fremdeles udelukkede fra Adgang til Riget“ (weiterhin ausgeschlossen vom Betreten des Reiches) im § 2 der Eidsvollverfassung sei falsch, da bereits 1657 portugiesischen Juden gestattet gewesen sei, sich frei und ungehindert im Reich niederzulassen. Daher sei das Wort „fremdeles“ (weiterhin) ohne Grundlage und das Verbot in Wahrheit das erste erlassene Gesetz. (Wergeland: Jødesagen i det norske Storthing. Kristiania 1842, S. 229, 240, 287.
  • Im Entwurf der Verfassungskommission habe es noch geheißen: „Allen Religions-Sekten wird die freie Religionsausübung gestattet.“ Ein Bezirksrichter (Sorenskriver Christie erreichte in der Debatte der Reichsversammlung vom 4. Mai die Änderung in „Allen christlichen Religions-Sekten …“. Aber in der Schlussfassung war dieser Passus verschwunden, augenscheinlich bei der abschließenden Redaktionsarbeit entfernt. Wergeland schloss, dass es sich um ein redaktionelles Versehen gehandelt haben müsse („Forglemmelsesfeil“). Da das Prinzip der freien Religionsausübung entfallen war und nur die Ausnahmen stehen geblieben seien, sei die Verfassung in der Religionsausübung grundsätzlich illiberal.
  • Der Ausschluss der Juden widerstreite sowohl dem christlichen Geist als auch dem Geist der Verfassung und dem norwegischen menschenfreundlichen Charakter. Er hob hervor, dass die Toleranz einer der chrstlichen Siege sei und die Aufhebung der Verbotsvorschrift auf einer Linie mit der „Negeremanzipation“ stehe. Er bezog sich auf den Grundsatz der Gleichheit aller Menschen vor Gott und auf die Bergpredigt. Ihm lag das kosmopolitische Ideal der religiösen Toleranz und der allgemeinen bürgerlichen Freiheit besonders am Herzen.
  • In seiner Geschichts-Sicht war die Aufhebung des Judenparagrafen ein Schritt, den die Zivilisation einmal gehen müsse. Er war von der Evolution der Menschheit zur optimierten Freiheit überzeugt. Die Niederlage im Storting, die auf die Verteidigung Uelands für den Buchstaben der Verfassung zurückzuführen ist, sei ein daher nur ein mittelfristiger Rückschlag im „ewigen Kampf Intelligenz und Vorurteil, Humanität und Barbarei, Licht und Dunkelheit“. Die Verteidiger der Vorschrift verschlössen die Augen vor dem Zwang der Veränderung in der Geschichte aus innerer Notwendigkeit von dem, der die moralische Weltordnung bestimmt. Auch die Vorfahren hätten diese Schicksalsunterworfenheit als Skuld gekannt, die mächtigste, die Götter bezwingende Norne.

Fingalo 12:33, 20. Aug. 2009 (CEST)Beantworten