Diskussion:Gesellschafter

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Letzter Kommentar: vor 7 Monaten von Juppaqa in Abschnitt Natürliche Personen?
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Sehr Maue Definition was ist er denn Jetzt genau? Bei der Definition sin Mitarbeiter ja wohl dann auch Gesellschafter...

Kritik ist überholt, da neuer Artikel. --Wowo2008 (Diskussion) 16:54, 15. Mai 2014 (CEST)Beantworten
Ein schlimmer Artikel. Sieht nicht so aus, als sei der Verfasser ein Profi. --194.127.24.75 18:36, 29. Okt. 2020 (CET)Beantworten

Natürliche Personen?[Quelltext bearbeiten]

" In § 705 BGB Abs. 1 sind Gesellschafter die handelnden natürlichen Personen." Wo steht das in §705 I BGB? Da werden allgemein Gesellschafter genannt. Rechtsfähige Personengesellschaften können auch diesen Vertrag schließen. Das spätere Regeln von Todesfällen schließt ein Zusammenschluss durch juristische Personen nicht aus. Diese Aussage sollte konkretisiert werden. Juppaqa (Diskussion) 14:14, 24. Sep. 2023 (CEST)Beantworten

Vor allem sehe ich gerade, dass es in §705BGB gar keine Absätze existieren. Juppaqa (Diskussion) 14:15, 24. Sep. 2023 (CEST)Beantworten
erledigtErledigt - Danke für den Hinweis: Korrektur ist erfolgt. --Verzettelung 🇺🇦 (Diskussion) 18:12, 24. Sep. 2023 (CEST)Beantworten
Danke :-) Juppaqa (Diskussion) 19:58, 24. Sep. 2023 (CEST)Beantworten