Diskussion:Geschichte des modernen indischen Rechts

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Letzter Kommentar: vor 11 Jahren von R. la Rue in Abschnitt Das anglo-mohammedanische Recht
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Das anglo-mohammedanische Recht[Quelltext bearbeiten]

Zur Rechtsgeschichte Indiens gehört natürlich auch, dass die Briten, deren Generalgouverneur übrigens bereits kurz nach 1786 Strafgerichte in Bengalen einführte, die mit britischen Beamten besetzt waren, auf der Basis von hanafitischen Texten das "anglo-mohammedanische Recht" entwickelten und auf dieser Basis urteilten. Dieses, m.E. wichtige, Gebiet der Rechtsgeschichte ist in Wikipedia unterbelichtet bzw. kommt einfach nicht vor, auch nicht in der englischen WP. (typisch für die britische Rechtssetzung, der das islamische Recht zu willkürlich und zu milde war, war die Anordnung vom 21. August 1772, Straßenräuber zur Abschreckung in ihren Heimatdörfern zu hängen und ihre Familien zu versklaven. Soviel zur zivilisatorischen Mission Großbritanniens im Zeitalter von Aufklärung und Kolonialismus). --R. la Rue (Diskussion) 11:19, 11. Jan. 2013 (CET)Beantworten